Wohn(t)raum Landkreis Saarlouis

Wohn(T)raum Stilvoll wohnen im Landkreis Saarlouis AUSGABE 2024/25

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„Zuhause ist da, wo nicht nur der Schlüssel passt, sondern sich auch das Herz wohlfühlt." Dieses Sprichwort fasst gut zusammen, um was es beim Thema Wohnen geht: Richtig wohl und zuhause fühlt sich der Mensch dort, wo er eben nicht nur ein Dach über dem Kopf hat, sondern wo er nach seinen ganz persönlichen Bedürfnissen leben und seine Träume wahr werden lassen kann. Als Landrat des Landkreises Saarlouis bin ich immer wieder sehr froh darüber, wenn sich dieser Wohn(t)raum hier, im schönen Landkreis Saarlouis, verwirklichen lässt! Denn bei uns OlVVW HV VLFK JHWUHX GHP 0RWWR ÄVDYRLU YLYUHʦ wunderbar leben und arbeiten. Die Mischung macht’s! Bei uns gibt es einen runden Mix aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, Kultur und Erholung, eine hervorragende Infrastruktur für alle, von den Kleinsten bis hin zu den Seniorinnen und Senioren – insgesamt ein Angebot, das keine Wünsche offenlässt. Ob es sich nun um den Hausbau, den Erwerb einer Eigentumswohnung oder den Umbau oder die Änderung der Nutzung vorhandener Gebäude handelt – fast alle Wünsche und Vorstellungen lassen sich verwirklichen, wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind und die geltenden Vorschriften berücksichtigt werden. Für die künftige Bauherrin oder den künftigen Bauherrn stehen viele wichtige Entscheidungen an, die sich auch langfristig auf ihr künftiges Leben auswirken werden. Liebe Leserinnen und Leser, Hierbei möchten wir Sie unterstützen. Anhand der vorliegenden Broschüre, einer ersten Orientierungshilfe, erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Themen. Auf was ist bei der Suche nach Baugrundstücken zu achten, was ist zu den Kosten und der Finanzierung zu sagen? Derartige und andere Fragen werden ebenso beantwortet wie etwa solche aus dem Bereich Umwelt. Zudem erfahren Sie, was einige baurechtliche Begriffe genau bedeuten. Und Sie finden auf den folgenden Seiten wichtige Adressen und Kontakte, zum Beispiel in Sachen Energie(-beratung) – aktuell ein besonders wichtiges Thema. Es liegt in der Natur der Sache, dass mit solch einem Leitfaden nicht jede individuelle Frage beantwortet werden kann, die im Laufe des Vorhabens auftaucht. Dafür kann Ihnen dieses Magazin aber einen guten Überblick, wichtige Denkanstöße und Unterstützung für die nächsten Schritte bei Ihrem Vorhaben geben, damit diese auch immer die richtigen sind. Für ein Zuhause, in dem sich auch das Herz wohlfühlt. Mit freundlichen Grüßen Patrik Lauer Landrat des Landkreises Saarlouis 03 VORWORT

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Inhalt KAPITEL 8 53 | Häufig gestellte Fragen Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH | © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2024 Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titelfoto: © Gorodenkoff - AdobeStock.com. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (Elementarchlor-frei) hergestellt. Friedrichstraße 4 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de 03 | Vorwort KAPITEL 1 06 | Grundlegende Informationen KAPITEL 2 13 | Baugrundstück KAPITEL 3 22 | Baurecht kurz erklärt KAPITEL 4 26 | Baugenehmigung KAPITEL 5 36 | Bauausführung KAPITEL 6 42 | Finanzielle Hilfen KAPITEL 7 47 | Erneuerbare Energien 05 | Inhalt | Impressum 05 INHALT | IMPRESSUM

© andrea davis on unsplash Grundlegende Informationen KAP I T E L1 06 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Altbau oder Neubau? Altbauten weisen einen ganz besonderen Charme auf und stehen häufig unter Denkmalschutz. Welcher Hausbesitzer wäre nicht stolz auf ein Fachwerkgebäude mit rustikalen Holzbalken, auf ein Haus mit klassizistischer Fassade, oder auf ein Gebäude im Bauhausstil. Auch bei der Modernisierung solch wertvoller Altbauten muss auf Energiesparmaßnahmen und auf Umweltschutz nicht verzichtet werden. Ältere Immobilien scheinen auch meist deutlich günstiger zu sein als ein Neubau. Dennoch können bestehende Objekte oft ungeahnte Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Neubauten mögen auf den ersten Blick deutlich teurer sein, können im Nachgang aber mit geringeren Verbrauchskosten überzeugen und punkten mit modernerer Haustechnik. Grundsätzlich gilt bei Altbauten, die Bausubstanz gründlich zu prüfen und notwendige Modernisierungsmaßnahmen im Budget mit einzuplanen. Machen Sie sich im Vorfeld bereits ein genaues Bild vom zukünftigen Zuhause. Kauf oder Bau eines Hauses? Der Kauf eines Hauses mag auf den ersten Blick der günstigere Weg sein. Mit einem Neubau lassen sich aber eher die individuellen Wünsche realisieren. (QWVFKHLGHQG LVW RIW DXFK GLH HLQJHEUDFKWH Ä(LJHQOHLVWXQJʦ GHV %DXKHUUQ DOVR NDQQ XQG ZLOO HU VHOEVW Ä+DQG DQOHJHQʦ" Auch die Lage eines Grundstücks muss dabei in Betracht gezogen werden. Oft sind Bauplätze in Innenstädten teurer oder es stehen keine Bauflächen zur Verfügung. Neubaugebiete liegen meist am Ortsrand und nicht zentral, bieten dafür aber den schnellen Zugang zur Natur. Eigentumswohnung oder Haus? Wer von einer eigenen Immobilie träumt, meint in der Regel meist ein Haus. Und beide Möglichkeiten bieten einige Vorteile! Eine Eigentumswohnung ist oft günstiger und um die Instandhaltung und Pflege kümmert sich oft ein Hausmeister oder die gewählte Hausverwaltung. Auch eine Gartenpflege fällt dann oft weg. Die Kosten pro m² sind bei einer Eigentumswohnung deutlich niedriger. Und eine Eigentumswohnung findet sich oftmals in zentraler Innenstadtlage. Im eigenen Haus brauchen Sie und Ihre Kinder auf niemanden Rücksicht zu nehmen. Die Heizung können Sie jederzeit an- oder abstellen und der Garten bietet eine willkommene Abwechslung an der frischen Luft. Ein Hauseigentümer besitzt die Freiheit, alle Änderungen an seinem Heim ohne Mitsprache einer Eigentümerversammlung selbst zu entscheiden. 07 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

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© sebra - shutterstock.com © G-Stock Studio - shutterstock.com Kassensturz oder: Was kann ich mir leisten? Bei dem Erwerb oder dem Bau von Immobilien fallen neben den eigentlichen Kauf- oder Baukosten noch viele weitere Nebenkosten an. Daher empfiehlt sich hier ein Beratungsgespräch bei der Hausbank oder anderen Geldinstituten. An erster Stelle steht dabei die Frage nach dem Eigenkapital. Hinzu kommt bei einer Finanzierung auch die Berechnung der monatlichen Belastung und ob diese verkraftbar ist. Insbesondere ein Puffer für unvorhergesehene Ereignisse sollte eingeplant werden. Finanzierungskonzepte bieten nicht nur Kassen und Banken, auch Versicherungen gewähren beispielsweise in Verbindung mit Lebensversicherungen ansprechende Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sollten immer ein alternatives Finanzierungskonzept zu Ihrer Hausbank erfragen! Ist die Unterstützung durch Fachleute sinnvoll? Wenn Sie in der Lage sind, einen Bauantrag vollständig und fehlerfrei ohne Hilfe zu stellen, gehören Sie zu einem erlesenen Personenkreis! Gerade in der Planungsphase werden Bauwillige mit vielen Fachbegriffen und Rechtsnormen konfrontiert, die es zu deuten gilt. Es empfiehlt sich, schon sehr frühzeitig den Rat und die Unterstützung eines Architekten in Anspruch zu nehmen. Dieser hilft Ihnen, die Rahmenbedingungen zu klären und die Realisierungsmöglichkeit Ihrer Vorstellungen auf dem gewünschten Grundstück zu prüfen. Aber auch die hilfsbereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes Ihrer Kommune sind gerne bereit, Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Bauen fachkundige Auskunft zu erteilen. 09 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

ANZEIGEN 10 Bauunternehmen in der Region Bauunternehmen aus Mettlach Alexander Häp T a v Hochbau Baggerarbeiten Erdbewegungen Garten- & Landschaftsbau Natursteinmauern Pflasterarbeiten Weitener Straße 10a 66693 Mettlach-Faha info@ahaep-bau.com 0151 74264799 ƒ Beratung ƒ Neubau/Umbau ƒ Sanierung ƒAbriss ƒ Mauer & Betonarbeiten ƒTrockenlegung ƒAußenanlage 0173 8113308 info@gbf-bau.de www.gbf-bau.de V&F BAUUNTERNEHMEN Domagkstraße 2, 66424 Homburg Telefon: 0162 3772429 E-Mail: vfbauunternehmen@gmail.com Die V&F UG ist Ihr idealer Partner für Bauprojekte. Wir sind im Saar-Pfalzkreis ansässig und arbeiten europaweit. Unser Leistungsspektrum ist breit gefächert, einige Punkte z. B. sind Innenausbau, Sanierungen, Betonfundamente uvm. Sie suchen einen zuverlässigen Partner für Ihre Bauvorhaben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir freuen uns, Sie bei Ihren Vorhaben unterstützen zu können.

Ensdorf Wadgassen Überherrn Saarlouis Schwalbach Bous Saarwellingen Wallerfangen Rehlingen-Siersburg Nalbach Schmelz Lebach Dillingen Übersichtskarte Was erwartet Sie im Landkreis Saarlouis? Der Landkreis Saarlouis ist mit rund 200.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Landkreis im Saarland und umfasst auf einer Gesamtfläche von 459,08 km² insgesamt 13 Städte und Gemeinden. Er zählt zu den ältesten Landkreisen Deutschlands. Allgemein haben wir hier kurze Wege zu Natur, Kultur, Industrien und in die Nachbarländer unserer Großregion, was den Landkreis nicht nur kulturell, sondern auch wirtschaftlich prägt. Die Kombinationen aus Geschichte und Moderne, aus Natur und Technik verleihen unserer Region ein ganz besonderes Flair: Man kann das Stadtleben genießen und hat ausgedehnte Wälder und Wiesen direkt vor der Haustür. Unsere geschichtsträchtige Kreisstadt Saarlouis wurde von Sonnenkönig Ludwig XIV errichtet. Hier liegt auch der Hauptsitz der Kreisverwaltung. 11 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

ANZEIGEN 12 • Hochbau • Baggerarbeiten • Erdbewegungen • Garten- und Landschaftsbau • Natursteinmauern • Pflasterarbeiten Tel.: 06861 9081519 Mobil: 0176 81779986 Zur Grotte 4 · 66663 Merzig · info@pjbau.de · www.pjbau.de Bauunternehmen in der Region Tel. 06872 8899760 info@Palillo-Bau.de www.Palillo-Bau.de

© Romvy - shutterstock.com KAP I T E L Auch wenn der Großteil der Grundstücke auf dem freien Markt erworben wird, lohnt sich ein Besuch bei der kommunalen Bauverwaltung. Dort erfahren Sie, wo derzeit Baumöglichkeiten bestehen oder künftige Neubaugebiete geplant sind. Ebenso bieten viele gemeinnützige Organisationen hilfreiche Informationen zu diesem Thema. Die Verfügbarkeit von Bauland unterliegt dabei sehr starken zeitlichen Schwankungen und ist für Auswärtige oft schwierig zu überblicken, denn oft ist das Baulandangebot an einen Architekten oder Bauträger gebunden. Baugrundstück 2 13 BAUGRUNDSTÜCK

14 BAUGRUNDSTÜCK

© derick mckinney on unsplash Checkliste Welche Fragen sollte ich mir vorher stellen? >Darf auf dem Grundstück gebaut werden? >Gibt es einen Bebauungsplan der Gemeinde? >Besteht ein Erbbaurecht? >Besteht ein Vorkaufsrecht? >Bestehen auf dem Grundstück Baulasten? >Wie ist die Beschaffenheit des Bodens? >Wie ist das Grundstück in die Infrastruktur eingebunden? >Entstehen vielleicht Kosten für Erschließungsmaßnahmen? >Sind Wegerechte im Grundbuch eingetragen? >Wurden die Grundstücksgrenzen eingehalten? >Welche gestalterischen Vorschriften sind zu beachten? >Wie hoch darf das Haus sein und wie viele Geschosse sind erlaubt? >Welche Dachform ist vorgeschrieben? >Welche Dachpfannen dürfen verwendet werden? >Ist die Farbe vorgeschrieben? >Welche Firstrichtung ist vorgeschrieben? >Welche besonderen baulichen Maßnahmen sind notwendig? >Befinden sich Überlandleitungen oder Fernsehantennen in der Nähe des Grundstücks? >Welche Anschlüsse sind bereits vorhanden? >Sind bereits Schnellstraßen geplant oder befinden sich in Bau? >Liegt das Grundstück in einer Einflugschneise? >Gibt es Lärmschutzmaßnahmen? >Ist der Grundwasserspiegel optimal? >Sind die Erschließungskosten voll bezahlt? >Sind im Grundbuch negative Eintragungen vorhanden? >Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? >Ist der Verkäufer auch rechtmäßiger Eigentümer? >Wie hoch sind die Nebenkosten? >Wie hoch ist der Bodenrichtwert und entspricht der Grundstückspreis diesem? >Wann kann mit dem Bauen begonnen werden? 15 BAUGRUNDSTÜCK

ANZEIGEN 16 Baurenovierung Ö Pfuhlstr. 42, 66359 Bous ò 0176 84922726 Ø info@baurenovierung-stir.de â www.baurenovierung-stir.de TROCKENBAU FUSSBODENVERLEGUNG BAD-RENOVIERUNG www.energie-zentrum-saar.de Energie Zentrum Saar – eine Marke der EZS GmbH Lebacher Straße 1 66793 Saarwellingen 06838-208 35 72 IHR PROJEKT IN BESTEN HÄNDEN DER Dienstleistungs-Allrounder rund um’s Bauen, Wohnen, Leben und Sparen! Strom & Gas LED-Beratung Infrarotheizung Pelletöfen Bauservice Mobil- & Festnetz Photovoltaik Energieberatung Hausverwaltung Bauelemente Dienstleistungen aller Art Immobilienmakler Kostenlose Immobilienbewertung, Kauf, Verkauf, Beratung Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihr Immobilienprojekt Astrid Schmidt ³ƺǼƫɀɎƟȇƳǣǕƺ ³ƏǔƺɎǣ XȅȅȒƫǣǼǣƺȇȅƏǸǼƺȸǣȇ ÁƺǼِ ي ׎׏ גו אב בז גה ׏ ƏɀɎȸǣƳِ ɀƬǝȅǣƳɎ۬ ɀƏǔƺɎǣ ٮ ǣȅȅȒƫǣǼǣƺȇِ Ƴƺ ³ìĨĨ ÆţâĈ ċì HħħĮáċġċìĨ ġċìáìĨ ţĨè ŖìġáŖŞÕĨèċĂ ŸĮĨ ƈţ EÆţŖì ÆŐáìċŞìĨ ŹĮġġìĨlz ŐţāìĨ ċì ħċâĈ ÆĨ ţĨè ŹċŐ ŖōŐìâĈìĨ èÆŐŨáìŐʲ HâĈ ŖţâĈì ²ìŐŖŞÕŐĞţĨĂ āŨŐ ħìċĨ ˜ìÆħ ţĨè Ĉìġāì HĈĨìĨ áìċħ *ċĨŖŞċìĂ ċĨ èċì HħħĮáċġċìĨáŐÆĨâĈìʭ

© fizkes - shutterstock.com Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit Ein Grundstück ist nach den § 29 ff BauGB (Baugesetzbuch) bebaubar, wenn „ es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und die Erschließung gesichert ist oder „ es nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber innerhalb der bebauten Ortslage liegt und sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder „ außerhalb des Siedlungsbereichs liegt (sog. Außenbereich), DEHU HLQHP VRJHQDQQWHQ ÄSULYLOHJLHUWHQ 9RUKDEHQʦ GLHQW (z. B. einem landwirtschaftlichen Betrieb). Darüber hinaus muss die Erschließung des Grundstücks gesichert sein, also der Zugang zum öffentlichen Straßennetz, der Anschluss an die Versorgung mit Wasser und Elektrizität sowie der Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation. Grundstückswerte und Preise (www.boris.de) Hier erhalten Sie einen guten Überblick über die Bodenrichtwerte mehrerer Bundesländer. Nebenkosten beim Hausbau Erschließungskosten Erschließungskosten sind eine Abgabe, die Bauherren an die Kommune zahlen. Diese Kosten entstehen, wenn ein Grundstück an das Wasser- oder Stromnetz sowie an das Straßennetz angeschlossen wird. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Grundstücksgröße sowie vom Umfang der nötigen Arbeiten. Ein weiterer Kostenfaktor können ökologische Aufwertungsmaßnahmen sein, die als Ausgleich für den Verlust von Natur und Landschaft notwendig werden. Bei einem normalen Hauskauf fallen in der Regel keine Erschließungskosten an, weil die Erschließung eines Grundstücks nur für eine Baugenehmigung benötigt wird. Zusätzlich ist beim Kauf eines Grundstücks zu prüfen, ob die Erschließungskosten bereits im Grundstückspreis enthalten sind. Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Soweit das Gebäude im Kaufvertrag enthalten ist, wird sie auch vom Gebäudewert verlangt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die an die Kommunen weitergereicht werden kann. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Notariats- und Grundbuchkosten Die Kosten, die bei einer Grundbucheintragung entstehen, werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Wird lediglich ein Grundstück erworben, werden die Kosten davon berechnet. Wird ein bereits bestehendes Objekt erworben oder ein Vertrag mit einem Bauträger über die Immobilie abgeschlossen, so werden die Gebühren von der im Vertrag genannten Summe berechnet. Um die Höhe der Notarkosten und Grundbuchkosten zu bestimmen, muss man die Gebührentabelle entsprechend anwenden. So berechnet ein Notar alleine für die Beurkundung des Kaufvertrags den 2-fachen Gebührensatz. Auch das Grundbuchamt berechnet seinerseits alle Vorgänge des Eigentumsübergangs. Alles in allem können auf diese Weise schnell 5 oder 5,5 Gebührensätze zusammenkommen. 17 BAUGRUNDSTÜCK

Abstandsrecht Die Abstandsflächen baulicher Anlagen sollen den Nachbarn gleichermaßen wie den Bauherrn und die Bewohner eines Gebäudes vor dem Entzug von Licht, Luft und Sonne schützen. Des Weiteren stellen sie ein Minimum an Intimsphäre sicher, sollen das Übergreifen von Bränden verhindern und die Anlage von Grünflächen um das Gebäude herum ermöglichen. Vorkaufsrecht Wenn ein Grundstück an jemanden verkauft werden soll, kann derjenige, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist, beanspruchen, dass ihm das Grundstück zu den gleichen Bedingungen übertragen wird. Brandschutz Bei der Errichtung, der Erweiterung und dem Umbau von Gebäuden sind auch die Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu berücksichtigen. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht. Das gilt für alle Bundesländer. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder auch im Wohnzimmer Pflicht. In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen. www.rauchmelder-lebensretter.de 18 BAUGRUNDSTÜCK

Baumschutz auf der Baustelle Der Baumschutz ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Ländergesetze und vor allem Satzungen der Gemeinden und z. B. Nachbarrechtsgesetz (Privatrecht) können weitergehende Vorschriften enthalten. Grundsätzlich sollten die vorhandenen Bäume auf der Baustelle durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Schäden geschützt werden. Dies gilt ebenso für Bäume, die im unmittelbaren Umfeld des Baugrundstückes liegen und durch die Bautätigkeiten beschädigt werden können. © cottonbro von Pexels Rückstausicherung Liegen Räume unterhalb der Straßenhöhe, muss vonseiten des Bauherrn ein Rückstauschutz vorgesehen werden. Auch Niederschlagswasser darf nicht einfach auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden. Hier sind oft oberflächige Ableitungen ausdrücklich vorgeschrieben. Hausanschluss und Anschlusskanäle Als Hausanschluss bezeichnet man die Verbindungsstelle zwischen den Elektrizitäts-, Fernwärme-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen der Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen und den Leitungen der Verbraucher bzw. der Hauseinführungen. Sie sind bis zur öffentlichen Abwasseranlage vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen. Muss der Anschluss über ein fremdes Grundstück geführt werden, hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass der Übergang über das andere Grundstück vertraglich geregelt ist. 19 BAUGRUNDSTÜCK

ANZEIGEN 20 Hausmeisterservice Immobilien Betreuung/Verkauf BENO&SOHN BENO&SOHN An Homerich 1 66701 Beckingen-Honzrath Tel. 01523 3741909 berisha_adrian@yahoo.de www.hausmeisterservice-honzrath.de Hausmeisterservice Hausmeistertätigkeiten • Gartenarbeiten • Renovierungen Bahnstr. 3 • 66802 Überherrn • Tel. 06836 7247250 sascha@weichold.net • www.weichold.net 66740 Saarlouis Wallerfangerstr. 150 Kajb Vitali Hausmeisterservice 01573 6221565 *** alle Arbeiten im Haus und Garten *** Entrümpelung·Gartenpflege·Reparaturarbeiten·Malerarbeiten Möbelmontage·Winterdienst·Grabpflege·Objektbetreuung · Dachrinnenreinigung · Dachreinigung · Dachreparaturen · Hausmeisterservice · Verbundsteinreinigung · Natursteinreinigung · Zaunbau Dienstleistungen S.K. Inhaber Sascha Klinkner Rathausstr. 94 66571 Eppelborn Tel. 01590 1039536 Gebäudereinigung FRESH & FAST GEBÄUDEREINIGUNG Unsere Leistungen Glas & Fassade | Halle | Büro | Gebäude | Innen & Außen Privat | Baugewerbe| Grundreinigung | Sonderreinigung u. v. m. Adenauer Str. 5 | 66773 Schwalbach | fresh-fast@gmx.de 0172 8757565 PRIVAT GEWERBE 24/7 SERVICE ò Ingenieur- und Sachverständigenbüro Immobilienbewertung Wertschätzung Verkehrswertermittlung Bauberatung Begleitung beim Immobilienkauf Prüfung Handwerkerangebote Erstellung Leistungsverzeichnisse Energieberatung (BAFA / KfW) Vor-Ort-Beratung individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Energieausweise energetische Baubegleitung Sanierungskonzepte energetische Kosten-Nutzen-Analyse Telefon: 0175 9959 768 Mail: info@ib-baeumchen.de Web: www.ib-baeumchen.de Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch!

© bbernard - shutterstock.com Hochwasserschutz Unter Hochwasserschutz versteht man die Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser. Es kann sich hierbei um technische Maßnahmen, natürlichen Rückhalt von Wassermengen und Maßnahmen der Vorsorge handeln. Weitere Informationen zum Hochwasserrisiko und Überschwemmungsgebieten im Saarland: Lärm auf der Baustelle Baulärm bezeichnet den durch gewerbliche Bauarbeiten verursachten Lärm. Lärm in der eigenen Wohnung, sofern dieser durch Arbeiten von einer Firma verursacht werden, fällt ebenfalls unter den Begriff Baulärm. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt. 21 BAUGRUNDSTÜCK

© MIND AND I - shutterstock.com KAP I T E L3 Baurecht kurz erklärt 22 BAURECHT KURZ ERKLÄRT

Öffentliches Baurecht Das öffentliche Baurecht besteht aus zwei Teilbereichen: dem Bauplanungsrecht (Bundesgesetzgebung) und dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht. Das Bauordnungsrecht regelt wichtige Anforderungen an die Bauvorhaben und befasst sich mit der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen ausgehen können. Weitere Informationen zur Landesbauordnung Privates Baurecht Es baut auf dem zivilen Recht auf und regelt die Rechtsverhältnisse der am Bau beteiligten Personen. Das schließt in erster Linie das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein, im erweiterten Sinne auch die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten oder ausführenden Unternehmen. Bauplanungsrecht Die Bestimmungen des Bauplanungsrechts regeln die Frage, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf und ggf. mit welchem Bauvorhaben in welchem Ausmaß. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und einer Reihe anderer baurechtlicher Nebengesetze. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen die zukünftige Art der Bodennutzung für ein Gemeindegebiet dar und ist ein vorbereitender Bauleitplan. In ihm werden für die Bebauung vorgesehene Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Gewerbegebiete, Grünflächen, aber auch Flächen für Landwirtschaft und Waldflächen ausgewiesen. Basierend auf dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne entwickelt. 23 BAURECHT KURZ ERKLÄRT

ANZEIGEN 24 Zaunbau und Außenanlagen Rund um Auto – Motor – Rad GEWERBE UND PRIVATHAUSHALTE: 3VERKAUF UND MONTAGE VON ZÄUNEN 3 AUSSENANLAGEN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT: VERKAUF UND MONTAGE VON 3 WEIDEZÄUNEN 3 WILDZÄUNEN 3 STALLEINRICHTUNGEN 3 WEIDEHÜTTEN/-ZELTE 66687 Wadern-Nunkirchen a adami-land-forst@gmx.de t 0151 50420959 Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie gerne. Klaus Zenner Neunkircherstrasse 29 66780 Rehlingen-Siersburg Tel. 0170 4662204 info@landschaftsbau-zenner.de www.landschaftsbau-zenner.de Garten- und Landschaftsbau Peter Scherer zert. Baumkontrolleur · Flurstraße 50 · 66822 Lebach-Aschbach · Tel. 0162 5812316 · gartenbau-scherer@web.de • Baggerarbeiten • PFlasterarbeiten • Zaunbau • Baumfällung • Pf lanzarbeiten • Gartengestaltung • Drainagearbeiten

Bebauungsplan Bebauungspläne enthalten verbindliche Festsetzungen, die bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden. Grundlage dafür ist der Flächennutzungsplan. Dabei wird die Art der Nutzung, z. B. Gewerbe oder Wohnraum, die Höhe, Geschossflächen- und Geschossanzahl, die bauliche Gestaltung oder auch die Dachneigung festgelegt. Die Planungshoheit liegt dabei in den Händen der Gemeinden. Was ist eine Baulast? Sinn und Zweck einer Baulast ist es, öffentlich-rechtliche Hindernisse, die einem Bauvorhaben entgegenstehen, auszuräumen. Der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet sich dabei freiwillig, für das belastete Grundstück eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu übernehmen. Dies kann z. B. eine Regelung der Erschließung, der Abstands- und Stellplatzflächen oder die Bildung eines Baugrundstückes bei Überbauung mehrerer Flurstücke sein. Für die Eintragung einer Baulast bedarf es der Erklärung des Eigentümers des belasteten Grundstückes. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen, welches bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde geführt wird. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Ein Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann formlos gestellt werden und sollte als Mindestangaben die Gemarkung, Flurnummer, Flurstück und Eigentümer des Grundstücks enthalten. Wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, muss dem Antrag eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers beigefügt sein oder Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen. Grundbuch Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind. Außenbereich Der Außenbereich soll grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Lediglich die so genannten „privilegierten 9RUKDEHQʦ GUIHQ XQWHU EHVWLPPWHQ 9RUDXVVHW]XQJHQ LP Außenbereich errichtet werden. Dazu zählen in erster Linie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Alle übrigen Vorhaben können im Außenbereich nur dann zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Erschließung Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks ist eine ausreichende Erschließung. Das beinhaltet eine abgesicherte Zufahrt vom öffentlichen Straßennetz zum Baugrundstück, eine gesicherte Versorgung des Grundstücks mit Energie und Wasser sowie dessen ordnungsgemäße Entsorgung (Abwasser, Abfall und tierische Abgänge). Die Herstellung der Erschließungsanlagen ist Aufgabe der Kommune, welche auch dazu verpflichtet ist, einen Erschließungsbeitrag von den Grundstückseigentümern zu erheben. © Philip Steury Photography - shutterstock.com 25 BAURECHT KURZ ERKLÄRT

Baugenehmigung KAP I T E L4 26 BAUGENEHMIGUNG

© G-Stock Studio - shutterstock.com Wann benötige ich eine Baugenehmigung? Grundsätzlich sind die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen wie Gebäuden genehmigungspflichtig. Sie sollten daher rechtzeitig mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde klären, inwieweit Ihr Vorhaben einer Baugenehmigung bedarf. Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid, mit dem bestätigt wird, dass dem beantragten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Eine Baugenehmigung wird „unbeschadet privater 5HFKWH 'ULWWHUʦ HUWHLOW Beispiel: Sie beantragen eine Baugenehmigung für ein Grundstück, das Ihnen noch nicht gehört. Vorausgesetzt, es stehen keine anderen Gründe entgegen, so wird Ihnen eine Baugenehmigung erteilt. Sie dürfen von dieser Genehmigung jedoch keinen Gebrauch machen, weil Ihnen der Grundstückseigentümer die Durchführung der Baumaßnahmen untersagen kann. 27 BAUGENEHMIGUNG

© Rawpixel.com - Fotolia.com Was ist eine Genehmigungsfreistellung? Hinter dem Begriff Genehmigungsfreistellung verbirgt sich das sogenannte Freistellungsverfahren. Eine Genehmigungsfreistellung bedeutet, es muss kein Bauantrag gestellt werden. StattdesVHQ PXVV GHU %DXKHUU VHLQ %DXYRUKDEHQ OHGLJOLFK ÄDQ]HLJHQʦ 8P HLQH *HQHKPLJXQJVIUHLVWHOOXQJ zu erhalten, müssen alle wichtigen Planungsunterlagen vom Architekten bzw. Bauplaner bei dem zuständigen Bauamt ihrer Kommune eingereicht werden. Die Behörde prüft dann, ob das Bauvorhaben den Kriterien des Bebauungsplans entspricht. Was ist eine Nutzungsänderung? Häufig wird ein bestehendes Gebäude erworben und soll mit oder ohne bauliche Änderungen anders genutzt werden. So soll zum Beispiel aus einer Garage eine Werkstatt entstehen oder aus einer Wohnung ein Büro. Auch für diese Fälle bedarf es einer Genehmigung für die Nutzungsänderung. Der Grundsatz dazu lautet, dass immer dann eine Genehmigung notwendig ist, wenn sich der Nutzungszweck derart ändert, dass die neue Nutzung andere Anforderungen an öffentlich-rechtliche Vorschriften wie Brandschutz, Immissionen, Abstandsflächen usw. stellt. 28 BAUGENEHMIGUNG

© fizkes - shutterstock.com Welche Unterlagen benötigt die Untere Bauaufsichtsbehörde für Ihren Antrag? Richten Sie den Bauantrag schriftlich (i.d.R. in dreifacher Ausfertigung) über die Gemeinde oder die Stadt oder direkt an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Diese Unterlagen müssen Sie beifügen: Für das Erstellen eines Bauantrags ist in der Regel ein planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, zumeist Architekt oder Bauingenieur, erforderlich, der Baupläne und Berechnungen anfertigt. Vor dem eigentlichen Bauantrag kann zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. Das empfiehlt sich, wenn vor dem Kauf eines Grundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich in der geplanten Form bebaut werden darf. „ Bauantragsformular „ Lageplan „ Bauzeichnungen „ Bau- und Nutzungsbeschreibung „ Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz) „ amtliche Flurkarte „ ... 29 BAUGENEHMIGUNG

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Vorberatungen finden statt Berichtigung bzw. Vervollständigung Fehlen Unterlagen, wird Zeit zur Nachreichung eingeräumt Es wird geprüft, ob der Antrag nach BauBG zulässig ist und ob die Erschließung des Grundstücks gesichert ist 3 Monate|Weitere fachliche Stellen werden um Stellungnahme gebeten z. B. im Hinblick auf Brandschutz und Statik Bauantrag wird gestellt Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft Roter Punkt Baugenehmigung wird erteilt Bauüberwachung Wie läuft das Verfahren ab? 31 BAUGENEHMIGUNG

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Erforderliche Unterlagen Weitere Informationen zum Baurecht, den erforderlichen Unterlagen und der Baugenehmigung finden Sie hier: © Jacob Lund - shutterstock.com Ist eine Baugenehmigung zeitlich befristet? Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde, und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Wichtig ist dabei, dass Sie daran denken, den Antrag vor Ablauf der Frist zu stellen und einzureichen. Geht der Antrag verspätet ein, erlischt die Genehmigung mit Fristablauf und es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Genehmigung erlischt auch, wenn mit den Bauarbeiten zwar begonnen wird, diese aber über einen Zeitraum von einem Jahr unterbrochen werden. Teilbaugenehmigung Damit können Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauteile oder -abschnitte schon vor der Baugenehmigung schriftlich gestattet werden. Die Teilbaugenehmigung berechtigt aber nur zur Ausführung des festgelegten Teilbereichs. Was ist eine Bauvoranfrage? Durch eine Bauvoranfrage bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde lässt sich abklären, ob eine Baumaßnahme generell genehmigt werden könnte. So kann beispielsweise geklärt werden, ob das Wunschgrundstück außerhalb eines Bebauungsplans bebaut werden darf. Baugenehmigungsgebühren Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung eines Antrages oder die Zurücknahme des Antrags durch den Bauherrn während des Genehmigungsverfahrens. Diese orientieren sich am Stand des Verfahrens und an den dadurch entstandenen Kosten bei der Prüfung im jeweiligen Einzelfall. 33 BAUGENEHMIGUNG

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Lageplan Der Lageplan liefert unter anderem Informationen zu Bezeichnungen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke, zur Größe des Baugrundstücks, zu Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen, zu angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen oder zur erlaubten Art der baulichen Nutzung. Bauzeichnungen Eine Bauzeichnung bildet in Form einer technischen Darstellung das Bauvorhaben ab. Diese Zeichnung umfasst statische oder geometrische Informationen durch die Wiedergabe der Ausmaße der Architektur des Bauprojekts und muss bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Bauantrags eingereicht werden. Die Anfertigung von Bauzeichnungen obliegt Architekten, Bauingenieuren, Fachingenieuren und Bauzeichnern. Die Abrechnung erfolgt nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Baubeschreibung Die Baubeschreibung enthält Angaben zu Nutzung, Statik, Stellplätzen, Feuerungsanlagen, verwendeten Baustoffen, Feuerwiderständen, Rohbau- und Gesamtbaukosten, Berechnung des umbauten Raums u. a. © Jack Frog - shutterstock.com 35 BAUGENEHMIGUNG

KAP I T E L5 36 BAUAUSFÜHRUNG

Bauausführung Unternehmer/Handwerker Der Bauunternehmer ist vom Bauherrn damit beauftragt, den Bau nach den Plänen des Entwurfsverfassers zu erstellen. Er ist dabei verpflichtet, Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die nötigen Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu befolgen. © goodluz - Fotolia.com © Jack Frog - shutterstock.com Die beteiligten Personen Bauherr Der Bauherr ist verantwortlich für die Bestellung geeigneter Personen zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung seines Vorhabens. Diese sind der Entwurfsverfasser, der Unternehmer und der Bauleiter. Bauleiter Er ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Bauherrn als auch für die Bauleitung durch den Bauunternehmer verwendet. Entwurfsverfasser Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich für den Entwurf und die Ausführungsplanung. In der Regel meint dieser Begriff einen Architekten oder Bauingenieur. Zur Erstellung von Bauplänen müssen Fachleute herangezogen werden. Wahl und Stellung des Architekten – wie findet man den richtigen? Der schnellste Weg führt immer über Bekannte oder über Bauobjekte in der näheren Umgebung, die Ihnen besonders zusagen. Eine andere Möglichkeit wäre, Veröffentlichungen von Wettbewerbsergebnissen der Bausparkassen oder in den Fachzeitschriften zu verfolgen. Oder man verabredet sich ganz unverbindlich mit einem ortsansässigen Architekten zu einem Gespräch und lässt sich dessen Arbeiten zeigen. 37 BAUAUSFÜHRUNG

Fliesenleger ANZEIGEN 38 BADEZIMMERPLANUNG LEICHT GEMACHT – WIR PLANEN FÜR SIE AUCH KLEINE, VERWINKELTE ODER BARRIEREFREIE BÄDER. KOSTENLOSER BERATUNGSTERMIN: 06 83 8-208 35 72 www.energie-zentrum-saar.de FLIESEN & FLIESENLEGEARBEITEN für Bäder, Treppen, Terrassen, Balkone und Fensterbänke Energie Zentrum Saar – eine Marke der EZS GmbH Lebacher Straße 1 66793 Saarwellingen 06838-208 35 72 Wir sind Ihr professioneller Partner für alle Arbeiten in den Bereichen Fliesenverlegung, Fliesenreparaturen, Estricharbeiten und Natursteinbeläge. Š BERATUNG Š VERKAUF Š PLANUNG Š VERLEGUNG Š FLIESEN Š MOSAIK Š PLATTEN Š NATURSTEIN ANGELO AMATO Fliesenleger Meister er Meister Tel. 06838 865914 8 8659141 Fax 06838 865837 38 8658375 Mobil 0171 1878947 www.amato-fliesen.de VeTech Dienstleistungen & Service Laminat Vinyl Fliesen M. Taher Bodenverleger An der Steinstraße 8 66822 Aschbach 0162 9722311 vetech-service@hotmail.com

© fizkes - shutterstock.com Was bedeutet VOB? Die VOB ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen. Sie dient als Grundlage für die Ausgestaltung von Bauverträgen zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer (Handwerker). Sie sichert eine gerechte Abwägung der beiderseitigen Interessen zu. Wird bei einem Vertrag über Bauleistungen nicht die VOB zugrunde gelegt, so gilt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Zu beachten ist u. a. auch das AGBGesetz, in dem Regelungen über die allgemeinen Geschäftsbedingungen normiert sind. Ein wesentlicher Unterschied zwischen VOB und BGB besteht z. B. in der Dauer der Gewährleistungsfristen. Nach VOB beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, nach BGB fünf Jahre. Beim Hausbau ist letztere Regelung auf jeden Fall günstiger, weil sich kritische Schäden, z. B. durch Feuchtigkeitseinwirkung, erfahrungsgemäß meist erst nach einigen Jahren zeigen. Schwarzarbeit Schwarzarbeit ist illegal. Wer Bauarbeiten von Schwarzarbeitern durchführen lässt, kann grundsätzlich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Eventuell bestehende Verträge werden wegen Gesetzesverstoßes nichtig. Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, so ist der Auftraggeber allein verpflichtet, für die Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen. Schließlich droht ihm noch eine erhebliche Geldbuße, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich durch Schwarzarbeit in erheblichem Umfang wirtschaftliche Vorteile verschafft. „Roter Punkt" Der Rote Punkt kennzeichnet die Baufreigabe, die zusätzlich zur Baugenehmigung vorliegen muss. Er gibt Auskunft über das Bauprojekt, Namen und Anschrift des Bauherrn, des Planers und der ausführenden Firma. Er muss von der Straße aus gut sichtbar angebracht werden. 39 BAUAUSFÜHRUNG

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Baufreigabe und Bauabnahme Die Bauabnahme ist die in den einzelnen Landesbauordnungen geregelte Schlussabnahme eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Baus mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft. Behördliche Abnahmen dienen lediglich dazu, die Übereinstimmung Ihres Bauvorhabens mit der Baugenehmigung und den Bauvorschriften zu prüfen. Mangelhafte Handwerksleistungen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. Änderungen während der Bauausführung Änderungen, die selbst genehmigungspflichtig sind oder der Baugenehmigung widersprechen, dürfen erst vorgenommen werden, wenn ein Baugenehmigungsverfahren für die veränderte Ausführung durchgeführt wurde. Weiterhin ist dies bei Eingriffen in die Statik der baulichen Anlage oder bei veränderten Nutzungen wie der Einrichtung eines Büros in einer genehmigten Wohnung der Fall. Baumängel Das Auftreten von Bauschäden wird sich auch bei bestem Willen aller am Bau Beteiligten nie ganz vermeiden lassen. Architekten schließen in aller Regel Haftpflichtversicherungen gegen Bauschäden ab. Wenn Planungsfehler auftreten, sind sie daher in der Lage, die anfallenden Kosten zur Schadensbehebung wirkungsvoll abzudecken. Sobald ein Schaden festgestellt wird, sollte dieser dokumentiert werden (Fotos). Der Handwerker muss schriftlich aufgefordert werden, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Kommt der Handwerker der Aufforderung nicht nach, wird der Bauherr gegen ihn gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Durch Privatgutachten können Beweise nur bedingt gesichert werden. Privatgutachten dienen in erster Linie als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen des Auftraggebers. Ein überzeugendes Gutachten räumt gelegentlich Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien aus und schlichtet Streitfälle frühzeitig. 41 BAUAUSFÜHRUNG

© Sureeporn Teerasatean - shutterstock.com KAP I T E L Finanzielle Hilfen 6 42 FINANZIELLE HILFEN

Staatliche Wohnraumförderung Der Traum von den eigenen vier Wänden wird mit verschiedenen Programmen gefördert. Unterstützt wird damit das Bauen, Kaufen, Modernisieren oder Sanieren Ihres Eigentums. Gefördert werden auch Beratungsleistungen wie zur energetischen Sanierung. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse werden von den einzelnen Bundesländern, den jeweiligen Landesbanken, der KfW-Bankengruppe sowie weiteren staatlichen Stellen vergeben. © WAYHOME studio - shutterstock.com +LQWHU GHP %HJULII Ä)LQDQ]LHOOH +LOIHQʦ YHUEHUJHQ VLFK lX‰HUVW ]LQVJQVWLJH 'DUlehen der öffentlichen Hand, deren Gewährung allerdings auch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Eine detaillierte Aufstellung würde hier zu weit führen. Bausparen Bei einem Bausparvertrag sparen Sie zunächst etwa die Hälfte der Bausparsumme an, die andere Hälfte gibt es dann als Darlehen zu einem festen Zins. Dies lohnt sich aber nur, wenn dann später auch ein Kredit aufgenommen wird und andere Kreditarten dann viel teurer sind. Da jede Bausparkasse eigene Tarife anbietet, lohnt sich ein Vergleich! Riester-Rente Beim Wohn-Riester nutzen Sie die Riester-Förderung, um eine selbst genutzte Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden. Dabei gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, entweder als Riester-Darlehen mit der Tilgung von laufenden Beiträgen oder der Entnahme eines angesparten Guthabens aus einem bestehenden Riester-Vertrag. Die Förderung unterscheidet sich nicht von anderen Riester-Verträgen, es gilt aber zusätzliche Regelungen zur Versteuerung zu beachten. 43 FINANZIELLE HILFEN

Wärmekonzepte ANZEIGEN 44 Elektrotechnik Handwerk & Wärmekonzepte aus einer Hand. ťĴšÐĊīÐðĴÐīȭĮìā.de Notdienst & Wartung 0172 677 68 89 Energieausweise Tel. 0160 7941395 | energieberatung-reis@web.de VOR-ORT-BERATUNG ENERGIEAUSWEISE EINZELMAßNAHMEN www.energieberatung-reis.de

Bauförderung Tipps für das preiswerte Bauen Es gibt verschiedene Formen der öffentlichen Zuwendungen: „ Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach Fertigstellung ausgezahlt werden „ Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden Auswahl des Förderprogramms Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches bietet Ihnen die höchsten Fördersätze? Sind die Programme ggf. kombinierbar? „ Kumulation Die Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Einige Förderprogramme schließen diese völlig aus, andere lassen lediglich bestimmte Förderhöchstgrenzen zu. Werden diese überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden. „ Antragstellung und Beginn der Maßnahme Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde. Stellen Sie deshalb immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien zur Klärung, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen. „ Zinskonditionen aktuell prüfen Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war. „ Bewilligungen Nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Bewilligungen erteilt werden. Das bedeutet, dass ggf. wegen fehlender Haushaltsmittel eine Bewilligung unmöglich ist. „ Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Ausnahmen bilden die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. „ Beratungsförderung Eine fachkundige Beratung, z. B. bei einer Modernisierung des Gebäudes, kann sehr hilfreich sein, um eine effektive Sanierung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird zzt. vom Bund und einigen Bundesländern gefördert. Weitere Informationen unter: www.baufoerderer.de © Alexander Raths - Fotolia.com © Rostislav_Sedlacek - shutterstock.com © tanatat - Fotolia.com 45 FINANZIELLE HILFEN

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