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Mein Ziel: ein selbsbestimmtes Leben!

Wer durch Krankheit, Unfall oder eine andere Ursache mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen zu kämpfen hat, will dennoch gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen und sein Leben selbstbestimmt gestalten können. Damit dies grundsätzlich möglich ist, hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungen erlassen, die einen gewissen Ausgleich ermöglichen sollen. Dadurch sollen Benachteiligungen verringert und Diskriminierungen jeglicher Art vermieden werden. Zu den vielen unterstützenden Maßnahmen gehören z. B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilnahme am Arbeits- und Gemeinschaftsleben sowie zur Sicherung des Unterhalts.

Bei Schwerbehinderten greift ein besonderer Kündigungsschutz, sie haben Anspruch auf Zusatzurlaub oder erhalten Sonderrechte im öffentlichen Personennahverkehr.

Um allerdings bestimmte Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist ein offizieller Nachweis erforderlich. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Der Grad der Behinderung wird durch einen Amtsarzt individuell eingestuft. Der Schwerbehinderten-Ausweis, ein offizielles Dokument, gibt den exakten Grad der Behinderung an und enthält Angaben zu den speziellen gesundheitlichen Merkmalen des Inhabers.

Eingliederungshilfe

Dabei handelt es sich um eine Geld- oder Sachleistung, durch die Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können sollen. Grundsätzlich ergeben sich laut Gesetz vier verschiedene Bereiche der Leistungen:
  • Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Hilfen zu Ausbildung, Studium oder im Berufsleben
  • Hilfen bei medizinischer Rehabilitation
Informationen
Fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung nach den aktuellen Ansprechpartnern.

Rehabilitation

Die Rehabilitation zielt darauf ab, beeinträchtigte Personen wieder in das Alltagsleben zu integrieren und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen abzumildern bzw. vor einer Verschlechterung zu bewahren. Dazu gehören unter anderem Massagen, Heilbäder, Krankengymnastik sowie Ergotherapie oder psychotherapeutische Gespräche. Neben einer medizinischen Behandlung können auch Ernährungsberatung, Bewegungstherapie oder Entspannungsübungen für eine Rehabilitation in Anspruch genommen werden.

Informationen und Leistungen erhalten Betroffene unter anderem bei den gesetzlichen Krankenkassen, bei der Bundesagentur für Arbeit, über die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder bei Trägern für Kriegsopferversorgung, öffentlicher Jugendhilfe und den Sozialhilfeträgern.

Mehr Infos Unter
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html

Behindertenberatung

Die Behindertenberatung informiert Betroffene und ihre Angehörigen über ihre Möglichkeiten der Integration in Schule und Beruf, bietet Hilfe bei der Vermittlung von Eingliederungshilfen, berät bei Umbauten zur behindertengerechten Wohnmöglichkeit, zu medizinischen oder pflegerischen Leistungen und bei der Kommunikation mit Fachärzten, Sozialämtern, sozialen Diensten oder Versicherungen.

Wer in Ihrer Stadt/in Ihrem Kreis zuständig ist, erfahren Sie unter folgendem Link:
Internet: www.vg-bad-bergzabern.de/bildung-soziales/behindertenbeauftragter/