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Eingliederungshilfe

Ihr Kind zeigt schon länger Schwierigkeiten im Kontakt mit der Schule oder in seinem sozialen Umfeld?

Möglicherweise besteht bei Ihrem Kind ein Bedarf an Unterstützung in Form von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII. Dies ist der Fall, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensjahr typischen Zustand abweicht oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Sollte eine diagniostizierte seelische Störung vorliegen und diese bereits Auswirkungen im Hinblick auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben, wäre Ihr Kind anspruchsberechtigt, eine Hilfsmaßnahme zu erhalten. Ob es sich tatsächlich um eine seelische Störung handelt, kann nur im Rahmen einer Diagnostik abgeklärt werden, welche von einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychotherapie durchgeführt wird. Das Fachteam Eingliederungshilfe des Jugendamtes führt danach eine Teilhabeüberprüfung durch. Die inhaltliche Durchführung erklärt Ihnen das Fachteam gern in einem Informationsgespräch. Je nach Erfordernis können verschiedene Hilfen und Fördermöglichkeiten in Absprache mit Ihnen eingeleitet werden. Beispiele hierfür sind eine Legasthenie- bzw. Dyskalkulietherapie, autismusspezifische Förderung und Schulbegleitung.

Fachteam Eingliederungshilfe

Sie finden uns im Gebäudeteil 2, im 2. Obergeschoss.
Burgstraße 1, 31224 Peine

Termine nach Vereinbarung

Erstkontaktstelle und Information
Telefon: 401-2345

Öffnungszeiten der Erstberatung:
Mo. - Mi. 8:30 - 16:00 Uhr
Do. 8:30 - 17:00 Uhr
Fr. 8:30 - 12:00 Uhr