Familienbroschüre Samtgemeinde Ostheide

Ausgabe 2026/2027 Familienbroschüre Samtgemeinde Ostheide

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Herzlich willkommen GRUSSWORT IN DER SAMTGEMEINDE OSTHEIDE Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Familien in der Samtgemeinde Ostheide, ich freue mich, dass Sie die aktuelle Familienbroschüre der Samtgemeinde Ostheide in Ihren Händen halten. Diese Broschüre soll allen Einwohner/-innen von jung bis alt, gute Dienste im Alltag leisten. Als Kontaktbörse, als lokales Nachschlagewerk und als Leitfaden für Ihre speziellen Anliegen bei Behörden. Die Samtgemeinde Ostheide ist eine für alle Generationen lebens- und liebenswerte Kommune. Viele junge Familien ziehen hierher und bauen ihre Eigenheime in unseren Dörfern. Der demographische Wandel führt aber auch in unserer Samtgemeinde Ostheide dazu, dass proportional mehr ältere Menschen hier leben werden. Daher wäre es schön, wenn dieser Ratgeber Ihnen den Weg ermöglicht, vielfältige generationsübergreifende Kontakte zu ebnen. In unseren Orten gibt es viele Vereine und Institutionen, die Ihnen in allen Lebenslagen beratend zur Seite stehen. Diese Familienbroschüre soll Ihnen die richtigen Ansprechpartner nennen, die Ihnen helfen mit Veränderungen wie beispielsweise der Geburt eines Kindes oder dem Eintritt ins Rentenalter umzugehen. Ich möchte an dieser Stelle natürlich auch einen herzlichen Dank an die Sponsoren aussprechen, die die Erstellung dieser Familienbroschüre erst ermöglicht haben. Herzlichst Ihr Norbert Meyer Samtgemeindebürgermeister Sie soll Jung und Alt dazu motivieren, sich für eine Familie und ein Leben in unserer Samtgemeinde Ostheide zu entscheiden. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der Samtgemeindeverwaltung persönlich und telefonisch gern zur Verfügung. Damit die Broschüre auch regelmäßig aktualisiert werden kann, nehmen wir gerne Zuschriften an die Adresse der Samtgemeinde Ostheide, Schulstr. 2, 21397 Barendorf an. 3

INHALTSVERZEICHNIS SEITE Grußwort Inhalt Gemeindeverwaltungen Von Anfang an 6 Gesundheit | Vorsorge | Früherkennung 8 Geburt 8 Nachsorge Kinder, Jugend und Familie 8 Mutterschutz 8 Frühe Hilfen im Landkreis Lüneburg 9 Elterngeld 10 Kindergeld 10 Unterhaltsvorschuss Beauftragte der Samtgemeinde Ostheide 11 Schlichten statt Richten Gut behütet 3 4 6 6 8 11 13 Alles für den Gast Erholung | Freizeit | Gastlichkeit 4 •ǺƽǂϼgıĊġĊŻƂĊŻƭıÿdž ƓŒDž ,ıƂÿâġdž LıĊŻ ƂŸŻıÿīǗ ŐâǓ ƭśǓ —ƓâʼnıƌòǗ ƓŒDž ŸĊŻƭıÿdžϬ ĊƂƌĊʼnʼndž łĊȒǗ ąĊıŒdž gıĊþʼnıŒĢǖϼ•Ǻƽǂ ƓŒDž ĢĊŒıdžƊdž Ƃıdž ƽǘ LâƓƂdžϬ xąĊŻ ŸŻśþıĊŻdž ƓŒƂĊŻdž ʼnĊÿŅĊŻĊǓ ,ıƂƂśŻƌĊǓϬ ŸÿīŒĊʼnǑϧ ʼnĊÿŅĊŻ ƓŒDž ĢƙŒƂƌıljϩ ˜Ɠġ ƓŒǖ âǓ śąĊŻ þĊƂƌĊʼnʼndž xŒʼnıŒdžϩ κξλνρ ςλννμμκ κξλνρ ςλννμμλ κξλνρ ςλννμμμ ÊıŻ ʼnıĊġĊŻǓ ƂÿīŒĊʼnǑ ƓŒDž ƽȓĊŻʼnòƂƂıljϬ Ċıǒ RŐŅĊŻīâƓƂdž μ ϥ μλνσρ âŻĊŒąśŻġ Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2026 Titelbilder: © anoushkatoronto - AdobeStock.com © malija - AdobeStock.com © Photographee.eu - AdobeStock.com Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (elementarchlorfrei) hergestellt. Friedrichstraße 4 | 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de

SEITE SEITE SEITE Erst ABC – dann Abitur 13 Grundschulen in der Ostheide 13 Pädagogische Mittagstische/ nachschulische Betreuung 13 Weiterführende Schulen 14 Fördervereine der ortsansässigen Bildungseinrichtungen 14 Familienbüro KICK-Ostheide – Familien-, Jugend- und Beratungszentrum 15 Jugendpflege Barendorf 15 Jugendpflege Neetze Freizeitaktivitäten im Freien 16 Kinderspielplätze 16 Schwimmbäder in der Region Heiraten in der Samtgemeinde Ostheide 16 Ehe- und Lebensberatung Man lernt nie aus 17 Berufsinformationszentrum Lüneburg (BIZ) Behindert – na und!? 19 Schicksal gemeinsam gestalten 13 15 16 16 17 19 Aktiv im Alter 21 Seniorenheime in der Region 22 Anbieter von Entlastungsleistungen/Pflegedienste in der Region Lüneburg 22 Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen 22 Weitere kostenlose Beratungsangebote Soziale Absicherung 23 Kranken- und Rentenversicherung 23 Betreuungsrecht – Rechtliche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten 23 Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz 23 Essen auf Rädern 20 23 Gesundheitswesen 24 Allgemeinmediziner/Ärzte 24 Zahnärzte 24 Krankengymnastik 24 Apotheken 25 Hospizbewegung Kirchen | Friedhöfe | Friedwald 25 Kirchengemeinden 25 Friedhöfe 26 Friedwald – Ruhe unter alten Buchen und Eichen Hund | Katze | Maus 24 25 26 17 Berufsinformationszentrum 19 Schicksal gemeinsam 23 Essen auf Rädern 5

GEMEINDEVERWALTUNGEN Samtgemeindeverwaltung In der Samtgemeinde Ostheide gibt es sechs Mitgliedsgemeinden. Alle Mitarbeiter/-innen der Samtgemeindeverwaltung und Mitgliedsverwaltungen, sowie die ehrenamtlichen Bürgermeister/-innen, sind Ihnen gern behilflich. Rufen Sie einfach an. Samtgemeindeverwaltung Ostheide Schulstr. 2 | 21397 Barendorf | 04137 8008-0 rathaus@ostheide.de | www.ostheide.de Mo, Mi, Fr 08.00–12.00 Uhr Do 07.00–12.00 Uhr | Di 12.00–18.00 Uhr Gemeindeverwaltungen Gemeindeverwaltung Barendorf Schulstr. 2 | 21397 Barendorf rathaus@barendorf.info | www.barendorf.info • Gemeindedirektorin Heike Kruse 04137 8008-45 | heike.kruse@ostheide.de • Bürgermeister Jens Könke | 04137 8087468 buergermeister@barendorf.info Gemeindeverwaltung Neetze Am Katzenberg 16 | 21398 Neetze | 05850 370 info@neetze.de | www.neetze.de • Bürgermeister Karsten Johansson 0170 3803984 | kjohansson@gmx.de Mo, Mi, Fr 08.00–12.00 Uhr Do 15.00–18.00 Uhr Gemeindeverwaltung Reinstorf Schulstr. 2 | 21397 Barendorf • Gemeindedirektor Andree Schlikis 04137 8008-10 | andree.schlikis@ostheide.de • Bürgermeisterin Marion Brohm 04137 7007 | brohm@magenta.de Gemeindeverwaltung Thomasburg Schulstr. 2 | 21397 Barendorf www.thomasburg.de • Gemeindedirektor Frank Hagel 04137 8008-20 gemeinde-thomasburg@ostheide.de • Bürgermeister Dieter Schulz | 0178 8926267 • Bürgermeistersprechstunde Kirchring 3 | 21401 Thomasburg Mi 19.00–20.00 Uhr Gemeindeverwaltung Vastorf Schulstr. 2 | 21397 Barendorf | www.vastorf.de • Gemeindedirektor Tobias Kluge 04137 8008-30 | tobias.kluge@ostheide.de • Bürgermeister Herbert Wulf 04137 808415 | wulfh@aol.com Gemeindeverwaltung Wendisch Evern Birkenweg 4 | 21403 Wendisch Evern www.wendischevern.de • Postanschrift: Schulstr. 2 | 21397 Barendorf • Gemeindedirektor Norbert Meyer 04131 8008-51 | norbert.meyer@ostheide.de • Bürgermeister Rainer Leppel 04131 840217 | rainer.leppel@arcor.de • Sprechstunde nach Vereinbarung Lebensraum Diakonie e.V. – Ma Donna, Familienzentrum Plus Am Weißen Turm 9 | 21339 Lüneburg 04131 35535 | madonna@lebensraum-diakonie.de www.lebensraum-diakonie.de/ma-donna Lebensraum Diakonie e.V. – KICK Ostheide Familien-, Jugend- und Beratungszentrum Lüneburger Landstr. 7a | 21398 Neetze | 05850 472 kick.ostheide@lebensraum-diakonie.de www.kick-ostheide.de Mütterpflege Lüneburg Wir von Mütterpflege Lüneburg begleiten Familien mit Herz, Erfahrung und Fachwissen durch die besondere Zeit rund um Geburt und Wochenbett. Als Mütterpflegerinnen stehen wir frischgebackenen Müttern und ihren Familien zur Seite – mit praktischer Unterstützung, emotionaler Stärkung und einem offenen Ohr. Ebenso können Familien mit Kindern unter 12 Jahren auf unsere Hilfe zurückgreifen wenn durch Krankheit das alltägliche Leben zur Herausforderung wird. Ansprechpartnerin Sarah Elstner 01567 9372965 | www.muetterpflegelueneburg.de Gesundheit | Vorsorge | Früherkennung Zu einer umfassenden Gesundheitsförderung gehört neben gesunder Ernährung und Sport auch die regelmäßige Teilnahme an den angebotenen Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen. VON ANFANG AN Menschen gestalten ihr Leben auf unterschiedlichste Weise. Daher hat sich die Familienform der heutigen Gesellschaft ebenfalls entsprechend vielfältig entwickelt: Es gibt die traditionelle Familienform, Eltern mit und ohne Trauschein, alleinerziehende Väter und Mütter, gleichgeschlechtliche Paare mit und ohne eingetragener Lebenspartnerschaft, Patchwork-Familien und andere Konstellationen. Familien stoßen häufig auf Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei Familienzuwachs sind Zeit, Informationen und Planung nötig: Das Mutterschutzgesetz regelt Kündigungsschutz und Arbeitszeiten. Zudem müssen Entscheidungen über vorgeburtliche Untersuchungen, die Begleitung durch eine Hebamme sowie über Elternzeit (Dauer, Aufteilung, rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber) getroffen werden. Weitere Fragen betreffen Elterngeld, Krankenversicherung des Kindes, Kinderbetreuung, Sorgerecht nicht verheirateter Eltern und finanzielle Unterstützung. Nicht jede Schwangerschaft wird als Glück empfunden – sie kann auch eine Überforderung sein. In solchen Fällen sind Informationen über Schwangerschaftsabbruch, vertrauliche Geburt oder andere Hilfen wichtig. Schwangerenberatungsstellen beraten umfassend, kostenlos und auf Wunsch anonym. Sie unterstützen u.a. bei Anträgen auf finanzielle Hilfe, etwa über die Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stellen außerdem die für einen Abbruch notwendige Beratungsbescheinigung aus. Beratung für Schwangere und Familien (Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung) Caritasverband Lüneburg e.V. Johannisstr. 36 | 21335 Lüneburg 04131 40050-0 | info@caritas-lueneburg.de www.caritasverband-lueneburg.de pro familia Lüneburg Glockenstr. 1 | 21335 Lüneburg 04131 34260 | lueneburg@profamilia.de www.profamilia.de/lueneburg donum vitae Lüneburg e.V. Schlägertwiete 19 | 21335 Lüneburg 04131 6030220 | lueneburg@donumvitae.org www.donumvitae-lueneburg.de ©hetmanstock2AdobeStock.com 6

individuelle Risiken erfasst, Präventionsempfehlungen gegeben, regionale Angebote aufgezeigt sowie Impfstatus überprüft. Alle Untersuchungen werden im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) dokumentiert, das bis zur Volljährigkeit aufbewahrt werden sollte. Manche Krankenkassen bieten zusätzliche Untersuchungen (U10, U11, J2) als freiwillige Leistung an. Auch zur Zahngesundheit übernimmt die GKV Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen. www. bundesgesundheitsministerium. de/themen/praevention/ kindergesundheit/ frueherkennungsuntersuchungbei-kindern.html Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Stand: 13.07.2025) Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (aktuell U1 bis U9 sowie J1) können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Es ist wichtig, dass bei den „U“-Untersuchungen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sind als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in § 26 SGB V festgelegt. Die Inhalte, Zeitpunkte und Struktur des Untersuchungsprogramms legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) fest. Umfang der U-Untersuchungen Die U-Untersuchungen beinhalten körperliche Untersuchungen, Screenings sowie Elternberatung. Geprüft werden altersgerechte Entwicklung, Organe, Bewegungsapparat, Motorik, Wahrnehmung, Kognition, soziale Kompetenz und ElternKind-Interaktion. Bei Verdacht auf Krankheiten erfolgt gezielte Diagnostik und Therapie. Zudem werden Schwangerschaftsvorsorge Die Schwangerschaftsvorsorge ist eine Möglichkeit zur Beurteilung des Gesundheitszustandes der Mutter und ihres ungeborenen Kindes. In der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen für die schwangere Frau von zentraler Bedeutung. Nur Ärztinnen/Ärzte oder Hebammen können Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf erkennen. Über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen (z.B. welche Blut- bzw. Ultraschalluntersuchungen wichtig sind) informiert die Ärztin/der Arzt bzw. die Hebamme. Während der Schwangerschaft hat die werdende Mutter das Recht auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen bei einem Arzt/einer Ärztin oder Hebamme in Anspruch zu nehmen. Mit Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt/die Ärztin oder die Hebamme einen Mutterpass aus. • Mutterpass: Der gesamte Schwangerschaftsverlauf, dazu gehören auch die Ergebnisse von Ultraschalluntersuchungen und andere Kontrollbefunde, wird in einem Mutterpass dokumentiert. Dieser wird zu Beginn der Schwangerschaft ausgestellt und enthält auch wichtige persönliche Angaben. • Hebammenhilfe: Hebammenhilfe bezieht sich auf die Betreuung durch eine Hebamme während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und umfassen unter anderem Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Begleitung bei der Geburt, sowie Unterstützung im Wochenbett und bei Stillproblemen. © georgerudy - AdobeStock.com 7

Nachsorge Jede Frau hat nach der Entbindung Anspruch auf Nachsorge durch eine Hebamme. Als medizinische Fachkraft betreut die Nachsorgehebamme die Mutter und ihr Baby während der Zeit im Wochenbett. Falls notwendig, auch länger. Sie gibt Hilfestellung beim Umgang und der Pflege des Neugeborenen, kontrolliert die Gesundheit von Mutter und Kind, hat ein offenes Ohr für Sorgen und gibt Tipps bei eventuell auftretenden Alltagsproblemen. Bei speziellen medizinischen Problemen wird sie eine/n Gynäkologin/en oder Kinderärztin/-arzt hinzuziehen. Die Krankenkasse übernimmt Hausbesuche und Leistungen einer Nachsorgehebamme bis acht Wochen nach der Geburt, bei Stillproblemen bis zum Ende der Stillzeit. Eine frühzeitige Suche ab der 12. SSW wird empfohlen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Auch für die Zeit nach der Geburt gibt es verschiedene Kursangebote, wie z.B.: • die Rückbildungsgymnastik • Beckenbodentraining • Stilltreffs oder Stillgruppen • Babymassage Geburt Je besser eine werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet ist, desto leichter verlaufen meist Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die gezielte Vorbereitung wird durch verschiedene Kurse unterstützt. Diese werden unter anderem angeboten von: • Hebammen in freier Praxis oder in Geburtshäusern im Rahmen der Hebammenhilfe • Hebammen in Kliniken im Rahmen der Hebammenhilfe • Frauenkliniken • Vereinen und Verbänden der Familienarbeit • Gesundheitszentren • Krankengymnastik (in freier Praxis, Kliniken oder Institutionen) Klinik mit Geburtsabteilungen in Lüneburg Klinikum Lüneburg Frauenklinik, Geburtshilfe und Perinatalmedizin Bögelstr. 1 | 21339 Lüneburg 04131 77-0 | www.klinikum-lueneburg.de • Babyschwimmen • Babygymnastik • Spielen und Bewegung mit Babys (PEKiP) Rückbildungskurse Nach der Geburt bringen Sie Ihren Körper mit Rückbildungskursen wieder in Form. Die Übungen festigen Bauchmuskulatur und Beckenboden. So können auftretende Beschwerden gemindert und sogar vorgebeugt werden. Auch Beratung und Erläuterungen für die Zeit nach der Geburt, wie zum Beispiel Funktion und Kräftigung des Beckenbodens, gehören dazu. Die Kosten für Rückbildungskurse nach der Schwangerschaft werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn bestimmte Fristen und Bedingungen eingehalten werden. Es ist ratsam, sich bei der eigenen Krankenkasse nach den genauen Konditionen zu erkundigen, da es regionale Unterschiede und individuelle Angebote geben kann. Die Kurse sollten Sie in Absprache mit Ihrer Hebamme beginnen. Wenn Sie „besondere“ Rückbildungskurse wünschen, sprechen Sie bezüglich der Kostenübernahme mit der anbietenden Hebamme oder Institution. KINDER, JUGEND UND FAMILIE Mutterschutz (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand 11.04.2025) Seit 1. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz. Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert über Rechte und Pflichten, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit, Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen, Kündigungsschutz sowie Mutterschaftsleistungen. Im Anhang finden sich relevante Gesetzestexte (MuSchG, SGB V, KVLG 1989, VVG). Die aktualisierte Broschüre enthält zudem eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen. www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ service/publikationen/leitfadenzum-mutterschutz-73756 Frühe Hilfen im Landkreis Lüneburg (Regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft bis in die ersten drei Lebensjahre) „Frühe Hilfen“ sind regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder – ab Beginn der Schwangerschaft bis in die ersten drei Lebensjahre. Sie zielen darauf ab, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig und nachhaltig zu unterstützen. Sie bilden einen Beitrag die elterlichen Kompetenzen zu fördern und tragen zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei. „Frühe Hilfen“ sind einander ergänzende Maßnahmen. Sie sind über eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Hansestadt und Landkreis Lüneburg und ein Netzwerk organisiert und halten spezifische Angebote vor. Die „Frühen Hilfen“ werden über den Bundesfond Frühe Hilfen gefördert. Hinweis: Kostenlose Beratungsangebote der „Frühen Hilfen“ ab sofort wieder im: Familienbüro Region Lüneburg Horst-Nickel-Str. 4 | 21337 Lüneburg 04131 309-4431 | familienbuero@stadt.lueneburg.de www.familien-lueneburg.de Mo–Mi 09.00–12.00 Uhr | Do 13.00–16.00 Uhr Über die zentrale Rufnummer 04131 309-4431 können Familien individuelle Termine für Beratungsgespräche im Familienbüro vereinbaren. Weitere Angebote der „Frühen Hilfen“: • Beratung und Begleitung durch Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen • Von der Schwangerschaft an, im Säuglings- bis hin zum Kleinkindalter wirbelt ein Baby das Familienleben durcheinander. Mit Rat und Tat zur Seite stehen Vätern und Müttern dann die Familienhebammen und die Familienkinderkrankenpfleger/-innen. 8

• „Gute Aussichten“ – Beratung für werdende Mütter und Väter • Das Projekt „Gute Aussichten“ bietet interessierten werdenden Mütter und Väter ein Beratungsangebot, unter anderem zu den Themen Babyerstausstattung, Vorbereitung der zukünftigen Elternrolle, finanzielle Unterstützung, Vorbereitung der Geburt und dem „RealCareBaby“. „Gute Aussichten“ ist ein Kooperationsprojekt der Frühen Hilfen und dem Ma Donna, Fachdienst „Lebensraum Diakonie e.V.“ • Sozialraumangebote Für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern gibt es vor Ort Beratung und verschiedene Angebote in den zahlreichen Sozialraumbüros. In der Samtgemeinde Ostheide steht das „KICK Ostheide“ für Beratung zur Verfügung: KICK-Ostheide Lüneburger Landstr. 7a | 21398 Neetze 05850/ 472 | www.kick-ostheide.de Elterngeld (Quelle: Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, Jugend Stand 10.04.2025) Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unterstützen zusätzlich. Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Basiselterngeld Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern nach der Geburt ihre Arbeit unterbrechen oder reduzieren. Gemeinsam stehen 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung, die frei aufgeteilt werden können (mindestens 2, höchstens 12 Monate pro Elternteil). Alleinerziehende können die vollen 14 Monate nutzen. Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten, danach sind ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus möglich. Für seit dem 1. September 2021 geborene Frühchen (mindestens 6 Wochen vor Termin) gibt es bis zu 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld. ElterngeldPlus Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit. Partnerschaftsbonus Eltern können bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn beide gleichzeitig 24–32 Wochenstunden arbeiten (bei vor dem 1. September 2021 geborenen Kindern: 25–30 Std., nur vier aufeinanderfolgende Monate). Auch getrennt Erziehende können ihn nutzen; Alleinerziehende erhalten den Bonus vollständig. ElterngeldPlus wird stark nachgefragt: Im 1. Quartal 2021 entschieden sich 37,5% der Eltern dafür, in manchen Regionen bis 46,2%. Besonders beliebt ist der Partnerschaftsbonus bei Vätern (im Schnitt 28,4%, in einzelnen Ländern bis 42,2%). Er fördert die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung. Höhe und Anspruchsvoraussetzungen Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommensausfall danach. Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65%, Eltern mit geringerem Einkommen bis zu 100%. Das Basiselterngeld liegt zwischen 300–1800€, das ElterngeldPlus zwischen 150–900€. Anspruch haben auch Eltern ohne vorherige Erwerbstätigkeit (z.B. Studierende, Hausfrauen/-männer), wenn sie höchstens 32 Wochenstunden arbeiten (30 bei Geburten vor dem 1. September 2021). Zusätzlich gibt es den Geschwisterbonus (+10%, mind. 75€ bzw. 37,50€ bei ElterngeldPlus) und den Mehrlingszuschlag (300€ bzw. 150€ pro Kind). Beim Bürgergeld, der Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag wird Elterngeld voll angerechnet – außer für Erwerbstätige vor der Geburt, die einen Freibetrag bis 300€ zusätzlich behalten dürfen. Änderungen für Geburten ab 01.04.2024 Für Geburten ab 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Elterngeld bei 200.000€, ab 1. April 2025 bei 175.000€ zu versteuerndem Einkommen – unabhängig davon, ob es sich um Paare oder Alleinerziehende handelt. Bis zum 31. März 2024 gelten noch 300.000€ (Paare) und 250.000€ (Alleinerziehende). Maßgeblich ist immer das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres, das meist deutlich niedriger ist als das Bruttoeinkommen. Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld wird ab April 2024 eingeschränkt: Er ist nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Diese Regel betrifft ausschließlich das Basiselterngeld. Bezieht ein Elternteil ElterngeldPlus, kann der andere weiterhin länger Elterngeld (Basis oder Plus) gleichzeitig beziehen. ©AlenaOzerova- AdobeStock.com 9

Ausnahmen gelten für Eltern von Frühchen (mindestens 6 Wochen vor Termin), von Mehrlingen sowie von Kindern mit Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung (bei Bezug des Geschwisterbonus). In diesen Fällen bleibt ein paralleler Bezug über mehr als einen Monat hinweg möglich. Weitere Regelungen: • Monate mit Mutterschaftsleistungen gelten automatisch als Basiselterngeldmonate der Mutter. • Basiselterngeld kann grundsätzlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genutzt werden. Ab dem 13. Monat ist dies nur möglich, wenn der andere Elternteil in dieser Zeit kein Basiselterngeld, sondern höchstens ElterngeldPlus bezieht. • Im Geburtsmonat können weiterhin beide Eltern parallel Elterngeld erhalten, um die erste Zeit gemeinsam zu verbringen. Etwa 50% der Väter nutzen derzeit Elterngeld im Anschluss an die Geburt. Durch die Kombination mit ElterngeldPlus soll eine gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit erreicht werden. Die Neuregelung soll dazu beitragen, dass Eltern Elterngeldmonate künftig stärker abwechselnd nutzen und so eine partnerschaftliche Betreuung fördern. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie auch beim Landkreis: Landkreis Lüneburg Fachdienst Jugend und Familie - Elterngeldstelle Auf dem Michaeliskloster 4 | 21335 Lüneburg 04131 26-1718 (Geschäftszimmer Fachdienst Jugendhilfe und Sport) Kindergeld (Quelle: Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Stand 10.04.2025) Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach Paragraf 62 ff. EStG (Einkommensteuergesetz) als Steuervergütung. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt zum 1. Januar 2026 monatlich 259€ pro Kind. Kindergeld gibt es grundsätzlich: • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die Regeln für Kinder in Ausbildung. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es maximal 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, bei der das Kind lebt. Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, können sie bestimmen, wer das Kindergeld erhält. Eltern im Ausland, die in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter bestimmten Bedingungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten, z.B. bei Versicherungspflicht zur Bundesagentur für Arbeit, als Entwicklungshelfer, Missionar oder Beamter im Ausland, oder bei Bezug einer deutschen Rente. Die Kinder müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat haben (Ausnahme: Kinder von Entwicklungshelfern und Missionaren). Vollwaisen oder Kinder ohne Kenntnis des Elternaufenthalts können Kindergeld selbst beantragen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit Familienkasse Lüneburg Wulf-Werum-Str. 2 (Loewe-Centrum) | 21337 Lüneburg 0800 4555530 (Kindergeld und Kinderzuschlag) 0800 4555533 (Zahlungstermine) Fax 04131 7896179 familienkasse-lueneburg@arbeitsagentur.de Tel. erreichbar von: Mo–Fr 08.00–18.00 Uhr (Der Anruf ist gebührenfrei) Persönliche Sprechzeiten: Di 08.00–12.00 Uhr Do 8.00–12.00 & 14.00–16.00 Uhr Mo, Mi, Fr geschlossen Unterhaltsvorschuss (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand 11.04.2025) Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden. Wer erhält Unterhaltsvorschuss? Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Eine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. • Es gilt: Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. • Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600€ brutto verdient. Höhe des Unterhaltsvorschusses Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2025 monatlich: • für Kinder von 0–5 Jahren bis zu 227€ • für Kinder von 6–11 Jahren bis zu 299€ • für Kinder von 12–17 Jahren bis zu 394€ Informationen und Antragstellungen Landkreis Lüneburg – Fachdienst Jugend und Familie Auf dem Michaeliskloster 4 | 21335 Lüneburg 04131 26-1718 (Geschäftszimmer Jugendhilfe und Sport) 10

• Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten im Bereich der offenen Kulturarbeit • Beratung und Unterstützung von Vereinen/Verbänden/Institutionen bei Veranstaltungen kultureller Art, Schaffung von Netzwerken mit Kulturschaffenden und Vereinen/ Verbänden/Institutionen • Öffentlichkeitsarbeit „Kultur in der Samtgemeinde Ostheide“ • Entwicklung und Realisierung von Konzepten und Projekten Kulturbeauftragte Karin Kuntze kulturbeauftragte-ostheide@gmx.de Schlichten statt Richten Schiedsamt der Samtgemeinde Ostheide Der „Schiedsmann“ oder die „Schiedsfrau“ ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. Schiedsmann/-frau für die Samtgemeinde Ostheide schiedsamt@ostheide.de Frau Gesine Lorenz Pirolweg 26 | 21397 Barendorf 0162 3016666 Herr Gunnar Hunold Hauptstr.15a | 21400 Reinstorf BEAUFTRAGTE DER SAMTGEMEINDE OSTHEIDE Der Rat der Samtgemeinde Ostheide hat als Bindeglied zwischen den Bürger/-innen sowie den politisch gewählten Gremien, verschiedene ehrenamtlich Beauftragte gewählt. Die Wahlperiode für die jeweiligen Beauftragten beträgt jeweils fünf Jahre. Gleichstellungsbeauftragte Die Tätigkeit der ehrenamtlichen/nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Die Aufgaben erstrecken sich auf die Mitwirkung an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben. Gleichstellungsbeauftragte Sabine Rehder 04131 59755 | sabine.rehder@t-online.de Jugendbeauftragte Tätigkeitsschwerpunkte sind: • beratende Mitgliedschaft im Ausschuss für soziales und kulturelles Zusammenleben und im Partnerschaftskomitee des Samtgemeinderates • Vertretung von Interessen und Belangen der Kinder und Jugendlichen aus der Samtgemeinde Ostheide • Koordination und Konzeption jugendgerechter Veranstaltungen und Aktivitäten auch in Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen, Verbänden und Institutionen • Mitgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit der Samtgemeinde und ggf. der Mitgliedsgemeinden bei allen kinder- und jugendrelevanten Themen • Mitarbeit/Zusammenarbeit mit auf dem Jugendsektor tätigen Institutionen und Behörden Jugendbeauftragte Ursula Wulf Gifkendorfer Str. 2 | 21397 Vastorf 04137 808415 | jugendbeauftragte@ostheide.de Umweltbeauftragte Die Umweltbeauftragte befasst sich mit vielfältigen umweltpolitischen Themen in der Samtgemeinde Ostheide. Anfragen, Wünsche und Anregungen aus der Öffentlichkeit werden beantwortet, aufgegriffen, ausgearbeitet und weitergegeben. Beratungen zu einzelnen Themen werden bei Bedarf angeboten. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die beratende Unterstützung von Fachausschüssen und Gremien. Informationen aus besuchten Veranstaltungen zu Umwelthemen werden aufgearbeitet und an die Fachausschüsse und ggf. die Öffentlichkeit weitergegeben. Bei dem jährlich stattfinden Bauernmarkt der Samtgemeinde wird an einem eigenen Stand zu verschiedenen Themen informiert. Eine Mitwirkung an der Verleihung des jährlichen Umweltpreises an die Grundschulen und Kindergärten gehört ebenfalls zu den Tätigkeiten. Frau Prof. Dr. Petra Scheewe ist Ansprechpartnerin für die Einwohner der Samtgemeinde in allen umweltrelevanten Fragen. Umweltbeauftragte Prof. Dr. Petra Scheewe Am Gohlk 7 | 21401 Thomasburg OT Bavendorf 05859 1232 | umweltbeauftragte@ostheide.de Kulturbeauftragte Die Aufgaben sind: • Anlaufstelle für die kulturelle Arbeit und Vereinsunterstützung in der Samtgemeinde Ostheide © AkuAku - AdobeStock.com 11

Einkaufen im Fachgeschäft Bildungseinrichtungen Betreuungsangebote 12 zertifizierte Tagesmutter Bahnhofstraße 40 | 21397 Vastorf Tel. 04137 316 und 0162 4514440 christina@vastorfer-strolche.de www.vastorfer-strolche.de zertifizierte Kindertagespflege Privatschule und Internat im Landkreis Lüneburg KLEINE KLASSEN, GROSSE GEMEINSCHAFT marienau.de Infotag im Februar Tagder offenen Tür imMai 4#4DIMÚSNBOO $PNQVUFS r %SVDLFS r ,BTTFOTZTUFNF #àSPCFEBSG r $PQZTIPQ r 5JOUF 5POFS ,KU 3DUWQHU IU %UR XQG 6FKXOH YRP $QVSLW]HU ELV ]X =DKOXQJVV\VWHPHQ 'LHVHOVWUD‰H $GHQGRUI 7HO 0DLO LQIR#VFKORHUPDQQ FRP EDEKA Bergmann l edeka-bergmann.de LÜNEBURGER STRASSE 2A 21397 BARENDORF TEL.: 0 41 37 - 14 08 KOmm in uNseR TEam!

Nach anfänglicher Freude über den Schulbeginn, kann es vorkommen, dass bei dem einen oder anderen Kind Probleme mit diversen Anforderungen oder gar mit anderen Schülern auftreten. Diese Schwierigkeiten sollten von den Eltern auf jeden Fall ernst genommen werden. Die meisten Probleme werden sich mit der Zeit von selbst lösen, da jedes Kind seinen eigenen Rhythmus entwickelt, um sich mit den Anforderungen des Schulalltags zurechtzufinden. Grundschulen in der Ostheide Grundschule Barendorf Schulstr. 2 | 21397 Barendorf | 04137 7831 info@grundschule-barendorf.de www.grundschule-barendorf.de Grundschule Neetze Süttorfer Weg 17 | 21398 Neetze | 05850 260 gs_neetze@t-online.de | www.grundschule-neetze.de Grundschule Wendisch Evern Ringstr. 10 | 21403 Wendisch Evern | 04131 53544 email@grundschule.wendischevern.de www.wendischevern.de/grundschule/startseite Pädagogische Mittagstische/ nachschulische Betreuung Für die Kinder in ihren drei Grundschulen in Barendorf, Neetze und Wendisch Evern, hat die Samtgemeinde Ostheide pädagogische Mittagstische bzw. nachschulische Betreuungsteams eingerichtet. Hier ist nach dem Schulunterricht, bis 17.00 Uhr und freitags bis 16.00 Uhr, zu günstigen Preisen ein Mittagessen sowie Hausaufgabenhilfe und Spiel und Spaß gewährleistet. Auskünfte zu den pädagogischen Mittagstischen/der nachschulischen Betreuung: Samtgemeinde Ostheide Frau Neumann | Frau Schultz | Frau Behrend 04173 8008-46/-47/-48 | kita@ostheide.de Weiterführende Schulen Hauptschule Jörg-Immendorff-Schule Bleckede Niendorfer Moorweg 2 | 21354 Bleckede 05852 978010 | hs.bleckede@sz-bleckede.de www.joerg-immendorff-schule.de Realschule Realschule Bleckede Niendorfer Moorweg 2 | 21354 Bleckede 05852 978020 | rs.bleckede@sz-bleckede.de www.rs-bleckede.de Gesamtschulen Integrierte Gesamtschule Embsen Bahnhofstr. 62 | 21409 Embsen | 04134 916630 sekretariat@iservigs-embsen.de | www.igsembsen.de Integrierte Gesamtschule Lüneburg Graf-Schenk-v.-Stauffenberg-Str. 1 21337 Lüneburg | 04131 3097300 info@igs.lueneburg.de | www.igslueneburg.de Integrierte Gesamtschule Kreideberg Thorner Str. 14 | 21339 Lüneburg 04131 3097400 | info@igs-kreideberg.lueneburg.de www.igs-kreideberg.de GUT BEHÜTET Berufstätig können Eltern, bzw. Mütter oder Väter nur sein, wenn eine zuverlässige Kinderbetreuung garantiert ist. In der Samtgemeinde Ostheide wurde diese in den vergangenen Jahren ausgebaut. Kinderkrippen (Kinder von 1 bis 3 Jahren) „Zwergentreff“ Heidweg 4 | 21397 Barendorf | 04137 813317 kinderkrippe.barendorf@ostheide.de „Sonnenkäfer“ Am Katzenberg 10 | 21398 Neetze 05850 9712761 kinderkrippe.neetze@ostheide.de „Zauberwald“ Lüneburger Landstr. 10 | 21398 Neetze 05850 9726560 kinderkrippe2.neetze@ostheide.de ERST ABC – DANN ABITUR Für einen optimalen Start ins Berufsleben sind modern ausgestattete Schulen, kompetente und verständnisvolle Lehrer sowie anregende und informative Arbeitsgemeinschaften für ein Kind unbedingt erforderlich. Die Einschulung stellt nach wie vor einen gravierenden Einschnitt im Leben des Kindes dar. Für die ABC-Schützen beginnt nun mit dem systematischen Lernen „der Ernst des Lebens“, ihr Tagesablauf ändert sich grundlegend. Auch muss das Zusammensein in einer größeren Gruppe, die tägliche Fahrt mit dem Schulbus oder die Erledigung von Hausaufgaben bewältigt werden. Wenn Elternhaus und Schule von Anfang an offen und vertrauensvoll kooperieren, werden Stärken des Kindes gefördert und eventuell auftretende Probleme frühzeitig zum Wohl des Schülers gemeinsam gelöst. Aber nicht nur Kinder müssen sich neu orientieren, auch auf die Eltern kommen neue Anforderungen zu. So muss z.B. der Schulalltag organisiert werden, was speziell für Berufstätige und für Eltern mehrerer Kinder manchmal problematisch werden kann. Häufig kommt es vor, dass der Nachwuchs Unterstützung bei den Hausaufgaben und bei der Gewöhnung an den neuen Tagesablauf benötigt, oder er erwartet eine stärkere emotionale Zuwendung. „Frischlingsnest“ Birkenweg 4 a | 21403 Wendisch Evern 04131 2233558 kinderkrippe.wendischevern@ostheide.de „Entdeckerburg“ Radenbecker Weg 9a | 21401 Thomasburg 05859 9708534 kinderkrippe.thomasburg@ostheide.de Für Kinder von 1 bis 3 Jahren stehen in der Samtgemeinde zusätzlich einige Tagespflegepersonen in verschiedenen Orten der Samtgemeinde zur Verfügung. Nähere Infos erhalten Sie beim Familienbüro des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg: Familienbüro Lüneburg Horst-Nickel-Str. 4 | 21337 Lüneburg 04131 309-4431 Kindergärten (Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt) Ev. luth. St. Vitus-Kindergarten Barendorf Schulstr. 4 | 21397 Barendorf 04137 1256 | kts.barendorf@evlka.de www.evangelische-kitas-lueneburg.de Kindertagesstätte Heidweg Heidweg 2 | 21397 Barendorf | 04137 8085197 kindergarten@barendorf.info | www.barendorf.info Ev. luth. Kindergarten Neetze Süttorfer Weg 17 | 21398 Neetze | 05850 1454 kts.neetze@evlka.de www.evangelische-kitas-lueneburg.de Kindergarten Thomasburg Radenbecker Weg 9 | 21401 Thomasburg 05859 970755 | kigathomasburg@t-online.de Kindergarten Wendisch Evern „Plapperkiste“ Birkenweg 2 | 21403 Wendisch Evern | 04131 56830 plapperkiste-we@web.de www.wendischevern.de/kindergarten 13

Oberschulen Schule am Katzenberg, Oberschule Adendorf Scharnebecker Weg 10 | 21365 Adendorf 04131 99220370 | www.schule-adendorf.de Hugo-Friedrich-Hartmann-Oberschule Bardowick Große Worth 4 | 21357 Bardowick 04131 99220700 | sekretariat@hugo-schule.de www.oberschule-bardowick.de Oberschule am Dorn, Dahlenburg Dornweg 2 | 21368 Dahlenburg 05851 2939650 | rektor@obs-dahlenburg.de www.oberschule-dahlenburg.de Grund- und Oberschule Neuhaus Kirchstr. 35 | 19273 Amt Neuhaus | 038841 179850 info@obs-neuhaus.de | www.gobs-amt-neuhaus.de Hanseschule Oedeme Oedemer Weg 94 | 21335 Lüneburg 04131 762930 | info@hanseschule-oedeme.de www.hanseschule-oedeme.de Schule am Schiffshebewerk Oberschule Scharnebeck Duvenbornsweg 5a | 21379 Scharnebeck 04136 35194-50/-51 post@schule-am-schiffshebewerk.de www.schule-am-schiffshebewerk.de Christianischule, Oberschule am Kreideberg Thorner Str. 14 | 21339 Lüneburg | 04131 3097400 Oberschule Am Wasserturm Haagestr. 1 | 21335 Lüneburg | 04131 3097520 info@saw.lueneburg.de | www.saw-lueneburg.de Gymnasien Gymnasium Bleckede Nindorfer Moorweg 2a | 21354 Bleckede 05852 9511200 gymnasium.bleckede@landkreis-lueneburg.de www.gym-bleckede.de Gymnasium Oedeme Oedemer Weg 77 | 21335 Lüneburg | 04131 76280 www.wordpress.nibis.de/gymoedeme/ Bernhard-Riemann-Gymnasium Scharnebeck Duvenbornsweg 5a | 21379 Scharnebeck 04136 3519470 | info@brgs.de | www.brgs.de Gymnasium Herderschule Ochtmisser Kirchsteig 27 | 21339 Lüneburg 04131 3097000 info@herderschule.lueneburg.de www.herderschule-lueneburg.de Außenstelle Herderschule Ostpreußenring 125 | 21339 Lüneburg 04131 3097080 | www.herderschule-lueneburg.de Johanneum Theodor-Heuss-Str. 1 | 21337 Lüneburg 04131 3097100 | info@johanneum.lueneburg.de www.johanneum-lueneburg.de Wilhelm-Raabe-Schule Feldstr. 30 | 21335 Lüneburg | 04131 3097200 sekretariat@wilhelm-raabe-schule.de www.wilhelm-raabe-schule.de Förderschulen Kurt-Löwenstein-Schule Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung Lüneburger Str. 27 | 21354 Bleckede | 05852 4889700 sekretariat@kls-bleckede.de | www.kls-schule.de Schule am Knieberg Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Körperlich Motorische Entwicklung Oedemer Weg 79 | 21335 Lüneburg 04131 99220356 | www.schule-am-knieberg.de Johannes-Rabeler-Schule Förderschwerpunkt Lernen Bei der St. Johanniskirche 21 | 21335 Lüneburg info@johannes-rabeler-schule.lueneburg.de 04131 3097830 | www.jora-schule.de/startseite/ Fördervereine der ortsansässigen Bildungseinrichtungen Um Krippe, Kindergärten und Schulen finanziell und auch ideell zu unterstützen gibt es gemeinnützige Fördervereine. Die Fördervereine geben dauerhaft Zuschüsse zu Präventionsunterricht, Kunstprojekten, Ausflügen und für die Beschaffung von Literatur. Ferner kümmern sich die Vereine um Fördermöglichkeiten für größere Projekte. Zur Stärkung des Zusammenhalts zwischen Eltern, pädagogischen Fachkräften und Kindern organisieren die Vereine verschiedene Veranstaltungen (Flohmärkte, Schulfeste, Weihnachtsausstellung, Vorträge). Die Unterstützung der pädagogischen Bildungseinrichtungen wird durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sponsoren finanziert. Die Mitgliedsbeiträge sind moderat und kommen den Kindern in den Einrichtungen unbürokratisch und direkt zu Gute. Unterstützen Sie die Bildung der Kinder und werden Sie Mitglied in dem ansässigen Förderverein. Die Beitrittserklärungen finden Sie im Internet oder in der jeweiligen Einrichtung. Förderverein der Grundschule Barendorf e.V. Schulstr. 2 | 21397 Barendorf fv.gs-barendorf@web.de www.grundschule-barendorf.de/foerderverein/ Schulverein der Grundschule Neetze Süttorfer Weg 17-19 | 21398 Neetze schulverein.gs-neetze@gmx.de www.grundschule-neetze.de Förderverein Bildungsensemble Wendisch Evern e.V. (Förderverein für Krippe, Kindergarten und Grundschule in Wendisch Evern) Feldstr. 2 | 21403 Wendisch Evern foerderverein@wendischevern.de www.wendischevern.de/foerderverein-bildungs3nsemble/startseite.html Familienbüro Gemeinsames Familienbüro des Landkreises Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg Es nimmt folgende Aufgaben wahr: • Informationen zu den unterschiedlichen Kinderbetreuungsangeboten in der Region, zu den Kosten und Anmeldeverfahren, zu Unterstützungsangeboten für Alleinerziehende. © Elena Medoks - AdobeStock.com 14

KICK-OSTHEIDE – FAMILIEN-, JUGEND- UND BERATUNGSZENTRUM Das KICK-Ostheide ist als so genanntes Sozialraumprojekt im Auftrag des Landkreises Lüneburg tätig. Für Eltern, Kinder und Jugendliche in der Samtgemeinde Ostheide ist es eine Anlaufstelle, in der sie Beratung und Unterstützung bei familiären Angelegenheiten erhalten können. Die sozialpädagogische Beratung ist kostenfrei, unterliegt der Schweigepflicht und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Das Angebot umfasst: • Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern • Unterstützung in familiären Angelegenheiten und schwierigen Situationen • Projektangebote für Kinder und Jugendliche in den Ferien • Bildungsangebote für Eltern • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen in der Samtgemeinde sowie in Stadt und Landkreis Lüneburg Mitarbeiter/-innen im KICK-Ostheide sind: • Christina Weinhardt (Lebensraum Diakonie e.V.) • Tim Jarmer-vom Hofe (Lebensraum Diakonie e.V.) • Daniela Narjes (Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. – VSE Lüneburg) Vereinbaren Sie einen Termin... Kontaktaufnahme und Terminvereinbarungen unter 05850-472. Die Termine können flexibel vereinbart werden und bei den Familien zuhause, im KICK-Ostheide in Neetze oder an anderen Orten stattfinden – oder kommen Sie einfach vorbei! Offene Beratungszeiten: Di 16.00–18.00 Uhr im KICK-Ostheide Lüneburger Landstr. 7a | 21398 Neetze | 05850 472 Do 10.00–12.00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Schulstr. 2 | 21397 Barendorf | 04137 800862 Weitere Informationen finden Sie unter: www.kick-ostheide.de Jugendpflege Barendorf Die Jugendpflege bietet im Rahmen der Jugendarbeit Angebote, Projekte und Veranstaltungen sowie ein attraktives Ferienprogramm für die Barendorfer Kinder und Jugendlichen an. Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten im Jugendtreff Barendorf oder telefonisch. Diese Leistungen werden im Auftrag und in Kooperation mit der Gemeinde Barendorf, der Samtgemeinde Ostheide und des BaJuKi. erbracht. Öffnungszeiten Jugendtreff: Di 16.00–19.00 Uhr | Do 16.00–19.00 Uhr Sport- und Dorfgemeinschaftshaus Barendorf Schulstr. 6 | 21397 Barendorf Bereichsleitung Jugendpflege und nachschulische Betreuung: Maik Peyko 05852 9513-11 oder 0160 7825948 Leitung Jugendtreff: Katharina Ringe 01512 3874076 | ringe@familienwerk.de Jugendpflege Neetze Offener Jugendtreff Die Jugendpflege bietet im Rahmen der Jugendarbeit Angebote, Projekte und Veranstaltungen sowie ein attraktives Ferienprogramm für die Neetzer Kinder und Jugendlichen an. Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten im Jugendtreff Neetze oder telefonisch. Diese Leistungen werden im Auftrag und in Kooperation mit der Gemeinde Neetze, der Samtgemeinde Ostheide und dem Förderverein Jugendtreff e.V. erbracht. Öffnungszeiten Jugendtreff Di 16.00–19.00 Uhr | Fr 16.00–19.00 Uhr Jugendtreff Neetze Süttorfer Weg 17 | 21398 Neetze Bereichsleitung Jugendpflege und nachschulische Betreuung: Maik Peyko 05852 9513-11 oder 0160 7825948 Leitung Jugendtreff: Kathrin Kampka 05852 9513-11 oder 0157 87455868 Nachschulische Betreuung in Kooperation mit der Samtgemeinde Ostheide Marcus Locker 05852 9513-11 Mo–Fr 11.30–14.30 Uhr Familien-, Jugend- und Beratungszentrum • Beratung bei der Suche nach der passenden Kinderbetreuung, zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation und die Bedürfnisse Ihres Kindes, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. • Unterstützung bei der Suche nach einem freien Betreuungsplatz in Krippe, Kita oder Hort, in der Ferienbetreuung, bei Tageseltern, beim Babysitter, in Krabbelgruppen, bei der Suche nach den richtigen Ansprechstellen in allen Familienangelegenheiten und bei vielem mehr. • Vermittlung von Kindertagespflege vorrangig für Kinder unter drei Jahren sowie als ergänzende Betreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter. Den Vermittlungsbogen finden Sie im Downloadbereich auf der Homepage des Landkreises Lüneburg. • Ferienbetreuung: In der Ferienzeit ist die Organisation einer Kinderbetreuung für viele berufstätige Eltern eine besondere Herausforderung. Das Familienbüro bietet deshalb in Zusammenarbeit mit den Mobilen Assistenzdiensten der Lebenshilfe die „Ferieninsel“ an – ein integratives Ferienbetreuungsangebot für Kita-Kinder in der Hansestadt Lüneburg. Familienbüro Region Lüneburg Horst-Nickel-Str. 4 | 21337 Lüneburg 04131 309-4431 | familienbuero@stadt.lueneburg.de www.familien-lueneburg.de Mo–Mi 09.00–12.00 Uhr | Do 13.00–16.00 Uhr Über die zentrale Rufnummer 04131 309-4431 können Familien individuelle Termine für Beratungsgespräche im Familienbüro vereinbaren. 15 Familien-, Jugend- und Beratungszentrum ƒ Beratung in familiären Angelegenheiten ƒ Unterstützung in schwierigen familiären Situationen ƒ Projektangebote in den Ferien ƒ Bildungsangebote für Eltern OSTHEIDE Kick-Ostheide Lüneburger Landstr. 7a 21398 Neetze Tel. 05850 472 Fax 05850 971309 www.kick-ostheide.de

FREIZEITAKTIVITÄTEN IM FREIEN Kinderspielplätze • Gemeinde Barendorf Im Barcken, Schulstr., Im Stadtkamp, Am Clasberg, Am Lehmkuhlsgehege • Gemeinde Neetze Bahnhofstr. / Ecke Rosenthaler Weg, Honenberg, Süttorf am Feuerwehrhaus, Barskamper Weg „Am Bockholz“ • Gemeinde Reinstorf Neubaugebiet Erbsenberg, Wendhausen hinter dem Feuerwehrhaus, Holzen Am Schwimmbad • Gemeinde Thomasburg Thomasburg (Kirchring 3, Auf dem Steinkamp/Ecke Vor der Furth), Radenbeck (Zum Oberen Siekenberg, Dorfstr.), Bavendorf (An der Obstwiese) HEIRATEN IN DER SAMTGEMEINDE OSTHEIDE Jedes Hochzeitspaar wünscht sich eine besonders schöne, stimmungsvolle Umgebung für diesen besonderen Tag, der unvergesslich werden soll. Wir laden Sie herzlich ein, bei uns „Ja“ zu sagen. Das Standesamt Barendorf ist Ihnen bei der Gestaltung ihres „schönsten Tages“ gerne behilflich und steht Ihnen bei allen Fragen und rechtlichen Aspekten mit Rat und Tat zur Seite. Für die Trauung bieten wir Ihnen unser Trauzimmer im Obergeschoss unseres wunderschönen, Anfang des Jahrtausends neu gebauten, Rathauses an. Überzeugen Sie sich vorab von unseren Räumlichkeiten. Das Trauzimmer in der Schulstr. 2 in Barendorf können Sie während der Öffnungszeiten gerne besichtigen. Melden Sie sich rechtzeitig an, damit wir Ihren Wunschtermin für eine Trauung reservieren können. Standesamt Barendorf Frau Raphaela Reiß | Schulstr. 2 | 21397 Barendorf 04137 8008-31 | standesamt@ostheide.de • Gemeinde Vastorf Am Sportplatz in Vastorf (Gifkendorfer Str.), Waldspielplatz Rohstorf und in Volkstorf (Am Waldesrand) • Gemeinde Wendisch Evern Am Hundeberg, Auf der Hausstelle, Lüneburger Str. Schwimmbäder in der Region Freibad Hagen Lüneburg Schützenstr. 32 | 21337 Lüneburg Öffnungszeiten Saison: Mo–Fr 06.30–20.30 Uhr Sa, So, Feiertag 07.00–20.30 Uhr Freibad Adendorf Scharnebecker Weg 19 | 21365 Adendorf Öffnungszeiten Saison: Mo–Fr 06.30–20.30 Uhr Sa, So, Feiertag 08.00–20.30 Uhr Waldbad Bienenbüttel Badweg 1 | 29553 Bienenbüttel Öffnungszeiten Saison: Mo 06.00–09.00 Uhr Di 06.00–09.00 &14.00–19.00 Uhr Mi–Fr 06.00–09.00 & 14.00–20.00 Uhr Sa & So 10.00–20.00 Uhr (Ferien andere Zeiten) Freibad Dahlenburg Dornweg 5 | 21368 Dahlenburg Öffnungszeiten Saison: Mo 14.00–19.30 Uhr Di–Fr 06.30–19.30 Uhr | Sa & So 10.00–19.30 Uhr Waldbad Alt Garge Am Waldbad 25 | 21354 Bleckede OT Alt Garge Öffnungszeiten Saison: Mo 14.00–20.00 Uhr Di–Fr 06.30–20.00 Uhr Sa, So & Feiertag 10.00–19.00 Uhr Naturbad Kirchgellersen Im Wiesengrund 3 | 21394 Kirchgellersen Das Wetter bestimmt das Ende der Saison. Das Naturbad Kirchgellersen ist immer geöffnet. Bei grüner Flagge ist eine Badeaufsicht anwesend, bei roter Flagge ist das Baden auf eigene Gefahr. Naturbad Bardowicker Strand Im Kuhreiher 22 | 21357 Bardowick Öffnungszeiten: Mo 14.00–20.00 Uhr Di–So 10.00–20.00 Uhr Ehe- und Lebensberatung Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL Lüneburg) Johannisstr. 36 | 21335 Lüneburg | 04131 409019-0 lueneburg@efl-bistum-hildesheim.de www.efl-bistum-hildesheim.de/beratungsstelle/ lueneburg Telefonzeiten: Mi 16.00–17.00 Uhr Fr 11.00–12.00 Uhr Terminanfragen online möglich Die EFL unterstützt Menschen in persönlichen Lebenskrisen ebenso wie in Partnerschafts-, Ehe- und Familienkonflikten; sie steht jedem offen, unabhängig von Religionszugehörigkeiten, Weltanschauung, Nationalität, Alter und Familienstand. Lebensraum Diakonie e.V. An den Reeperbahnen 1 | 21335 Lüneburg 04131 7492-24 lebensberatung.lueneburg@lebensraum-diakonie.de www.lebensraum-diakonie.de Anmeldezeiten: Di. 09.00–11.00 Uhr Do 15.00–16.00 Uhr | Termine nach Vereinbarung Der Lebensraum Diakonie e.V. steht Einzelpersonen, Paaren oder Familien in persönlichen Krisen beratend zur Seite; das Beratungsangebot ist offen für alle, unabhängig von Alter, Konfession, Familienstand oder Weltanschauung. ©ViktarVysotski - AdobeStock.com 16

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