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Altersgerechtes Umbauen

Kombiniertes Handeln lohnt doppelt: Energieeffizienz und Klimaschutz mitdenken

Komfortables Wohnen im Alter oder mit körperlichen Einschränkungen sowie Schutz vor Einbrüchen - Diese Punkte sollten unbedingt beim Bauen bzw. Sanieren einbezogen werden. Gut durchdachte sowie von Fachleuten geplante und ausgeführte Maßnahmen tragen zudem zum Einsparen von Energie und zum Klimaschutz bei.

Altersgerechtes Umbauen

Mit zunehmendem Alter sinkt die Mobilität und der Aktionsradius verkleinert sich. Ein Umzug in eine Einrichtung des betreuten Wohnens oder in eine Seniorenresidenz muss aber nicht unbedingt nötig sein. Durch minimale Veränderungen, kleine Hilfen und bauliche Anpassungsmaßnahmen, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen, lässt sich der Wunsch, möglichst lange zu Hause und selbstständig zu leben, meist erfüllen. Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von wohnlichen Anpassungen bieten Wohnberatungsstellen.

Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden
Lindhooper Straße 67
27283 Verden
Telefon: 04231 15-8728
Internet: www.landkreis-verden.de/familie-soziales-gesundheit/senioren/barrierefreies-wohnen/

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. - BAG
Verein zur Förderung des selbstständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen
Mühlenstraße 48
13187 Berlin
Telefon: 030 474747-00
E-Mail: info@wohnungsanpassung-bag.de
Internet: www.bag-wohnungsanpassung.de

In Gebieten, in denen es noch keine Landesarbeitsgemeinschaften gibt, informieren die Regionalen Ansprechstellen der BAG Wohnungsanpassung e. V. über örtliche Beratungsangebote.

Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung
Hildesheimer Straße 15
30169 Hannover
Telefon: 0511 16591087
E-Mail: info@fachstelle-wohnberatung.de
Internet: www.neues-wohnen-nds.de
Internet: www.fachstelle-wohnberatung.de

Kredite und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung vergibt die Bundesregierung im Rahmen ihres KfW-Förderprogramms "Altersgerecht umbauen". Antragsformulare dazu gibt es bei Banken und Sparkassen. Maßnahmen zur Wohnungsanpassung können bei anerkannter Pflegebedürftigkeit auch von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Anträge können Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern stellen.

Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden oder deren Umfeld wie z. B.
  • Bauen ebener Wege, Stellplätze, Garagen, Abstellplätze; bei Mehrfamilienhäusern auch Neuanlage der Begrünung und Errichten eines Sichtschutzes
  • Anlegen von Abstellplätzen für Rollatoren, Rollstühle sowie Fahrräder
  • Bauen barrierefreier Haus- und Wohnungseingänge sowie Windfänge
  • Anlegen Möglichkeiten zur Überwindung von Niveauunterschieden wie Aufzüge mit rollstuhlgerechten Mindestbreiten, Treppen mit zwei Handläufen, Treppenlifte und Rampen, schwellenlose Freisitze
  • Ändern der Raumaufteilung, sofern Mindestgrößen für Räume und Mindestbreiten für Türen beachtet werden
  • Erneuen des Bades, sofern Duschen bodeneben und mit rutschhemmendem Belag errichtet und Mindestgrößen beachtet werden
  • Einbauen von Technik für mehr Sicherheit und Kommunikation wie z. B. Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung und Heizung sowie eine Gegensprechanlage