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Wichtige Fachbegriffe und Rechtsquellen

Wichtige Fachbegriffe im Überblick

Abstandsflächen

Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen zwei Gebäuden freigehalten werden müssen, wenn Häuser nicht unmittelbar aneinander gebaut werden. Die Abstandsflächen dienen dem Brandschutz und sollen eine ausreichende Belichtung garantieren.

Abwasser

Umfasst häusliches und gewerbliches Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser.

Außenbereich

Grundsätzlich soll der Außenbereich, d. h. alle Flächen außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und des unbeplanten Innenbereichs, frei von Bebauung gehalten werden, damit die Natur geschont, das Landschaftsbild zur Erholung erhalten wird und die Infrastruktur der Gemeinden geschützt wird. Ausnahmen stellen sogenannte privilegierte, d. h. landwirtschaftliche und begünstigte Vorhaben dar. Generell sind alle Baumaßnahmen im Außenbereich flächensparend auszuführen.

Bauherr

Der Bauherr beauftragt den Architekten und den Bauunternehmer und ist allgemein verantwortlich. Er ist Ansprechpartner für die Genehmigungsbehörde und muss sich um die notwendigen Bescheinigungen, Nachweise und Anzeigen kümmern. Er muss die kompletten Baupläne und Unterlagen auf der Baustelle bereithalten und die nötigen Sachverständigenkosten tragen.

Bioklima

Beschreibt die Gesamtheit aller atmosphärischen Einflussgrößen auf sämtliche Lebewesen. Oftmals wird der Begriff im engeren Sinne als klimatische Beeinflussung des menschlichen Organismus verstanden.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die freiwillige Nutzung von erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wärme. Gefördert werden Anlagen für Solarthermie, Nutzung von Biomasse, Nutzung von Geothermie und Umweltwärme.

Gewerk

Gewerk ist die Bezeichnung für handwerkliche und bautechnische Arbeiten bei der Bauausführung. Zu den verschiedenen Gewerken gehören zum Beispiel Fliesenlegen, Trockenbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Elektroinstallation, Sanitärinstallation usw.

Grundbuch

Im Grundbuch, das beim zuständigen Amtsgericht/Grundbuchamt geführt wird, finden sich Informationen zu jedem Grundstück. Es verzeichnet die Eigentumsverhältnisse sowie mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten. Recht auf Einsichtnahme in das Grundbuch haben lediglich Eigentümer bzw. Hypothekengläubiger des betreffenden Grundstücks, Personen mit Einverständniserklärung des Eigentümers sowie Notare, Rechtsanwälte und Vermessungsingenieure.

Heißer Tag/Tropische Nacht

Die Temperaturen steigen tagsüber auf über 30° C an und kühlen nachts nicht unter 20° C ab.

Jahres-Primärenergiebedarf

Energiemenge, die zur Deckung des Jahres-Heizenergie- und Warmwasserbedarfs benötigt wird. Dabei werden auch die Verluste bei der Gewinnung des Energieträgers, beim Transport der Energie und bei der Verteilung und Speicherung der Energie im Gebäude berücksichtigt. Ein genau definierter maximaler Jahres-Primärenergiebedarf stellt eine in der EnEV (Energieeinsparverordnung) festgeschriebene Hauptanforderung an Neubauten dar.

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag dient der möglichst genauen Ermittlung der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens, basierend auf einer sorgfältigen Kalkulation. Bauunternehmer beziehungsweise Handwerker sind verpflichtet, eine erkennbare Überschreitung dieses Kostenrahmens dem Bauherrn unverzüglich mitzuteilen. Dabei wird ein Kostenspielraum von 10 bis 15 Prozent anerkannt, da eine gewisse Planungsunsicherheit nicht zu vermeiden ist. Überschreiten die Baukosten am Ende den gesteckten Rahmen, ist der Architekt unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW fördert Maßnahmen zur Schaffung von Wohneigentum durch Bau, Erwerb oder Sanierung/Modernisierung und die Nutzung erneuerbarer Energien mit zinsgünstigen Krediten. Entsprechende Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank gestellt werden.

Muldenlage

Gebäude oder Grundstück, das in einer Geländesenke liegt. Natürliche Regenwasserbewirtschaftung Bezeichnet Maßnahmen und Vorrichtungen, um anfallendes Niederschlagswasser naturnah abzuführen und im besten Fall wiederzuverwenden.

Nebenkosten

Nebenkosten beim Hausbau sind die Grunderwerbssteuer, Maklerkosten, Notar- und Gerichtskosten. Sie können zwischen 2 und 10 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.

Nutzfläche

Zur Nutzfläche eines Hauses gehören neben der Wohnfläche auch alle Nebenräume wie Keller, Dachboden und Heizraum.

Rückstau

Kann innerhalb der privaten Abwasserleitungen entstehen, wenn z. B. nach Starkregenereignissen die Straßenkanäle überlastet sind oder das Entwässerungssystem im Kanal verstopft ist. So kann eingeleitetes Abwasser rückgestaut werden, d. h. die Strömungsrichtung ändert sich und das Wasser läuft - ohne entsprechende Schutzmaßnahmen - ins Gebäude zurück. Betroffen sind Hausbereiche unterhalb der Rückstauebene.

Rückstauebene

Ist als höchste Ebene definiert, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann, in der Regel ist dies die Straßenoberkante.

Starkregen

Bezeichnet extrem große Niederschlagsmengen in einer sehr kurzen Zeitspanne, zumeist räumlich begrenzt. Starkregen kann zu schnell ansteigenden Ständen von Grundwasser und Gewässern und/oder zu direkten Überflutungen führen.

Transmissionswärmeverlust

So bezeichnet man den Wärmeverlust durch Außenteile wie Wände, Fenster und Boden. Durch eine geeignete Wärmedämmung lässt sich der Transmissionswärmeverlust deutlich reduzieren.

Überbaubare Grundstücksfläche

Die überbaubare Grundstücksfläche in einem Bebauungsplan bezeichnet den Bereich eines Grundstücks, der mit Gebäuden oder Teilen davon überbaut werden darf. Die überbaubare Grundstücksfläche wird im Bebauungsplan durch die Festsetzung von Baulinien und Baugrenzen festgelegt. In der Praxis spricht man auch vom Baufenster. Ob ein geringfügiges Vor- und Zurücktreten von Gebäudeteilen möglich ist, entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Versiegelung

Begriff für die Bedeckung des natürlichen Bodens mit festen Materialien, die keine oder nur eine geringe Versickerung von Wasser zulassen. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen (Gebäude aller Art) und unbebaut versiegelte Flächen (Straßen, Parkplätze, befestigte Wege usw.) unterscheiden.

Wichtige Rechtsquellen
  • Architektenhonorar: Honorarordnung (HOAI)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • Erneuerbare Energien- und Wärmegesetz (EEWärmeG)
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 01.11.2020
  • Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)