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Optimierungen beim Einbruchschutz

Maßnahmen zum Einbruchschutz machen Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus sicherer. Gelingt es einem Einbrecher nicht, in wenigen Augenblicken in sein Zielobjekt einzudringen, gibt er sein Vorhaben oft auf. Zu groß ist die Gefahr, von aufmerksamen Nachbarn oder vom Bewohner selbst entdeckt zu werden.
Als gefährdet gelten alle Bereiche, über die ein Einbrecher schnell in ein Gebäude eindringen kann, also Haus- bzw. Wohnungstür, Nebeneingangs- und Kellertüren, Garagentore, Kellerfenster, Fenster im Erdgeschoss, Terrassen- und Balkontüren sowie über Anbauten und Balkone erreichbare Fenster und Türen.
Mit fachgerecht montierten mechanischen und elektronischen Sicherungen von Türen und Fenstern lässt sich bereits ein wirksamer Einbruchschutz erreichen.

Empfehlung der Polizei

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse RC 2) einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit um ein Fensterelement "aus einem Guss". Das gilt auch für einbruchhemmende Türen, diese sind nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse RC 2) gut geschützt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Ihre örtliche Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Polizeiinspektion Verden/Osterholz
Bgm.-Münchmeyer-Straße 4
27283 Verden
Telefon: 04231 806108

Weitere Informationen können Sie der Präventionsseite zur landesweiten Einbruchschutzkampagne "Keinbruch" entnehmen: www.k-einbruch.de

Die KfW-Bank fördert sowohl für Eigentümer als auch für Mieter durch zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Prüfen Sie, ob Zuschüsse auch von Rehabilitationsträgern, Integrationsträgern, Pflege- oder Krankenkassen gewährt werden.
Alle Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Handwerksunternehmen für mechanische und elektronische Sicherheitslösungen bieten u. a. die "Errichterlisten" bzw. die Adressennachweise des Landeskriminalamtes Niedersachsen: www.lka.polizei-nds.de/praevention/eigentum/technische-praevention-1602.html.

Gefördert werden folgende Vorkehrungen:
  • Einbau von einbruchhemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbau von einbruchhemmenden Garagentoren und -zugängen
  • Nachrüsten von Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, mit z. B. Türzusatzschlössern, Querriegelschlössern mit oder ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlössern, Türspion, Gegensprechanlage
  • Montieren von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren sowie von einbruchhemmenden Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Installation von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (Wichtig: Infraschallanlagen sind nicht förderfähig)
  • Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion wie z. B. elektronische Öffnungs- und Glasbruchmelder
Alle Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Handwerksunternehmen für mechanische und elektronische Sicherheitslösungen bieten u. a. die "Errichterlisten" bzw. die Adressennachweise des Landeskriminalamtes Niedersachsen:
Internet: www.lka.polizei-nds.de/praevention/eigentum/technische-praevention-1602.html.