Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Finanzierung

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Bei Neubauten führen bauliche Maßnahmen zur Herstellung eines Lebensraumes ohne bauliche Barrieren meist nur zu geringen Mehrkosten. Werden jedoch bei einem bestehenden Gebäude bauliche Barrieren beseitigt, so bedeutet dies in der Regel einen ganz erheblichen finanziellen Mehraufwand. Angenommen, der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung beabsichtigt, die Immobilie zugunsten der Barrierefreiheit zu verändern, dann möchte er doch zunächst einmal wissen, welche baulichen Eingriffe sinnvoll und möglich sind und wie hoch der finanzielle Aufwand dafür ist?
Um den Kostenaufwand realistisch abschätzen zu können, wird dann die Hilfe von Fachleuten benötigt. Empfehlenswert ist generell, sich vor der Beauftragung eines Architekten/Innenarchitekten oder einer Baufirma über deren Erfahrungen und Fortbildungen im Bereich des barrierefreien Bauens zu informieren. Darüber hinaus geben Steuerberater oder auch die jeweils zuständigen Finanzämter Auskunft über die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Umbaumaßnahmen als "außergewöhnliche Belastung" oder als "Handwerkerleistung" nach dem Einkommensteuergesetz. Möglicherweise muss auch vor Beauftragung eines Unternehmens zum Umbau eines Hauses oder einer Wohnung ein ärztliches Attest eingeholt werden oder sogar ein Antrag auf Gewährung eines Pflegegrades für ein Familienmitglied bei der Krankenkasse/Pflegekasse gestellt werden.
Um die erforderlichen Schritte zur Realisierung einer barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnung einzuleiten, sollten die regional vorhandenen Beratungsangebote zunächst einmal genutzt werden. Der Rheinisch Bergische kreis bietet Wohnberatung und Informationen zu Schwerbehindertenangelegenheiten an.

Wohnberatung
Kreisverwaltung Rheinisch Bergisch Kreis
Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 2. Etage
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 13-2268 / 13-2436 / 13-2413

Schwerbehindertenangelegenheiten
Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises (ABU-RBK)
Telefon: 02202 13-6492
E-Mail: abu-rbk@rbk-online.de

Der einfachste Weg zum Umbau einer Immobilie ist natürlich der Einsatz von Eigenkapital. Da jedoch Eingriffe in die Bausubstanz oft nur mit einem recht hohen finanziellen Aufwand zu realisieren sind, müssen viele Menschen auf das Mittel der Fremdfinanzierung über ein Bauspardarlehen oder die Aufnahme eines Baukredits zurückgreifen. Auch hierbei ist wichtig, mehrere Angebote verschiedener Kreditgeber (beispielsweise Banken und Sparkassen, Versicherungen) miteinander zu vergleichen. Dabei soll durchaus auch der monatliche Kostenaufwand für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung den Kosten für einen Umbau gegenübergestellt werden.

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten beim Bau bzw. Umbau einer Immobilie zu einer barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnung gibt es?

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Kredit
Die KfW-Bank fördert in ihrem Programm "Altersgerecht Umbauen" mit Bundesmitteln den Umbau vorhandener Wohnimmobilien im Sinne eines Abbaus von Barrieren in der Wohnung und im unmittelbaren Wohnumfeld. Das Programm Nr. 159 läuft auf Kreditbasis und stellt mit niedrigen Zinsen ein attraktives Angebot dar. Das Kreditprogramm umfasst 100 % der förderfähigen Kosten (maximal jedoch 50.000 EUR pro Wohneinheit). Das Programm richtet sich sowohl an Eigentümer selbst genutzter Wohnungen bzw. Häuser als auch an deren Mieter und an Erwerber entsprechend umgebauter Immobilien.
Es ist empfehlenswert, sich bereits vor einem Gespräch mit der Hausbank ein eigenes Bild über das Kreditprogramm der KfW-Bank "Altersgerecht Umbauen" zu machen. Unbedingt beachten sollte man, dass ein Antrag auf Gewährung eines Kredits bei der KfW zwingend vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden muss. Ein Kreditantrag an die KfW wird über die Hausbank an die KfW weitergeleitet.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Investitionszuschuss
Im Programm Nr. 455-B der KfW werden Maßnahmen zur Reduzierung von baulichen Barrieren an Wohnungen und Wohnhäusern gefördert. Diese Zuschussvariante richtet sich an Eigentümer von selbst genutzten Wohnhäusern und von Wohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften. Aber auch deren Mieter können den Investitionszuschuss beantragen. Die Zustimmung des Eigentümers zu den geplanten baulichen Änderungen muss dann jedoch vorgelegt werden.
Der rückzahlungsfreie Investitionszuschuss ist an Bedingungen geknüpft, die auf der Anlage zum "Merkblatt Altersgerecht Umbauen" festgehalten sind. Darin werden technische Mindestanforderungen beschrieben, die mit den beabsichtigten baulichen Veränderungen erreicht werden müssen, um die begehrte finanzielle Förderung überhaupt erhalten zu können. Es können 10 % der förderfähigen Kosten bis zu einer Höhe von max. 5.000 EUR bezuschusst werden. Wenn das Maß der Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht wird, können sogar bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 6.250 EUR bezuschusst werden. Welche baulichen Maßnahmen aus den verschiedenen KfW-Programmen gefördert werden, welche technischen Mindestanforderungen an die Umbaumaßnahmen gestellt werden und wie die zeitlichen Abläufe dieser Förderungen aussehen, ist auf der Homepage der KfW unter den Programmnummern 159 und 455 B nachzulesen oder kann über die kostenfreie Telefonhotline der KfW in Erfahrung gebracht werden.

KfW Niederlassung Bonn
Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn
Telefon: 0228 831-0 oder
Telefon: 0800 539-9002 (kostenfrei vom dt. Festnetz)
Telefax: 0228 831-9500
E-Mail: info@kfw.de

Pflegekassen - Pflegefall
Liegt bereits ein anerkannter Pflegegrad vor und sind bauliche Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren in der Wohnung bzw. im Wohnumfeld erforderlich, so besteht ein Anspruch auf Gewährung von bis zu 4.000 EUR Zuschuss für die Verbesserung des Wohnumfeldes oder für technische Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern.

Ab 2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Auskunft über die jeweiligen Ansprüche auf Förderung geben die Kranken- und Pflegekassen, die geschulte Pflegeberater zur Verfügung stellen und mit den Betroffenen bzw. den Angehörigen individuelle Pflegepläne ausarbeiten.

Bei Eintritt eines Pflegefalls in der Familie ist die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Pflegekasse unbedingt zu empfehlen.

Einen Einstieg in den Themenkomplex "Pflege" können die Betroffenen bei der Stadt Bergisch Gladbach ebenfalls beim Seniorenbüro der Stadt Bergisch Gladbach erhalten.

Seniorenbüro
Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
Konrad-Adenauer-Platz 9,
51465 Bergisch Gladbach
Raum: 129, 127, 125 und 123
Telefon: 02202 14-2421, -2467, -2319 und -2493
Fax: 02202 14-702493
  • Weitere Informationen:
  • Internet: www.bergischgladbach.de/broschueren-und-links.aspx
Ab 2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt.
Auskunft über die jeweiligen Ansprüche auf Förderung geben die Kranken- und Pflegekassen.