Bauausführung
Änderungen während der Bauausführung
Änderungen, die selbst genehmigungspflichtig sind oder der Baugenehmigung widersprechen, dürfen erst vorgenommen werden, wenn ein Baugenehmigungsverfahren für die veränderte Ausführung durchgeführt wurde.
Weiterhin ist dies bei Eingriffen in die Statik der baulichen Anlage oder bei veränderten Nutzungen wie die Einrichtung eines Büros in einer genehmigten Wohnung der Fall.
Änderungen, die selbst genehmigungspflichtig sind oder der Baugenehmigung widersprechen, dürfen erst vorgenommen werden, wenn ein Baugenehmigungsverfahren für die veränderte Ausführung durchgeführt wurde.
Weiterhin ist dies bei Eingriffen in die Statik der baulichen Anlage oder bei veränderten Nutzungen wie die Einrichtung eines Büros in einer genehmigten Wohnung der Fall.