Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Grundlegende Informationen

Kauf oder Bau eines Hauses?

Der Kauf eines Hauses mag auf den ersten Blick der günstigere Weg sein. Mit einem Neubau lassen sich aber eher die individuellen Wünsche realisieren. Entscheidend ist oft auch die eingebrachte "Eigenleistung" des Bauherrn, also kann und will er selbst "Hand anlegen"?

Auch die Lage eines Grundstücks muss dabei in Betracht gezogen werden. Oft sind Bauplätze in Innenstädten stark überteuert oder es stehen keine Bauflächen zur Verfügung. Neubaugebiete liegen meist am Ortsrand und nicht zentral, bieten dafür aber den schnellen Zugang zur Natur.

Altbau oder Neubau?

Altbauten weisen einen ganz besonderen Charme auf und stehen häufig unter Denkmalschutz. Welcher Hausbesitzer wäre nicht stolz auf ein Fachwerkgebäude mit rustikalen Holzbalken, auf ein Haus mit klassizistischer Fassade, oder auf ein Gebäude im Bauhausstil. Auch bei der Modernisierung solch wertvoller Altbauten muss auf Energiesparmaßnahmen und auf Umweltschutz nicht verzichtet werden.

Ältere Immobilien scheinen auch meist deutlich günstiger zu sein als ein Neubau. Dennoch können bestehende Objekte oft ungeahnte Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Neubauten mögen auf den ersten Blick deutlich teurer sein, können im Nachgang aber mit geringeren Verbrauchskosten überzeugen und punkten mit modernerer Haustechnik.

Grundsätzlich gilt bei Altbauten, die Bausubstanz gründlich zu prüfen und notwendige Modernisierungsmaßnahmen im Budget mit einzuplanen. Machen Sie sich im Vorfeld bereits ein genaues Bild vom zukünftigen Zuhause.

Denkmalschutz

Ein nicht zu unterschätzendes Kapital unserer Region sind die schmucken Fachwerkgebäude in den Städten und Gemeinden. Die Restaurierung solcher alten Gebäude ist sicherlich mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden, birgt jedoch auch besondere Reize und Vorteile gegenüber Neubauten. Im Rahmen der Planung und Durchführung wird Sie die Untere Denkmalschutzbehörde gern beraten.

Vor Durchführung einer Sanierungsmaßnahme sollte jeder Bauwillige zunächst prüfen, ob eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Bei baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen prüft dies für Sie die Bauaufsichtsbehörde, weil eine Baugenehmigung auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung beinhaltet. Bei baugenehmigungsfreien Baumaßnahmen muss dies die Bauherrschaft allerdings selbst prüfen und gegebenenfalls bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einen denkmalschutzrechtlichen Antrag stellen.

Grundsätzlich unterliegt jede Baumaßnahme an einem Einzelkulturdenkmal der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Aber auch innerhalb einer sog. Gesamtanlage steht ein Gebäude unter Denkmalschutz. In diesen Fällen sind in aller Regel Veränderung an der äußeren Gestaltung eines Gebäudes genehmigungspflichtig.

Auch können baulichen Veränderungen an der äußeren Gestalt eines Gebäudes, welches nicht unter Denkmalschutz steht, der Genehmigungspflicht unterliegen, nämlich dann, wenn das Gebäude in der Nähe eines Kulturdenkmales liegt und die Veränderung sich negativ auf das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmales auswirken könnte.

Wo erfahre ich, ob mein Gebäude unter Denkmalschutz steht?
Über die Rechercheseite des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen können Sie in Erfahrung bringen, ob ein bestimmtes Gebäude Einzelkulturdenkmal oder Teil einer Gesamtanlage ist:

Internet: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/

Zuwendungen/Steuerliche Erleichterungen
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Zuwendungen zum Erhalt von Kulturdenkmälern, welche das Landesamt für Denkmalpflege vergibt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Des Weiteren können Eigentümer von Kulturdenkmälern - auch Teile von Gesamtanlagen - Kosten, die zum Erhalt ihrer Kulturdenkmäler dienen oder die für die sinnvolle Nutzung erforderlich waren, nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden über mehrere Jahre verteilt nach dem Einkommenssteuergesetz absetzen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Der Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen. Beizufügen sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen (z. B. vermessungstechnischer Nachweis, detaillierte Beschreibung der geplanten Baumaßnahme, ggf. Bauzeichnung).

Für Fragen steht Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie über unsere Homepage unter Denkmalschutz WMK

Internet: www.werra-meissner-kreis.de/fachbereiche-einrichtungen/fb-7-bauen-verwaltungsliegenschaften-wasser-und-klimaschutz/72-bauaufsicht-und-denkmalschutz/denkmalschutz

Eigentumswohnung oder Haus?

Wer von einer eigenen Immobilie träumt, meint in der Regel meist ein Haus. Und beide Möglichkeiten bieten einige Vorteile! Eine Eigentumswohnung ist oft günstiger und um die Instandhaltung und Pflege kümmert sich oft ein Hausmeister oder die gewählte Hausverwaltung. Auch eine Gartenpflege fällt dann oft weg. Die Kosten pro m² sind bei einer Eigentumswohnung deutlich niedriger. Und eine Eigentumswohnung findet sich oftmals in zentraler Innenstadtlage.

Im eigenen Haus brauchen Sie und Ihre Kinder auf niemanden Rücksicht zu nehmen. Die Heizung können Sie jederzeit an- oder abstellen und der Garten bietet eine willkommene Abwechslung an der frischen Luft. Ein Hauseigentümer besitzt die Freiheit, alle Änderungen an seinem Heim ohne Mitsprache einer Eigentümerversammlung selbst zu entscheiden.