Kapitel 8 - Häufig gestellte Fragen
Muss mein Nachbar im baurechtlichen Verfahren beteiligt werden?
Nein, diese Beteiligung ist nur notwendig, wenn von nachbarschützenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften abgewichen werden soll wie zum Beispiel den Abstandsflächen. In diesen Fällen ist in der Regel eine schriftliche Zustimmung auf den Bauantragsunterlagen erforderlich. Nachbarn im Sinne der Vorschrift sind nicht etwa Mieter oder Pächter der benachbarten Grundstücke, sondern im Grundbuch eingetragene Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte.
Welche Gebäudeklasse hat mein Haus?
In Deutschland werden Gebäude gemäß den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Gebäudes in eine Gebäudeklasse richtet sich nach der Höhe und nach der Fläche des Gebäudes.
Gebäudeklassen nach Landesbauordnung des Saarlandes
Nein, diese Beteiligung ist nur notwendig, wenn von nachbarschützenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften abgewichen werden soll wie zum Beispiel den Abstandsflächen. In diesen Fällen ist in der Regel eine schriftliche Zustimmung auf den Bauantragsunterlagen erforderlich. Nachbarn im Sinne der Vorschrift sind nicht etwa Mieter oder Pächter der benachbarten Grundstücke, sondern im Grundbuch eingetragene Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte.
Welche Gebäudeklasse hat mein Haus?
In Deutschland werden Gebäude gemäß den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Gebäudes in eine Gebäudeklasse richtet sich nach der Höhe und nach der Fläche des Gebäudes.
Gebäudeklassen nach Landesbauordnung des Saarlandes
- Gebäudeklasse 1 a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 und b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Gebäudeklasse 2 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 3 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
- Gebäudeklasse 4 Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 5 sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude