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Frauen vor Gewalt schützen

Jede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren. Und betroffen sind Frauen in allen sozialen Schichten. Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen erforderlich.

Hilfe für betroffene Frauen

Damit von Gewalt betroffenen Frauen besser geholfen wird, hat das Bundesfrauenministerium die Initiative "Stärker als Gewalt" gestartet. Ihr Ziel ist, dass mehr betroffene Frauen ihre Scham überwinden und sich zur Wehr setzen.

Mit dem Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" gibt es unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar, die Beratung ist vertraulich, kostenlos und wird auf Deutsch und in 17 weiteren Sprachen angeboten.

Fachberatungsstellen

Fachberatungsstellen sind spezialisiert, Frauen zu beraten, die Opfer von Gewalt geworden sind, sowie sie zu unterstützen und zu begleiten. Darüber hinaus gibt es Fachberatungsstellen für Opfer von Frauenhandel sowie weitere auf spezifische Gewaltformen wie zum Beispiel Zwangsverheiratung oder Stalking.

Frauenhäuser

Viele Frauen, die sich aus einer gewalttätigen Beziehung lösen oder die vorübergehend Schutz vor Gewalt suchen, brauchen eine sichere und betreute Unterkunft für sich und ihre Kinder. Durch das Gewaltschutzgesetz und durch die Polizeigesetze der Länder haben Opfer rechtlich auch die Möglichkeit, zum Beispiel einen gewalttätigen Partner aus der gemeinsamen Wohnung weisen zu lassen, damit sie selbst in der vertrauten Umgebung bleiben können.

Schutz vor sexueller Belästigung

Den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer in Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis von sexueller Belästigung betroffen ist, hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes oder der Dienststelle zu beschweren. Diese sind verpflichtet, Beschwerden zu prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitzuteilen.

Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber darüber hinaus zum Schadensersatz verpflichtet.

Beratung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bietet unter anderem die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes. Sie informiert und berät über die aktuelle Rechtslage und zeigt Möglichkeiten auf, die eigenen Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen durchzusetzen.

Hilfreiche Links

Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/initiative-staerker-als-gewalt--189718

Internet: www.hilfetelefon.de

Internet: www.antidiskriminierungsstelle.de