Aktiv im Alter - Senioren
Leitstelle "Älter werden"
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Leitstelle "Älter werden"
Karina Frisch
Unterer Sommerwaldweg 40- 42, 66953 Pirmasens
Telefon: 06331 809 333
Fax: 06331 809 8 333
E-Mail: k.frisch@lksuedwestpfalz.de
Internet: www.senioren-suedwestpfalz.de
Sie haben Fragen rund um das Thema "Leben im Alter"? In der Leitstelle "Älter werden" erhalten Sie hilfreiche Informationen und ausführliche Beratung. Die Leitstelle unterstützt die Zusammenarbeit der diversen Träger und Institutionen.
Herbstwind - Seniorenzeitschrift
Die Seniorenzeitschrift "Herbstwind" des Landkreises Südwestpfalz ist seit über 31 Jahren eine wertvolle Informationsquelle und ein geschätztes Medium für die ältere Generation. Mit viel Engagement und Herzblut wird die Zeitschrift regelmäßig herausgegeben und bietet ihren Leserinnen und Lesern eine Vielzahl von Themen, die das Leben im Alter bereichern. Sie enthält informative und unterhaltsame Beiträge, erscheint zweimal jährlich kostenlos und wird weit über die Landkreisgrenze gerne gelesen.
Die Zeitschrift hat nicht nur eine gedruckte Ausgabe, sondern auch eine digitale Präsenz. Auf der Homepage U+E0E3 www.herbstwind.online.de finden Leserinnen und Leser neben den Ausgaben der Zeitschrift auch zahlreiche Artikel, Tipps und Anregungen zu verschiedenen Lebensbereichen. Die Plattform dient als digitale Ergänzung und ermöglicht es den Leserinnen und Lesern, sich auch online über relevante Themen zu informieren.
Internet: www.herbstwind-online.de/wordpress/
KISS Pfalz Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe
Karina Frisch
Telefon: 06331 809 333
E-Mail: frisch@kiss-pfalz.de
Internet: www.kiss-pfalz.de
Die KISS Pfalz ist eine Beratungsstelle zu Themen der gesundheitsbezogenen und sozialen Selbsthilfe. Sie unterstützt und fördert Selbsthilfegruppen, -initiativen, -organisationen und Institutionen im Sozial- und Gesundheitsbereich, und informiert und vermittelt Betroffene sowie Angehörige in passende Selbsthilfegruppen.
Die Außenstelle der KISS Pfalz für die Stadt Zweibrücken ist an jedem ersten Mittwoch im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr und und die Außenstelle für die Stadt Pirmasens und den Landkreis Südwestpfalz jeden Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Beratungstermine vor Ort können auf Anfrage vereinbart werden.
Netzwerk Demenz
Koordinierungsstelle für Psychiatrie
Peter Martin
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40- 42, 66953 Pirmasens
Telefon: 06331 809 388
E-Mail: p.martin@lksuedwestpfalz.de
Leitstelle Älter werden
Karina Frisch
Telefon: 06331 809 333
E-MAil: k.frisch@lksuedwestpfalz.de
E-Mail: info@demenz-region-swp.de
Internet: www.demenz-region-swp.de
Das Netzwerk Demenz ist ein Zusammenschluss verschiedener Dienste und Institutionen der gemeinsamen Versorgungsregion. Hierzu gehören Alten- und Pflegeeinrichtungen, Ambulante Pflegedienste, Pflegestützpunkte, compass private pflegeberatung, Alzheimergesellschaft Rheinland-Pfalz, Koordinierungsstelle für Psychiatrie, Seniorenbüros der Kommunen, Betreuungsvereine, Ärzte, Krankenhäuser.
Durch die Zusammenarbeit wird die Unterstützung und Begleitung in familiären Situationen angestrebt. Hierzu gehören Aufklärung und Sensibilisierung im Gemeinwesen zum Thema Demenz und der Umgang damit. Ebenso die Ausweitung der Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Sicherheitsberater für Senioren (SfS)
Furcht vor Kriminalität ist unter Senioren ein verbreitetes Phänomen. Die Angst, Opfer einer Straftat zu werden, führt häufig zu einer zurückgezogenen Lebensweise älterer Menschen.
Hier kommen ehrenamtliche Sicherheitsberater zum Einsatz. Seit 1997 werden im Bereich der Polizeidirektion Pirmasens engagierte Bürgerinnen und Bürger entsprechend ausgebildet. Sie klären speziell Senioren über Gefahren im Haushalt, im Straßenverkehr sowie durch Trickbetrüger auf und nehmen ihnen die Ängste durch praktische Ratschläge. Auf diese Weise unterstützen sie die Polizei in ihrer Präventionsarbeit. Die Beratungen bieten u. a. Informationen über Themen wie Sicherung der Wohnung, Haustür-, Internet- und Straßenkriminalität, Betrugsdelikte.
Die ausgebildeten Seniorinnen und Senioren sind vor Ort Ansprechpartner und stehen auch für Vorträge zur Verfügung.
Hilfreiche Informationen finden Sie u. a. hier:
Für die Verbandsgemeinden Rodalben und Hauenstein
Petra Jung
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40- 42, 66953 Pirmasens
Mobil: 0157 1936463 (vormittags)
E-Mail: pe.jung@lksuedwestpfalz.de
Für die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Pirmasens Land, Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken Land
Gabriele Kolb
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40- 42, 66953 Pirmasens
Telefon: 06331 809 380
Mobil: 0170 1812964
E-Mail: g.kolb@lksuedwestpfalz.de
Sie möchten solange es geht zu Hause wohnen, aber der Alltag ist manchmal beschwerlich? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Fachkraft Gemeindeschwesterplus. Sie besucht Sie auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, hat ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Wünsche. Sie kennt Möglichkeiten, die Ihren Alltag erleichtern und informiert über Begegnungsmöglichkeiten, Bewegungsangebote oder Veranstaltungen. Die Gemeindeschwesterplus steht bei Fragen zu Themen wie Pflege, Ernährung, Gesundheit und Mobilität zur Verfügung und stellt entsprechende Kontakte her. Bei Pflegebedürftigkeit vermittelt sie an den zuständigen Pflegestützpunkt.
Wohnen im Alter - Leben in der eigenen Wohnung
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Telefon: 06131 223078
Fax: 06131 223079
E-Mail: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de/barrierefreiheit
Regionale Beratungsstellen
Kaiserslautern, Telefon: 0631 92881
Pirmasens, Telefon: 06331 12160
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V.
Verein zur Förderung des selbstständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen
Mühlenstraße 48, 13187 Berlin
Telefon: 030 474747 0
Internet: www.wohnungsanpassung-bag.de
Hilfe für die vielen alltäglichen Dinge des Lebens kann häufig auch von zu Hause über Verwandte, Freunde und Bekannte organisiert werden. Aber auch von professionellen oder ehrenamtlichen Senioren-Begleitservices wird ein breites Spektrum an Dienstleistungen angeboten. Menü-Bringdienste richten sich vor allem an ältere Menschen, die ihre Mahlzeiten nicht mehr selbst zubereiten können. Das Hausnotruf-System gibt Senioren in Gefahrensituation die Möglichkeit, von zu Hause aus sofort einen Hilferuf per Knopfdruck zu senden.
Der Wunsch vieler Senioren, möglichst lange zu Hause selbstständig zu leben, lässt sich durch minimale Veränderungen, kleine Hilfen und bauliche Anpassungsmaßnahmen meistens realisieren. Unterstützung bei Planung und Umsetzung von wohnlichen Anpassungen bieten Wohnberatungsstellen. Auf Wunsch erfolgt die Beratung auch bei einem Hausbesuch vor Ort.
Die Anpassung der Wohnung an die veränderten Fähigkeiten und Wohnwünsche der Bewohner steht im Mittelpunkt der Beratung.
Kredite und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung vergibt die Bundesregierung im Rahmen ihres KfW-Förderprogramms "Altersgerecht umbauen". Antragsformulare erhalten Sie bei Banken und Sparkassen. Maßnahmen zur Wohnungsanpassung können bei anerkannter Pflegebedürftigkeit auch von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Betreutes Wohnen
Neben Seniorenheimen hat sich in den letzten Jahren das betreute Wohnen in entsprechenden Wohnanlagen mit niedrigschwelligen Betreuungs- und Serviceangeboten immer mehr durchgesetzt. Es ermöglicht, den Lebensabend weitestgehend selbstbestimmt zu verbringen. Das "Betreute Wohnen" versucht dabei, die Angebotslücke zwischen Hilfeleistung in der eigenen Wohnung und der Unterbringung im Heim zu schließen.
Wohn-Pflege-Gemeinschaft 6
Landesberatungsstelle
Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Stephanie Mansmann
Telefon: 06131 967 713
E-Mail: mansmann.stephanie@lsjv.rlp.de
Landesberatungsstelle
Neues Wohnen Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Internet: www.lsjv.rlp.de/themen/sozialraumentwicklung/landesberatungsstelle-neues-wohnen
Diese Form des Wohnens ermöglicht Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf ein Leben mit individuellem Tagesablauf in häuslicher Atmosphäre, mit sozialen Kontakten und eigenverantwortlich organisierter Pflege. Das alles kennzeichnet Lebensqualität im Alter.
Bis zu acht bzw. zwölf Menschen leben in einem Haus oder einer Wohnung entsprechender Größe zusammen. Den Bewohnern dieser Wohn-Pflege-Gemeinschaft stehen persönliche Bereiche zur Verfügung, so dass ihre Privatsphäre erhalten bleibt. Gemeinschafts- und Wirtschaftsräume werden von der ganzen Wohngruppe genutzt.
Die gewünschte Betreuung bzw. Hilfe richtet sich nach von Art und Umfang der Beeinträchtigung der jeweiligen Person und lässt sich flexibel anpassen. So entscheidet jeder Bewohner selbst, in welchem Rahmen er sich unterstützen lassen möchte, z. B. bei der Körperpflege oder beim Putzen. Hilfe kann direkt vor Ort in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft eingekauft werden.
Es ist aber auch möglich, externe Anbieter wie z. B. einen ambulanten Pflege-Service zu beauftragen.
Tages- und Nachtpflege
Bei diesem teilstationären Angebot werden pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts in einer Einrichtung an einem oder mehreren Wochentagen betreut. Dabei muss in den übrigen Zeiten, d. h. von abends bis morgens bzw. tagsüber, die Versorgung zu Hause sichergestellt sein.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende Unterbringung in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Sie kommt z. B. häufig nach einem Krankenhausaufenthalt in Frage, um die Rückkehr des Pflegebedürftigen in den eigenen Haushalt vorzubereiten. Kurzzeitpflege ist aber auch bei Urlaub oder Erkrankung der pflegenden Angehörigen möglich. Der Anspruch auf Kurzeitpflege ist auf 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen dabei selbst getragen werden.
Darüber hinaus ermöglicht auch die Verhinderungspflege, die in der Regel zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst erbracht wird, dem Pflegebedürftigen eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die keiner Pflegestufe zugeordnet sind. Als Bedingung gilt, dass die pflegebedürftige Person bisher sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Diese Leistung wird von der Pflegeversicherung bis max. 6 Wochen im Jahr bezuschusst.
Wurde der Betrag für die Verhinderungspflege im betreffenden Jahr noch nicht ausgeschöpft, kann der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann insgesamt eine längere Versorgung sichergestellt werden.
Stationäre Unterbringung im Pflegeheim
Ist eine umfassende Betreuung rund um die Uhr nötig, wird die Unterbringung in einem Seniorenheim bzw. die stationäre Pflege unumgänglich. Im Idealfall ist der pflegebedürftige Mensch selbst in der Lage, sich für eine bestimmte Einrichtung zu entscheiden. Häufig sind aber die Angehörigen gefordert.
Die monatlichen Kosten setzen sich zusammen aus den drei Bestandteilen pflegebedingter Aufwand, Unterkunft und Verpflegung. Einen Teil übernimmt die Pflegekasse. Wenn die Heimkosten durch die Pflegekasse, eigenes Einkommen und Vermögen nicht oder nicht mehr ausreichen, kann für die nicht gedeckten Kosten ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.
Über all diese Themen und weitere, wie z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und das Pflegestärkungsgesetz, informieren die Pflegestützpunkte und compass.
Pflegestützpunkte (PSP)
PSP Waldfischbach-Burgalben, Schillerstraße 1 (Ärztehaus)
Petra Kumschlies
Telefon: 06333 6020 652
E-Mail: petra.kumschlies@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Angelo Lizzi
Telefon: 06333 6020 651
E-Mail: angelo.lizzi@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Zuständigkeitsbereich: VG Waldfischbach-Burgalben, VG Rodalben, Bereich der ehem. VG Wallhalben
Montag - Freitag 9:00 -10:00 Uhr / Montag 15:00 -17:00 Uhr
PSP Dahn, Schulstraße 4
Eleonore Merk
Telefon: 06391 910 1581
E-Mail: eleonore.merk@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Elke Weyandt
Telefon: 06391 910 1582
E-Mail: elke.weyandt@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Zuständigkeitsbereich: VG Dahn, VG Hauenstein, VG Pirmasens-Land
Montag - Freitag 8:00 -9:30 Uhr / Donnerstag 13:00 -14:00 Uhr
PSP Battweiler - im PSP Waldfischbach-Burgalben,
Schillerstraße 1
Angelo Lizzi
Telefon: 06333 6020 651
E-Mail: angelo.lizzi@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Zuständigkeitsbereich: VG Zweibrücken-Land, Bereich der ehem. VG Thaleischweiler-Fröschen
Montag - Freitag 8:00 -10:00 Uhr / Montag 15:00 -17:00 Uhr
compass - private pflegeberatung GmbH
Pflegeberatung für Privatversicherte
Kostenfreie Servicenummer: 0800 1018800
Montag-Freitag 8:00-19:00 Uhr
Samstag 10:00-16:00 Uhr
Internet: www.compass-pflegeberatung.de
Pflegestützpunkte sind wohnortnahe und neutrale Anlaufstellen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kostenlos beraten, unterstützen und die bei der Organisation der Pflege behilflich sind (z. B. Vermittlung von Pflegediensten, Haushaltshilfen, Wohnungsanpassung, Hilfe bei Antragstellung).
Finanzielle Hilfen
Ein ausreichendes und gesichertes Einkommen ist die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die finanzielle Unterstützung leisten, wenn das Einkommen im Alter nicht für das tägliche Leben ausreicht.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Sie dient dazu, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Zahlungen können Personen in Anspruch nehmen, die durch Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße auf Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind. Nach Antrag bei der Krankenkasse wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung der Pflegegrad festgestellt. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Es besteht ein Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege, auf Sachleistung bei ambulanter Pflege und bei vollstationärer Pflege oder beides anteilig als Kombinationsleistung. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Einstufung.
Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert nur die Grundversorgung als bedarfsdeckende Leistung zum Lebensunterhalt und beteiligt die Pflegebedürftigen ggf. über das eigene Einkommen an den Kosten. Reicht dieses nicht aus, muss ggf. auf vorhandene Ersparnisse, Wohneigentum, Lebensversicherung oder sonstiges Vermögen zurückgegriffen werden. Unter Umständen müssen auch die Kinder der Pflegebedürftigen einen finanziellen Beitrag leisten. Zu empfehlen ist daher der möglichst frühzeitige Abschluss einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung, um einen Teil der anfallenden Kosten abzudecken.
Wohngeld
Die Höhe richtet sich nach Höhe des Einkommens, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Anträge auf Wohngeld, auch bei Heimunterbringung, können hier im Landkreis Südwestpfalz bei der jeweiligen Verbandsgemeinde- und der Kreisverwaltung gestellt werden.
Zahlreiche weitere Informationen zu finanziellen Hilfen finden Sie u. a. in der Broschüre des Landkreises "Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich", die hier eingesehen werden kann:
Internet: http://www.familienfreundliche-suedwestpfalz.de/familienfreundliche_suedwestpfalz/N%C3%BCtzliche%20Links-Beratung/
Gesundheit und Fitness
Ernährung im Alter
Viele vermeintlich altersbedingte Krankheiten haben nichts mit dem Alter zu tun, sondern entstehen durch den persönlichen Lebensstil. Deshalb sollte man auch im Alter auf ausreichende Bewegung, geistige Aktivität und eine ausgewogene Ernährung achten.
Viele Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes mellitus entwickeln sich schleichend und symptomlos, können aber langfristig zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen ermöglichen eine frühzeitige Diagnose und damit eine effektive Behandlung und können schwerwiegende Folgen verhindern.
Sport und Bewegung
Lokale Sportvereine, Volkshochschulen und Fitnessstudios bieten zahlreiche Kurse an, die speziell auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten sind. Diese Programme berücksichtigen das individuelle Fitnesslevel und fördern die Gesundheit durch regelmäßige Bewegung.
Aktivität im Alter
Mehrgenerationenhaus Waldfischbach-Burgalben
Bahnhofstraße 1, 67714 Waldfischbach-Burgalben
Telefon: 06333 2766763
Mobil: 0178 5076590
Fax: 06333 942522
E-Mail: mgh@ghgimasb.de
Mehrgenerationenhaus Zweibrücken
Kreisverband Südwestpfalz e. V.
DRK Kreisverband Südwestpfalz e. V.
Maxstraße 7, 66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 566130
Fax: 06332 566180
E-Mail: info@kv-swp.drk.de
Internet: www.drk-suedwestpfalz.de/angebote/alltagshilfen/tages-und-begegnungsstaetten.html
Ein stabiles Netzwerk aus Freunden und Verwandten sowie gesellige Runden und regelmäßige Treffen mit Gleichgesinnten, z. B. im Mehrgenerationenhaus, sind wichtig, um soziale Kontakte zu halten. Auch Vereine bieten Möglichkeiten, sich mit anderen Menschen auszutauschen.
Ältere Menschen leisten viel für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, indem sie familiäre Traditionen weitergeben. Viele Senioren engagieren sich bereits heute ehrenamtlich in diversen Betätigungsfeldern.
Recht
Dokumentenmappe
Wichtige Unterlagen sollten gut geordnet an einem festen Ort aufbewahrt werden, da sie für die Beantragung von Leistungen oft benötigt werden. Ein Ordner eignet sich für die Ablage folgender Dokumente
Um für eine hilfsbedürftige Person Behördengänge zu übernehmen oder Entscheidungen zu treffen, ist eine schriftliche Vorsorgevollmacht nötig. Sie muss den vollständigen Namen des Bevollmächtigten enthalten, sowie Ort, Datum und Unterschriften beider Parteien. Es sollte genau festgelegt werden, welche Befugnisse die bevollmächtige Person haben soll (z. B. in Gesundheits- oder Vermögensfragen). Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, falls man z.B. durch ein Koma oder einen schweren Hirnschaden nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Eine regelmäßige Überprüfung wird empfohlen und Vertrauenspersonen oder der Arzt sollten über das Dokument informiert sein.
Testament
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
Internet: www.bmj.de/DE/service/service_node.html
Ein privates Testament muss
Das öffentliche Testament wird beim Notar erstellt, der den letzten Willen rechtssicher festhält und individuell berät. Es wird gemeinsam mit dem Notar unterschrieben und sicher beim Amtsgericht verwahrt.
Formulierungsvorschläge und weitere Informationen finden Sie in den Broschüren "Patientenverfügung" bzw. "Erben und Vererben" des Bundesministeriums der Justiz, die unter U+E0E3 www.bmj.de heruntergeladen oder unter folgender Adresse angefordert werden können:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Leitstelle "Älter werden"
Karina Frisch
Unterer Sommerwaldweg 40- 42, 66953 Pirmasens
Telefon: 06331 809 333
Fax: 06331 809 8 333
E-Mail: k.frisch@lksuedwestpfalz.de
Internet: www.senioren-suedwestpfalz.de
Sie haben Fragen rund um das Thema "Leben im Alter"? In der Leitstelle "Älter werden" erhalten Sie hilfreiche Informationen und ausführliche Beratung. Die Leitstelle unterstützt die Zusammenarbeit der diversen Träger und Institutionen.
Herbstwind - Seniorenzeitschrift
Die Seniorenzeitschrift "Herbstwind" des Landkreises Südwestpfalz ist seit über 31 Jahren eine wertvolle Informationsquelle und ein geschätztes Medium für die ältere Generation. Mit viel Engagement und Herzblut wird die Zeitschrift regelmäßig herausgegeben und bietet ihren Leserinnen und Lesern eine Vielzahl von Themen, die das Leben im Alter bereichern. Sie enthält informative und unterhaltsame Beiträge, erscheint zweimal jährlich kostenlos und wird weit über die Landkreisgrenze gerne gelesen.
Die Zeitschrift hat nicht nur eine gedruckte Ausgabe, sondern auch eine digitale Präsenz. Auf der Homepage U+E0E3 www.herbstwind.online.de finden Leserinnen und Leser neben den Ausgaben der Zeitschrift auch zahlreiche Artikel, Tipps und Anregungen zu verschiedenen Lebensbereichen. Die Plattform dient als digitale Ergänzung und ermöglicht es den Leserinnen und Lesern, sich auch online über relevante Themen zu informieren.
Internet: www.herbstwind-online.de/wordpress/
KISS Pfalz Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe
Karina Frisch
Telefon: 06331 809 333
E-Mail: frisch@kiss-pfalz.de
Internet: www.kiss-pfalz.de
Die KISS Pfalz ist eine Beratungsstelle zu Themen der gesundheitsbezogenen und sozialen Selbsthilfe. Sie unterstützt und fördert Selbsthilfegruppen, -initiativen, -organisationen und Institutionen im Sozial- und Gesundheitsbereich, und informiert und vermittelt Betroffene sowie Angehörige in passende Selbsthilfegruppen.
Die Außenstelle der KISS Pfalz für die Stadt Zweibrücken ist an jedem ersten Mittwoch im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr und und die Außenstelle für die Stadt Pirmasens und den Landkreis Südwestpfalz jeden Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Beratungstermine vor Ort können auf Anfrage vereinbart werden.
Netzwerk Demenz
Koordinierungsstelle für Psychiatrie
Peter Martin
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40- 42, 66953 Pirmasens
Telefon: 06331 809 388
E-Mail: p.martin@lksuedwestpfalz.de
Leitstelle Älter werden
Karina Frisch
Telefon: 06331 809 333
E-MAil: k.frisch@lksuedwestpfalz.de
E-Mail: info@demenz-region-swp.de
Internet: www.demenz-region-swp.de
Das Netzwerk Demenz ist ein Zusammenschluss verschiedener Dienste und Institutionen der gemeinsamen Versorgungsregion. Hierzu gehören Alten- und Pflegeeinrichtungen, Ambulante Pflegedienste, Pflegestützpunkte, compass private pflegeberatung, Alzheimergesellschaft Rheinland-Pfalz, Koordinierungsstelle für Psychiatrie, Seniorenbüros der Kommunen, Betreuungsvereine, Ärzte, Krankenhäuser.
Durch die Zusammenarbeit wird die Unterstützung und Begleitung in familiären Situationen angestrebt. Hierzu gehören Aufklärung und Sensibilisierung im Gemeinwesen zum Thema Demenz und der Umgang damit. Ebenso die Ausweitung der Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Sicherheitsberater für Senioren (SfS)
Furcht vor Kriminalität ist unter Senioren ein verbreitetes Phänomen. Die Angst, Opfer einer Straftat zu werden, führt häufig zu einer zurückgezogenen Lebensweise älterer Menschen.
Hier kommen ehrenamtliche Sicherheitsberater zum Einsatz. Seit 1997 werden im Bereich der Polizeidirektion Pirmasens engagierte Bürgerinnen und Bürger entsprechend ausgebildet. Sie klären speziell Senioren über Gefahren im Haushalt, im Straßenverkehr sowie durch Trickbetrüger auf und nehmen ihnen die Ängste durch praktische Ratschläge. Auf diese Weise unterstützen sie die Polizei in ihrer Präventionsarbeit. Die Beratungen bieten u. a. Informationen über Themen wie Sicherung der Wohnung, Haustür-, Internet- und Straßenkriminalität, Betrugsdelikte.
Die ausgebildeten Seniorinnen und Senioren sind vor Ort Ansprechpartner und stehen auch für Vorträge zur Verfügung.
Hilfreiche Informationen finden Sie u. a. hier:
- Internet: www.senioren-suedwestpfalz.de
- Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de
- Internet: www.polizei-beratung.de
- Internet: www.surfer-haben-rechte.de
- Internet: www.pfiffige-senioren.de
- Internet: www.weisser-ring.de
Für die Verbandsgemeinden Rodalben und Hauenstein
Petra Jung
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40- 42, 66953 Pirmasens
Mobil: 0157 1936463 (vormittags)
E-Mail: pe.jung@lksuedwestpfalz.de
Für die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Pirmasens Land, Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken Land
Gabriele Kolb
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40- 42, 66953 Pirmasens
Telefon: 06331 809 380
Mobil: 0170 1812964
E-Mail: g.kolb@lksuedwestpfalz.de
Sie möchten solange es geht zu Hause wohnen, aber der Alltag ist manchmal beschwerlich? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Fachkraft Gemeindeschwesterplus. Sie besucht Sie auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, hat ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Wünsche. Sie kennt Möglichkeiten, die Ihren Alltag erleichtern und informiert über Begegnungsmöglichkeiten, Bewegungsangebote oder Veranstaltungen. Die Gemeindeschwesterplus steht bei Fragen zu Themen wie Pflege, Ernährung, Gesundheit und Mobilität zur Verfügung und stellt entsprechende Kontakte her. Bei Pflegebedürftigkeit vermittelt sie an den zuständigen Pflegestützpunkt.
Wohnen im Alter - Leben in der eigenen Wohnung
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Telefon: 06131 223078
Fax: 06131 223079
E-Mail: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de/barrierefreiheit
Regionale Beratungsstellen
Kaiserslautern, Telefon: 0631 92881
Pirmasens, Telefon: 06331 12160
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V.
Verein zur Förderung des selbstständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen
Mühlenstraße 48, 13187 Berlin
Telefon: 030 474747 0
Internet: www.wohnungsanpassung-bag.de
Hilfe für die vielen alltäglichen Dinge des Lebens kann häufig auch von zu Hause über Verwandte, Freunde und Bekannte organisiert werden. Aber auch von professionellen oder ehrenamtlichen Senioren-Begleitservices wird ein breites Spektrum an Dienstleistungen angeboten. Menü-Bringdienste richten sich vor allem an ältere Menschen, die ihre Mahlzeiten nicht mehr selbst zubereiten können. Das Hausnotruf-System gibt Senioren in Gefahrensituation die Möglichkeit, von zu Hause aus sofort einen Hilferuf per Knopfdruck zu senden.
Der Wunsch vieler Senioren, möglichst lange zu Hause selbstständig zu leben, lässt sich durch minimale Veränderungen, kleine Hilfen und bauliche Anpassungsmaßnahmen meistens realisieren. Unterstützung bei Planung und Umsetzung von wohnlichen Anpassungen bieten Wohnberatungsstellen. Auf Wunsch erfolgt die Beratung auch bei einem Hausbesuch vor Ort.
Die Anpassung der Wohnung an die veränderten Fähigkeiten und Wohnwünsche der Bewohner steht im Mittelpunkt der Beratung.
Kredite und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung vergibt die Bundesregierung im Rahmen ihres KfW-Förderprogramms "Altersgerecht umbauen". Antragsformulare erhalten Sie bei Banken und Sparkassen. Maßnahmen zur Wohnungsanpassung können bei anerkannter Pflegebedürftigkeit auch von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Betreutes Wohnen
Neben Seniorenheimen hat sich in den letzten Jahren das betreute Wohnen in entsprechenden Wohnanlagen mit niedrigschwelligen Betreuungs- und Serviceangeboten immer mehr durchgesetzt. Es ermöglicht, den Lebensabend weitestgehend selbstbestimmt zu verbringen. Das "Betreute Wohnen" versucht dabei, die Angebotslücke zwischen Hilfeleistung in der eigenen Wohnung und der Unterbringung im Heim zu schließen.
Wohn-Pflege-Gemeinschaft 6
Landesberatungsstelle
Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Stephanie Mansmann
Telefon: 06131 967 713
E-Mail: mansmann.stephanie@lsjv.rlp.de
Landesberatungsstelle
Neues Wohnen Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Internet: www.lsjv.rlp.de/themen/sozialraumentwicklung/landesberatungsstelle-neues-wohnen
Diese Form des Wohnens ermöglicht Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf ein Leben mit individuellem Tagesablauf in häuslicher Atmosphäre, mit sozialen Kontakten und eigenverantwortlich organisierter Pflege. Das alles kennzeichnet Lebensqualität im Alter.
Bis zu acht bzw. zwölf Menschen leben in einem Haus oder einer Wohnung entsprechender Größe zusammen. Den Bewohnern dieser Wohn-Pflege-Gemeinschaft stehen persönliche Bereiche zur Verfügung, so dass ihre Privatsphäre erhalten bleibt. Gemeinschafts- und Wirtschaftsräume werden von der ganzen Wohngruppe genutzt.
Die gewünschte Betreuung bzw. Hilfe richtet sich nach von Art und Umfang der Beeinträchtigung der jeweiligen Person und lässt sich flexibel anpassen. So entscheidet jeder Bewohner selbst, in welchem Rahmen er sich unterstützen lassen möchte, z. B. bei der Körperpflege oder beim Putzen. Hilfe kann direkt vor Ort in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft eingekauft werden.
Es ist aber auch möglich, externe Anbieter wie z. B. einen ambulanten Pflege-Service zu beauftragen.
Tages- und Nachtpflege
Bei diesem teilstationären Angebot werden pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts in einer Einrichtung an einem oder mehreren Wochentagen betreut. Dabei muss in den übrigen Zeiten, d. h. von abends bis morgens bzw. tagsüber, die Versorgung zu Hause sichergestellt sein.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende Unterbringung in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Sie kommt z. B. häufig nach einem Krankenhausaufenthalt in Frage, um die Rückkehr des Pflegebedürftigen in den eigenen Haushalt vorzubereiten. Kurzzeitpflege ist aber auch bei Urlaub oder Erkrankung der pflegenden Angehörigen möglich. Der Anspruch auf Kurzeitpflege ist auf 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen dabei selbst getragen werden.
Darüber hinaus ermöglicht auch die Verhinderungspflege, die in der Regel zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst erbracht wird, dem Pflegebedürftigen eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die keiner Pflegestufe zugeordnet sind. Als Bedingung gilt, dass die pflegebedürftige Person bisher sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Diese Leistung wird von der Pflegeversicherung bis max. 6 Wochen im Jahr bezuschusst.
Wurde der Betrag für die Verhinderungspflege im betreffenden Jahr noch nicht ausgeschöpft, kann der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann insgesamt eine längere Versorgung sichergestellt werden.
Stationäre Unterbringung im Pflegeheim
Ist eine umfassende Betreuung rund um die Uhr nötig, wird die Unterbringung in einem Seniorenheim bzw. die stationäre Pflege unumgänglich. Im Idealfall ist der pflegebedürftige Mensch selbst in der Lage, sich für eine bestimmte Einrichtung zu entscheiden. Häufig sind aber die Angehörigen gefordert.
Die monatlichen Kosten setzen sich zusammen aus den drei Bestandteilen pflegebedingter Aufwand, Unterkunft und Verpflegung. Einen Teil übernimmt die Pflegekasse. Wenn die Heimkosten durch die Pflegekasse, eigenes Einkommen und Vermögen nicht oder nicht mehr ausreichen, kann für die nicht gedeckten Kosten ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.
Über all diese Themen und weitere, wie z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und das Pflegestärkungsgesetz, informieren die Pflegestützpunkte und compass.
Pflegestützpunkte (PSP)
PSP Waldfischbach-Burgalben, Schillerstraße 1 (Ärztehaus)
Petra Kumschlies
Telefon: 06333 6020 652
E-Mail: petra.kumschlies@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Angelo Lizzi
Telefon: 06333 6020 651
E-Mail: angelo.lizzi@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Zuständigkeitsbereich: VG Waldfischbach-Burgalben, VG Rodalben, Bereich der ehem. VG Wallhalben
Montag - Freitag 9:00 -10:00 Uhr / Montag 15:00 -17:00 Uhr
PSP Dahn, Schulstraße 4
Eleonore Merk
Telefon: 06391 910 1581
E-Mail: eleonore.merk@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Elke Weyandt
Telefon: 06391 910 1582
E-Mail: elke.weyandt@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Zuständigkeitsbereich: VG Dahn, VG Hauenstein, VG Pirmasens-Land
Montag - Freitag 8:00 -9:30 Uhr / Donnerstag 13:00 -14:00 Uhr
PSP Battweiler - im PSP Waldfischbach-Burgalben,
Schillerstraße 1
Angelo Lizzi
Telefon: 06333 6020 651
E-Mail: angelo.lizzi@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Zuständigkeitsbereich: VG Zweibrücken-Land, Bereich der ehem. VG Thaleischweiler-Fröschen
Montag - Freitag 8:00 -10:00 Uhr / Montag 15:00 -17:00 Uhr
compass - private pflegeberatung GmbH
Pflegeberatung für Privatversicherte
Kostenfreie Servicenummer: 0800 1018800
Montag-Freitag 8:00-19:00 Uhr
Samstag 10:00-16:00 Uhr
Internet: www.compass-pflegeberatung.de
Pflegestützpunkte sind wohnortnahe und neutrale Anlaufstellen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kostenlos beraten, unterstützen und die bei der Organisation der Pflege behilflich sind (z. B. Vermittlung von Pflegediensten, Haushaltshilfen, Wohnungsanpassung, Hilfe bei Antragstellung).
Finanzielle Hilfen
Ein ausreichendes und gesichertes Einkommen ist die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die finanzielle Unterstützung leisten, wenn das Einkommen im Alter nicht für das tägliche Leben ausreicht.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Sie dient dazu, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Zahlungen können Personen in Anspruch nehmen, die durch Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße auf Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind. Nach Antrag bei der Krankenkasse wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung der Pflegegrad festgestellt. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Es besteht ein Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege, auf Sachleistung bei ambulanter Pflege und bei vollstationärer Pflege oder beides anteilig als Kombinationsleistung. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Einstufung.
Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert nur die Grundversorgung als bedarfsdeckende Leistung zum Lebensunterhalt und beteiligt die Pflegebedürftigen ggf. über das eigene Einkommen an den Kosten. Reicht dieses nicht aus, muss ggf. auf vorhandene Ersparnisse, Wohneigentum, Lebensversicherung oder sonstiges Vermögen zurückgegriffen werden. Unter Umständen müssen auch die Kinder der Pflegebedürftigen einen finanziellen Beitrag leisten. Zu empfehlen ist daher der möglichst frühzeitige Abschluss einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung, um einen Teil der anfallenden Kosten abzudecken.
Wohngeld
Die Höhe richtet sich nach Höhe des Einkommens, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Anträge auf Wohngeld, auch bei Heimunterbringung, können hier im Landkreis Südwestpfalz bei der jeweiligen Verbandsgemeinde- und der Kreisverwaltung gestellt werden.
Zahlreiche weitere Informationen zu finanziellen Hilfen finden Sie u. a. in der Broschüre des Landkreises "Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich", die hier eingesehen werden kann:
Internet: http://www.familienfreundliche-suedwestpfalz.de/familienfreundliche_suedwestpfalz/N%C3%BCtzliche%20Links-Beratung/
Gesundheit und Fitness
Ernährung im Alter
Viele vermeintlich altersbedingte Krankheiten haben nichts mit dem Alter zu tun, sondern entstehen durch den persönlichen Lebensstil. Deshalb sollte man auch im Alter auf ausreichende Bewegung, geistige Aktivität und eine ausgewogene Ernährung achten.
- Täglich 1,5 - 2 Liter Wasser oder ungesüßte Tees trinken
- Täglich Obst, Gemüse und Milchprodukte
- ergänzt durch Hülsenfrüchte und Nüsse
- Fleisch in Maßen - besser magere Sorten oder pflanzliche Alternativen
- Zucker-, Salz- und fettreiche Lebensmittel reduzieren
- Vollkornprodukte bevorzugen
- Kräuter, Zwiebeln, Knoblauch und Gewürze statt Salz verwenden
Viele Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes mellitus entwickeln sich schleichend und symptomlos, können aber langfristig zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen ermöglichen eine frühzeitige Diagnose und damit eine effektive Behandlung und können schwerwiegende Folgen verhindern.
Sport und Bewegung
Lokale Sportvereine, Volkshochschulen und Fitnessstudios bieten zahlreiche Kurse an, die speziell auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten sind. Diese Programme berücksichtigen das individuelle Fitnesslevel und fördern die Gesundheit durch regelmäßige Bewegung.
Aktivität im Alter
Mehrgenerationenhaus Waldfischbach-Burgalben
Bahnhofstraße 1, 67714 Waldfischbach-Burgalben
Telefon: 06333 2766763
Mobil: 0178 5076590
Fax: 06333 942522
E-Mail: mgh@ghgimasb.de
Mehrgenerationenhaus Zweibrücken
Kreisverband Südwestpfalz e. V.
DRK Kreisverband Südwestpfalz e. V.
Maxstraße 7, 66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 566130
Fax: 06332 566180
E-Mail: info@kv-swp.drk.de
Internet: www.drk-suedwestpfalz.de/angebote/alltagshilfen/tages-und-begegnungsstaetten.html
Ein stabiles Netzwerk aus Freunden und Verwandten sowie gesellige Runden und regelmäßige Treffen mit Gleichgesinnten, z. B. im Mehrgenerationenhaus, sind wichtig, um soziale Kontakte zu halten. Auch Vereine bieten Möglichkeiten, sich mit anderen Menschen auszutauschen.
Ältere Menschen leisten viel für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, indem sie familiäre Traditionen weitergeben. Viele Senioren engagieren sich bereits heute ehrenamtlich in diversen Betätigungsfeldern.
Recht
Dokumentenmappe
Wichtige Unterlagen sollten gut geordnet an einem festen Ort aufbewahrt werden, da sie für die Beantragung von Leistungen oft benötigt werden. Ein Ordner eignet sich für die Ablage folgender Dokumente
- Geburts- und Heiratsurkunde, Familienstammbuch, wichtige persönliche Papiere
- Versicherungs- und Sterbegeldpolicen
- Rentenbescheide
- Kontoauszüge, Sparbücher, Steuerunterlagen
- Mietvertrag, Grundbuchauszüge, Unterlagen zu Immobilienbesitz
- Vollmachten, Patientenverfügung, Testament
Um für eine hilfsbedürftige Person Behördengänge zu übernehmen oder Entscheidungen zu treffen, ist eine schriftliche Vorsorgevollmacht nötig. Sie muss den vollständigen Namen des Bevollmächtigten enthalten, sowie Ort, Datum und Unterschriften beider Parteien. Es sollte genau festgelegt werden, welche Befugnisse die bevollmächtige Person haben soll (z. B. in Gesundheits- oder Vermögensfragen). Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, falls man z.B. durch ein Koma oder einen schweren Hirnschaden nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Eine regelmäßige Überprüfung wird empfohlen und Vertrauenspersonen oder der Arzt sollten über das Dokument informiert sein.
Testament
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
Internet: www.bmj.de/DE/service/service_node.html
Ein privates Testament muss
- die Bezeichnung "Testament" oder "Letzter Wille" enthalten,
- vollständig handschriftlich verfasst und
- vom Erblasser mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden
Das öffentliche Testament wird beim Notar erstellt, der den letzten Willen rechtssicher festhält und individuell berät. Es wird gemeinsam mit dem Notar unterschrieben und sicher beim Amtsgericht verwahrt.
Formulierungsvorschläge und weitere Informationen finden Sie in den Broschüren "Patientenverfügung" bzw. "Erben und Vererben" des Bundesministeriums der Justiz, die unter U+E0E3 www.bmj.de heruntergeladen oder unter folgender Adresse angefordert werden können:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock