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Das Zwei-Sinne-Prinzip

  • Visuelle Gestaltung - sehen
  • Auditive Gestaltung - hören
  • Haptische Gestaltung - tasten

Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne "Hören, Sehen und Tasten" angesprochen werden. Die Informationsaufnahme über zwei Sinne ermöglicht eine Nutzung der baulichen Anlagen, Einrichtungen und Produkte für eine große Anzahl von Personen.

Bei einer barrierefreien Gestaltung von Gebäuden ist die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips konsequent einzuhalten. So müssen Alarmierungen zum Beispiel sowohl hör- als auch sichtbar erfolgen. Da Gehörlose und schwerhörige Menschen akustische Alarmsignale nicht wahrnehmen können, muss die Alarmierung auch optisch, z. B. durch Alarmlichter, wahrnehmbar sein. Für Blinde gilt Entsprechendes umgekehrt. Bei Personen, die in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt oder blind sind, kann aber auch der Tastsinn die Informationsübermittlung übernehmen. Durch Lesen von Brailleschrift bzw. tastbarer Normalschrift oder durch intelligente Wegeführungen durch tastbare Bodenleitsysteme finden sich Personen mit den genannten Einschränkungen zurecht.

Das Prinzip ist auch für Menschen ohne Behinderungen eine Erleichterung und findet im Alltag Anwendung, z. B. bei Klingeltönen und gleichzeitigem Vibrationsalarm eines Mobiltelefons.

Dabei ist es wichtig zu erkennen, dass mit dem Zwei-Sinne-Prinzip nicht alle Menschen Berücksichtigung finden (z. B. können bei auditiv-visuell angebotenen Informationen taub-blinde Personen die Information nicht wahrnehmen).

Visuelle Gestaltung - sehen

Zur Orientierung im Raum sollen einfache Formen und Zeichen gewählt werden. Tastbare Displays, Schrift- oder Bildzeichen kommen hier häufig zum Einsatz. Durch dynamische und dimmbare Beleuchtungssysteme kann diese Veränderung mitunter gut ausgeglichen werden. So sollte ein Raum auch möglichst gleichmäßig und ohne größere Helligkeitsunterschiede sowie ohne sogenannte Lichtflecken ausgeleuchtet werden. Darüber hinaus sollte bei der Ausleuchtung von Räumen auch eine ausgewogene Schattigkeit angestrebt werden, die die räumliche Wahrnehmung und Erkennbarkeit von Oberflächenstrukturen unterstützt. Dies wird erreicht durch ein ausgewogenes Verhältnis von gerichteten und diffusen Lichtquellen. Nicht zuletzt wird die Lichtatmosphäre eines Raumes geprägt durch die Lichtfarbe und die Farbwiedergabeeigenschaften des Lichtes. Das Wohlbefinden im Raum wird dadurch entschieden beeinflusst.
Kontrastarme Räume bewirken bei Menschen mit Sehbehinderungen häufig eine Verunsicherung und Desorientierung. Darum sollten Böden und Wände stets in deutlichem Hell-Dunkel-Kontrast zueinander gestaltet werden. Auch Türen, Zargen, Fenster, Treppen und Aufzüge sollten sich stets kontrastreich von den Wänden abheben.
Kontrastreich bedeutet hierbei einen eindeutigen Unterschied in der Wiedergabe der Farbhelligkeiten.

Auditive Gestaltung - hören

Die Hörfähigkeit nimmt häufig im Alter ab. Akustische Informationen wie beispielsweise Töne oder Tonfolgen sollten daher auf eine eindeutige und leichte Unterscheidbarkeit angelegt sein, z. B. Warnsignale. Bei Sprachinformationen ist auf eine einwand- und störungsfreie Verständlichkeit der Sprache zu achten.

Haptische Gestaltung - tasten

Mit den Händen tastbare Informationen zur Orientierung im Raum sollen prägnant und wiedererkennbar sein. Dies kann beispielsweise über die gewählte Form von Produkten wie einen Türgriff erfolgen. Bodenbeläge sind dann für barrierefreies Bauen gut geeignet, wenn die Struktur mit den Füßen zu tasten ist, beispielsweise, wenn auf dem Boden angebrachte Noppen oder Riffelungen eine Orientierung im Raum ermöglichen. Dabei sollten folgende Prinzipien berücksichtigt werden:
  • Die Form und die Funktion eines Gestaltungselementes sollen sich gegenseitig entsprechen, z. B. Türgriffe oder Not-Aus-Schalter. Räumliche Orientierungshilfen, die auf dem Prinzip des Erfühlens beruhen, sollen sich vom Umfeld beispielsweise durch Form, Material, Härte oder Oberflächenrauigkeit unterscheiden. Dies erleichtert das Ertasten mit den Händen, Füßen oder einem Langstock. Die Oberflächen verwendeter Materialien sollen die Funktion des Gestaltungselements erkennen lassen, beispielsweise durch unterschiedliche Oberflächenstrukturen bei Laufflächen, Tastflächen oder Griffzonen.

  • Schrift- oder Bildzeichen, Pläne und andere Informationsträger sollen leicht ertastet werden können. So sollte die Erhabenheit dieser Informationen 0,8 bis 2 mm stark sein, damit ein Ertasten mit den Fingern gut möglich ist. Die Größe von erhaben gesetzten Zeichen sollte mindestens 13 bis 25 mm betragen. Scharfe Kanten sollten jedoch wegen der Gefahr von Schnittverletzungen unbedingt vermieden werden. Integrierte Blindenschriftzeichen (Braille-Schrift) sollten zusätzlich eingesetzt werden. Mit dem Langstock ertastbare Bodenindikatoren sollen als durchlaufende Streifen oder punktuell rechteckige Felder ausgeführt werden.

Quelle: DGUV