Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Behindert - na und!?

Behinderte und pflegebedürftige Menschen, besonders aber betroffene Kinder und Jugendliche, bedürfen des Schutzes und der emotionellen Zuwendung durch ihre Familien. Durch verschiedene Maßnahmen und Hilfen können Behinderte enger in das berufliche und soziale Leben einbezogen und gleichzeitig die Familien bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützt werden.

Selbstverständlich sollen Behinderte gleichberechtigt am Leben teilhaben, ganz gleich wie stark die Beeinträchtigung ist.

Damit ihr gesundheitlicher Zustand verbessert werden kann, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und um Benachteiligungen zu vermeiden, sind die Betroffenen auf Hilfen angewiesen. Hierzu zählen z. B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilnahme am Arbeits- und Gemeinschaftsleben sowie zur Sicherung des Unterhalts. Bei Schwerbehinderten greift ein besonderer Kündigungsschutz, sie haben Anspruch auf Zusatzurlaub oder erhalten Sonderrechte im öffentlichen Personennahverkehr.

Um allerdings bestimmte Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist ein offizieller Nachweis erforderlich. Der Antrag wird bei der zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt) gestellt.

Die Antragsformulare auf Schwerbehindertenfeststellung/-erhöhung erhalten Sie bei der:

Samtgemeinde Ostheide
Fachbereich III, Zimmer 3.1
Schulstr. 2, 21397 Barendorf

Schwerbehindertenangelegenheiten
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Telefon: 04131 15-0 (Zentrale)
Fax: -3295
Internet: www.soziales.niedersachsen.de
Tel. Erreichbarkeit:
Mo, Mi, Do 09.00-12.00 Uhr
Di 09.00-12.00 & 13.00-15.30 Uhr

In besonderen Einzelfällen besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache einen individuellen Telefontermin bis 15.30 Uhr zu vereinbaren.
Öffnungszeiten der Beratungsstelle (nur vor Ort, NICHT telefonisch!) in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) Mittwoch 09.00-12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Schicksal gemeinsam gestalten

"Voneinander lernen. MITEINANDERleben."
In der Lebensgemeinschaft Birkenhof e. V. wird gemeinsam mit den seelenpflegebedürftigen Erwachsenen ein Lebensort geschaffen, in dem Geborgenheit und ein freundschaftliches Miteinander entsteht. Grundlage des Zusammenlebens ist das anthroposophische Menschenbild Rudolf Steiners.

Anliegen der Lebensgemeinschaft Birkenhof ist es, dass Menschen, die in verschiedenster Hinsicht Hilfe und Begleitung benötigen, in einer entsprechend gestalteten Umgebung ein Leben führen können, das ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Es werden dabei nicht die so genannten Defizite in den Fokus genommen, sondern auf die Möglichkeiten, die in jedem Menschen verborgen sind, geschaut. Dazu gehört auch, dass Anleitungen gegeben werden, die die Fähigkeiten der Bewohner entwickeln, um sich so im Alltagsleben, als auch in der Arbeitswelt sinnvoll einzubringen.

Die Lebensgemeinschaft Birkenhof e. V. ist ein mildtätiger Verein in freier Trägerschaft, Mitglied im Paritätischen Landesverband Niedersachsen und Mitglied im Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und Soziale Arbeit e. V.

Lebensgemeinschaft Birkenhof e. V.
Geschäftsstelle Lebensgemeinschaft Birkenhof e. V.
Karzer Str. 2, 21398 Neetze
Telefon: 05850 97257-0
Fax: -79
E-Mail: verwaltung@birkenhof-neetze.de
Internet: www.birkenhof-neetze.de
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr
Fr 09.00-12.00 Uhr