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Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden

Baudenkmale gehören in Niedersachsen zusammen mit Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen und Denkmalen der Erdgeschichte zu den Kulturdenkmalen. Sie sind in dem Verzeichnis für Kulturdenkmale eingetragen. Welche Baumaßnahmen an einem Baudenkmal genehmigungspflichtig sind, ergibt sich aus dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. Zuständig sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden, die eine Beratung anbieten.
Für das Gebiet der Stadt Verden ist das die Stadt Verden, für das übrige Kreisgebiet der Landkreis Verden.

Altbauten weisen einen ganz besonderen Charme auf

Welcher Hausbesitzer wäre nicht stolz auf ein Fachwerkgebäude mit rustikalen Holzbalken, auf ein Haus mit klassizistischer Fassade, mit Stuck aus der Gründerzeit oder mit Jugendstilornamenten, oder auf ein Gebäude im Bauhausstil. Derartige Altbauten prägen das Gesicht eines Ortes, ganz gleich, ob Dorf oder Großstadt. Bei der Modernisierung solch wertvoller Altbauten muss auf Energiesparmaßnahmen und auf Umweltschutz nicht verzichtet werden. Dank diverser erprobter Maßnahmen ist es möglich, beides miteinander zu kombinieren, so dass das kulturelle Erbe und der spezielle Charakter der Immobilie erhalten bleiben. Zu Fördermöglichkeiten und Steuerbefreiungen beraten die Unteren Denkmalschutzbehörden. Für das Gebiet der Stadt Verden ist das die Stadt Verden, für das übrige Kreisgebiet der Landkreis Verden.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch beim zuständigen Finanzamt. Mit diversen Programmen, die z. B. zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse beinhalten, werden Käufer von Altbau-Objekten gefördert.
Informationen dazu finden Sie u. a. unter: www.kfw.de