Blickpunkt Familie Landkreis Peine

Blickpunkt Familie Landkreis Peine – Jugendamt Ausgabe 2023/2024

Seite 2 Dein Raum für Helden SalzgitterBad SalzgitterLebenstedt Peine Kundenzentrum Salzgitter-Bad, Windmühlenbergstr. 9–11, 38259 Salzgitter, Tel.: 05341 3006-0 Stadtbüro Salzgitter-Lebenstedt, Tel.: 05341 3006-70 · Stadtbüro Peine, Tel.: 05171 294791-60 www.wohnbau-salzgitter.de

© Robert Kneschke - AdobeStock.com Seite 3 Vorwort Vorwort des Landrats Man braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen – weiß ein afrikanisches Sprichwort. Anders und weniger poetisch gesagt: Erziehung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Damit Erziehung gelingt, stehen alle in der Verantwortung, die Lebenssituation von jungen Familien zu optimieren. Kinder sind unsere Zukunft. Keine Gesellschaft kann ohne Kinder weiterbestehen. Sie braucht die Erneuerung durch den Nachwuchs, braucht frische Kräfte, frischen Mut und frischen Elan. Die Zeiten, in denen junge Frauen gleich nach der Heirat Kinder bekamen, die Mütter dann zu Hause blieben und ihnen vielleicht noch Großeltern oder Tanten bei der Kindererziehung zur Seite standen, sie sind passé. Heute brauchen junge Menschen oder junge Paare ein Umfeld, das sie bestärkt, Kinder in ihre Lebensplanung einzubeziehen; heute brauchen Familien ein Umfeld, das sie bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt. Und das stellt uns vor die Aufgabe, junge Menschen dazu zu ermutigen, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen, sie zu unterstützen, wenn sie Eltern werden sowie alle Kinder so früh und so umfassend wie möglich zu fördern. Die vorliegende Neuauflage der Publikation „Blickpunkt Familie“ informiert über entsprechende Hilfsangebote im Landkreis Peine. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Sponsoren, die die Erstellung dieser Publikation erst ermöglicht haben. Ich hoffe, die Publikation kann Ihnen dabei behilflich sein, das jeweils für Sie passende individuelle Angebot zu finden. Ihr Henning Heiß Landrat H i H iß

Seite 4 Für Sie vor Ort Massage / KG KG-ZNS Manuelle Therapie Lymphdrainage Schmerzbehandlung Wärmetherapie, etc. Physikalische Therapie Demmert e Hände helfen heilen ,OVHGHU 6WUD‰H F  3HLQH  7HOHIRQ SK\VLNDOLVFKHWKHUDSLH #JPDLO FRP  ZZZ GHPPHUW±NJ GH Beschwerden? Schmerzen? :LU VLQG IU 6LH GD 6HOEVWYHUVWlQGOLFK $QPHOGXQJ HUEHWHQ Für starke Kinder, Jugendliche und Familien. Unsere Angebote umfassen: • Kindertagesstätten • Frühförderung • Familienunterstützender Dienst • Schulassistenz • Begleitete Elternschaft Interessiert? Weitere Informationen und Kontakt finden Sie hier: www.lhpb.de/kinder-jugend-familie Die Lebenshilfe Peine-Burgdorf bietet individuelle Beratung, Förderung und Angebote für jedes Familienmitglied. Kinder stehen auch in Ihrem Leben ŝŵ DŝƩĞůƉƵŶŬƚ͍ Dann freuen wir uns darauf, Sie in einem unserer Kurse begrüßen zu können. ŶŐĞďŽƚĞ Ĩƺƌ ŐĞŵĞŝŶƐĂŵĞ ƌůĞďŶŝƐƐĞ͕ ƉƌĂŬƟƐĐŚĞ ,ŝůĨĞƐƚĞůůƵŶŐĞŶ Ĩƺƌ ĚĞŶ ůůƚĂŐ ŽĚĞƌ ƵƐƚĂƵƐĐŚŵƂŐůŝĐŚŬĞŝƚĞŶ ŵŝƚ 'ůĞŝĐŚŐĞƐŝŶŶƚĞŶ ĮŶĚĞŶ ^ŝĞ ŝŶ ƵŶƐĞƌĞŵ WƌŽŐƌĂŵŵ͘ ŬƚƵĞůůĞ /ŶĨŽƌŵĂƟŽŶĞŶ ƵŶĚ ƵŶƐĞƌ ŐĞƐĂŵƚĞƐ WƌŽŐƌĂŵŵ ĮŶĚĞŶ ^ŝĞ ƵŶƚĞƌ ǁǁǁ͘ ŬǀŚƐͲƉĞŝŶĞ͘ ĚĞ

© avtk -AdobeStock.com Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2023 Titelbilder: © Nebojsa - AdobeStock.com © lublubachka - AdobeStock.com © Neuroshock - AdobeStock.com © Davide Angelini - AdobeStock.com © Yakobchuk Olena - AdobeStock.com Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (Elementarchlor-frei) hergestellt. Friedrichstraße 4 | 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 | Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de ID-Nr. 23150781 Seite 5 Impressum | Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Impressum | Inhaltsverzeichnis 5 Ein neues Leben beginnt. 6 Fachstelle Frühe Hilfen 8 Ihr Kind ist auf der Welt. 11 Wenn ich mein Kind selbst betreuen will 14 Kindertagespflege 18 Eingliederungshilfe 20 Senioren 22 Die Schulzeit neigt sich dem Ende zu 24 Mein Kind wird groß 25 EZB | ASD 27 Wie kann ich dazu beitragen…? 29 Darf mein Kind schon in die Disco oder zur Abi-Party? 30

© Ekaterina Pokrovsky - AdobeStock.com Seite 6 Ein neues Leben beginnt. Sie erwarten ein Kind. Wer die Mutter des Kindes ist, steht außer Frage. Aber wer ist der Vater? Diese einfach klingende Frage ist – rechtlich – spannend. Denn wer Vater eines Kindes ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es handelt sich nämlich um den Ehemann der Mutter, oder wenn die Mutter nicht verheiratet ist, um den Mann, der seine Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat. Sollten Sie als Eltern nicht verheiratet sein, können wir auf Ihren Wunsch die sogenannte „Vaterschaftsanerkennung“, mit der Zustimmung der Mutter des Kindes, beurkunden. Hierzu bedarf es keiner Anträge. Die Beurkundung ist hier nach einer Terminvereinbarung, sowohl vor der Geburt des Kindes, als auch danach möglich. Ihre persönliche Anwesenheit ist Voraussetzung. Durch die Vaterschaftsanerkennung entstehen für den dann „rechtlichen Vater“ des Kindes Rechte und Pflichten. Von Bedeutung für die (werdenden) Eltern sind Begriffe wie Informationsrechte, Unterhaltspflichten, Erbrechte, Namensführung und noch vieles mehr. Für beide Elternteile ist es demnach wichtig, die Vaterschaft feststellen zu lassen. Sie können sich hierzu durch die Urkundspersonen in Ihrem Jugendamt beraten lassen. Gelegentlich kommt es aber vor, dass sich die Frage nach der Vaterschaft nicht so leicht klären lässt. Unter Umständen ist sich ein Mann nicht schlüssig, ob er auch tatsächlich die Vaterschaft anerkennen soll. Vielleicht ist auch die Kommunikation zwischen der Mutter und dem potentiellen Vater derart schwierig, dass beide nicht miteinander reden können. Auch hier kann sich die (werdende) Mutter an das Jugendamt wenden. Im Rahmen der sogenannten Beistandschaft können wir dazu beitragen, dass die Vaterschaft festgestellt wird. Hierzu nehmen wir zu dem in Betracht kommenden Mann Kontakt auf. Ihm wird die Gelegenheit zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung angeboten. Letztendlich ist es aber auch möglich, dass die Vaterschaft nur gerichtlich geklärt werden kann (die dritte Alternative nach dem BGB). Auch hier klären wir für Sie die Details und führen das gerichtliche Verfahren. Es ist festzustellen: Für jedes Kind ist es wichtig, die eigenen Wurzeln zu kennen – zu wissen, wer die Eltern sind, zu wissen, woher man stammt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor geraumer Zeit festgestellt, dass es zum Grundrecht nach Art. 2 des Grundgesetzes gehört, die eigene Abstammung zu kennen. Ein neues Leben beginnt.

© Ananass - AdobeStock.com Seite 7 Ein neues Leben beginnt. Die Vaterschaft für das Kind ist festgestellt. Wer hat Entscheidungen für Ihr Kind zu treffen? Für den Fall, dass eine Ehe besteht, haben beide Elternteile grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge. Sie entscheiden gemeinsam in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung wie medizinische Behandlungen, Schulfragen, Religion, usw. Ist die Mutter eines Kindes unverheiratet, gilt etwas Anderes. Denn im BGB ist festgelegt, dass die unverheiratete Mutter eines Kindes grundsätzlich die elterliche Sorge alleinige innehat. Somit hat sie sämtliche Entscheidungen für das Kind allein zu treffen. Wollen die beiden nicht miteinander verheirateten Elternteile diese Entscheidungen gemeinsam treffen, so müssen sie die gemeinsame elterliche Sorge beurkunden lassen. Die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind. Bleibt es bei der alleinigen Sorge der Mutter, hat der (festgestellte) Vater nach Art. 6 Grundgesetz ein Recht auf Informationen und auch ein Umgangsrecht. Das heißt, er hat zwar das Recht und die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind, aber die weiteren Entscheidungen hat nur die Mutter zu treffen. Für viele Väter ist dies heute aber nicht ausreichend, sie wollen Verantwortung für ihr Kind übernehmen, auch wenn sie nicht mehr mit diesem zusammenleben. Auch die Väter wollen sich zum Kind bekennen und ihren Teil zur Erziehung beitragen. Im Einverständnis beider Elternteile besteht die Möglichkeit, die gemeinsame elterliche Sorge durch eine kostenlose Beurkundung im Jugendamt zu vereinbaren. Hierzu ist es erforderlich, dass beide Elternteile nach vorheriger Terminabsprache im Jugendamt persönlich eine entsprechende Erklärung abgeben. In einem Gespräch wird auf die Wirkung der Erklärung hingewiesen. Die Erklärung der elterlichen Sorge ist nämlich nicht widerruflich und nicht anfechtbar, d.h. wenn sie einmal beurkundet ist, bleibt sie auch bestehen. Sofern nach der Beurkundung gemeinsame Entscheidungen zum Wohl des Kindes nicht mehr möglich sein sollten, muss gegebenenfalls ein Familiengericht eine EntscheiKontakt Beistandschaften (auch Unterhaltsberatungen, Beurkundungen) Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fAndrea Nothnagel v05171 401-1229 fMelina Taddeo v05171 401-1230 fBettina Wolters v05171 401-1231 dung zur elterlichen Sorge treffen. Die Beurkundung der gemeinsamen Sorge bedeutet bis zur Volljährigkeit ihres Kindes demnach eine Bindung beider Elternteile. Die Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen und hat Auswirkungen auf das Namensrecht des Kindes.

du© psan ok et vic1 - AdobeStock.com © standret -AdobeStock.com Seite 8 Fachstelle Frühe Hilfen Fachstelle Frühe Hilfen Eine Anlaufstelle für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren Mit der Fachstelle Frühe Hilfen steht allen werdenden Eltern und Familien mit Säuglingen und Kindern im Vorschulalter eine erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die neue Lebenssituation sowie bei schwierigen Situationen im Familienalltag zur Verfügung. Ein kompetentes Team aus Sozialpädagoginnen mit viel Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Familien bietet Ihnen umfassende Informationen zu Angeboten und Kursen für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Landkreis Peine, Erstberatung zu ihren individuellen Anliegen sowie unbürokratische Vermittlung hilfreicher Ansprechpartner. Information Eine Vielzahl von Institutionen im Landkreis Peine hält eine ganze Palette von Angeboten für werdende Eltern und Familien mit Kleinkindern bereit, zum Beispiel: erste Angebote der Früh- und Entwicklungsförderung des Säuglings wie PEKiP, Delfi oder Babymassage, Eltern- oder Familientreffpunkte wie Krabbelgruppen oder Elterncafés, aber auch Elternkurse zu unterschiedlichsten Schwerpunktthemen und vieles mehr. Wir finden für Sie ein passendes Angebot in Ihrer Nähe.

© Ramona Heim -AdobeStock.com Seite 9 Fachstelle Frühe Hilfen Beratung In den ersten Wochen nach der Geburt Ihres Kindes bieten wir Ihnen einen „Willkommensbesuch“ an, um Ihnen zu Ihrem Baby zu gratulieren und es im Landkreis Peine willkommen zu heißen. Neben Geschenken für Sie und Ihr Baby erhalten Sie hier auch die Broschüre „Ein Leben beginnt“. Diese enthält Informationen über Angebote für Familien in Ihrer Nähe sowie praktische Tipps und hilfreiche Internet-Adressen zu einer Vielzahl von Themen und Fragen. Gern können hier auch individuelle Anliegen besprochen werden. Unser Eltern-Baby-Treff ELBA bietet dienstags und donnerstags jeweils von 09:30–11:30 Uhr ein Familienfrühstück an für Eltern mit Kindern von 0–3 Jahren. Neben dem Austausch mit anderen Eltern können Sie hier Beratung zu allen Fragen rund ums Baby oder Kleinkind in Anspruch nehmen. Das Angebot ist kostenlos. Sie können jederzeit teilnehmen. Außerdem bieten wir in vielen Gemeinden regelmäßig ein Elterncafé an. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen, sich von Fachkräften beraten zu lassen oder einfach nur bei einer Tasse Kaffee oder Tee zu entspannen. Die Termine für das Elterncafé in Ihrer Nähe erfahren Sie auf der Homepage des Landkreises unter „Frühe Hilfen“ oder rufen Sie einfach bei uns an. Natürlich stehen wir Ihnen auch jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, sei es telefonisch, in unseren Räumen oder auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause. Gemeinsam suchen wir mit Ihnen in Ruhe nach Antworten auf Ihre Fragen. Vermittlung Die Fachstelle Frühe Hilfen arbeitet mit vielen Fachkräften aus unterschiedlichen Bereichen zusammen. Machen Sie sich Gedanken, ob sich Ihr Kind gut entwickelt? Benötigen Sie Anregungen im Umgang mit Ihrem Säugling oder Kleinkind oder fühlen Sie sich erschöpft aufgrund der neuen familiären Belastungen? Dieses und vieles mehr mag Sie beschäftigen – wir finden den richtigen Ansprechpartner für Sie.

© Svitlana -AdobeStock.com © Rawpixel.com - AdobeStock.com Seite 10 Fachstelle Frühe Hilfen Weitere Angebote der Fachstelle Frühe Hilfen Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation und können Schwangere sowie Mütter, Väter und deren Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr betreuen. Familienhebammen kommen zu Ihnen nach Hause ƒ bei belastenden Situationen in der Schwangerschaft ƒ bei Fragen zur Gesundheit der Mutter und des Kindes ƒ bei Fragen zum Stillen und zur Ernährung ƒ bei Fragen zur Entwicklung des Babys ƒ bei erschwerten Bedingungen mit Ihrem Kind, z.B. „Frühchen“ oder „Schreibabys“ ƒ bei chronisch kranken Säuglingen Ansprechpartnerin: fKornelia Helms v05171 401-2295 Kontakt Frühe Hilfen Sie finden uns im a Rosenhagen 39 | 31224 Peine v05171 401-2242 fAnnette Stolz (Leitung) v05171 401-2295 fKornelia Helms (Gemeinde Wendeburg) v05171 401-2144 fAndrea Rump (Stadt Peine und Gemeinde Hohenhameln) v05171 401-2144 fTanja Koch (Gemeinde Edemissen und Ilsede) v05171 401-3007 fTanja Bremer (Gemeinde Vechelde) v05171 401-2245 fSandra Kunisch (Gemeinde Lengede und Stadt)

© annaperevozkina - AdobeStock.com Seite 11 Ihr Kind ist auf der Welt. Ihr Kind ist auf der Welt. Dazu herzliche Gratulation. Aber wer hat die Nahrung, die Bekleidung, die Windeln, usw. zu zahlen? Sicherlich berührt diese Frage eher die Elternteile, die nicht miteinander zusammenleben. In der Regel ist anzunehmen, dass sich in einer Partnerschaft diese Frage nicht stellt. Aber es gibt genügend alleinerziehende Elternteile, egal ob Mutter oder Vater, bei denen diese Frage eine große Bedeutung hat. Grundsätzlich hat der Elternteil, der nicht mit seinem Kind zusammenlebt, Unterhalt für das Kind zu leisten. Wie auch in anderen Bereichen im Familienrecht regelt hier das Bürgerliche Gesetzbuch alle Fragen. Der Unterhalt ist in der Regel als sogenannter Barunterhalt zu leisten, d.h., der Unterhaltspflichtige, der nicht mit seinem Kind zusammenlebt, muss Geld für das Kind zahlen. Der das Kind betreuende Elternteil leistet seinen Unterhaltsbeitrag durch den sogenannten Naturalunterhalt. Konkret bedeutet das, dass, der betreuende Elternteil kocht, wäscht, den Einkauf erledigt und nachts zur Verfügung steht, wenn das Kind nicht schlafen kann oder wenn es krank ist. Und noch viele weiteren Dinge in der alltäglichen Versorgung. An dieser Aufzählung wird nochmal deutlich, dass der Elternteil, der nicht im Haushalt mit dem Kind lebt, den Barunterhalt leisten muss. Denn u.a. muss für das Kind Nahrung, Bekleidung und sonstiges angeschafft werden. Der zu leistende Unterhalt richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des zahlungspflichtigen Elternteils. Das Einkommen bestimmt dabei die Höhe der Unterhaltszahlungen. Damit dies in gewisser Weise nicht zu – teilweise erheblichen – Streitigkeiten führt, ist der zu zahlende Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle geregelt worden. Hier sind Einkommensgruppen benannt, die zu einem bestimmten Unterhalt führen. Maßgebend ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils, welches aber noch um einige Positionen, bereinigt werden kann, wie z.B. Fahrtkosten. Auch weitere Unterhaltsverpflichtungen werden berücksichtigt. Klingt kompliziert? Trotz der grundsätzlichen Regelungen der Düsseldorfer Tabelle, ist das Unterhaltsrecht immer auf den Einzelfall bezogen und trifft ndividuelle Regelungen.

© Ol a esi Bilkei - Ad eS bo tock.com Seite 12 Ihr Kind ist auf der Welt. Wir im Jugendamt können im Rahmen einer Unterhaltsberatung auf Veranlassung des betreuenden Elternteils die Einkommenshöhe und damit den zu zahlenden Unterhalt transparent für die Beteiligten berechnen und das Ergebnis vorschlagen. Sicherlich haben die Einen oder Anderen von Ihnen schon mitbekommen, dass die Unterhaltsfragen nicht immer im Rahmen eines guten Miteinanders geklärt werden können. Sofern eine gemeinschaftliche Einigung nicht erfolgt, kann das Jugendamt ebenfalls im Rahmen der sogenannten Beistandschaft als gesetzlicher Vertreter des Kindes dessen Recht auf Unterhalt einfordern. Dies beginnt mit der entsprechenden Auseinandersetzung mit dem zahlungspflichtigen Elternteil und geht ggf. bis zur gerichtlichen Entscheidung. Als Beistand führen wir für das Kind das gerichtliche Verfahren. Sofern – ob freiwillig oder nach gerichtlicher Festsetzung – eine Unterhaltszahlung erfolgt, können wir im Rahmen der bestehenden Beistandschaft auch die Abwicklung der Unterhaltszahlungen übernehmen. Dies reicht von der regelmäßigen Kontrolle, ob das Geld eingeht, bis hin zur zweijährigen Überprüfung des zahlungspflichtigen Elternteils hinsichtlich etwaiger Änderungen der Einkommensverhältnisse. Übrigens, auch wenn es nicht zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt; hat jedes Kind ein Recht darauf, dass die Unterhaltsverpflichtung (die Unterhaltshöhe) festgehalten wird. Dies erfolgt auch über eine Beurkundung, bei uns im Jugendamt Peine. Ist ja schön und gut, aber die unterhaltspflichtige Person kann nicht zahlen! Auch in solchen Situationen können Sie sich an das Jugendamt Peine wenden. Der sog. Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder nicht zahlen kann. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse ein und zahlt den Unterhalt. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die gezahlten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Wer hat Anspruch auf die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)? Berechtigt nach dem UVG ist das Kind. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen müssen deshalb in der Person des Kindes erfüllt sein. Ein Kind hat Anspruch auf die Unterhaltsleistung, wenn es a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und b) im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ƒ ledig, verwitwet oder geschieden ist oder ƒ von seinem Ehegatten/ Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes dauernd getrennt lebt oder ƒ dessen Ehegatte/Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes für voraussichtlich sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist und ƒ nicht oder nicht regelmäßig wenigstens in der nach Abschnitt III in Betracht kommenden Höhe Unterhalt von dem anderen Elternteil oder wenn dieser gestorben ist, Waisenbezüge erhält. c) Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs haben ebenfalls unter den o.a. Voraussetzungen einen Anspruch, wenn: Kontakt Beistandschaften (auch Unterhaltsberatung, Beurkundungen) Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fAndrea Nothnagel v05171 401-1229 fMelina Taddeo v05171 401-1230 fBettina Wolters v05171 401-1231

Seite 13 Ihr Kind ist auf der Welt. ƒ das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder ƒ der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600€ verfügt. Einkommen der Kinder aus zumutbarer Arbeit und/oder Vermögen wird berücksichtigt, wenn keine allgemein bildende Schule mehr besucht wird. d) Ein ausländisches Kind hat einen Anspruch nur, wenn es selbst oder der allein erziehende Elternteil im Besitz einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis ist (Ausnahme: EUStaatsangehörigkeit). Welche Unterlagen werden für einen Antrag benötigt? Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: ƒ Geburtsurkunde des Kindes ƒ Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel ƒ Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft ƒ Scheidungsurteil ƒ schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtsanwalt ƒ wenn vorhanden: Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung ƒ wenn vorhanden: amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel) ƒ Nachweise zum Einkommen, wie z.B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen Fragen zu dem Thema beantwortet das Team der Unterhaltsvorschussstelle gerne. Kontakt Unterhaltsvorschuss Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fCorinna Frerichs v05171 401-1212 fKim Thiele v05171 401-1213 fLena Fornett v05171 401-1263 fMike Miehe v05171 401-1214 fJessica Soch v05171 401-1264 fAnja Vornkahl v05171 401-1215 Gutes tun für unsere Heimat. heimatherzen.de – die Spendenplattform für Vereine und ihre Unterstützer. Machen Sie mit und unterstützen Sie Ihren Lieblingsverein! Mehr Infos unter: www.heimatherzen.de Die Spendenplattform der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine Weil’s um mehr als Geld geht. Fassen Sie sich ein Herz auf heimatherzen.de Sparkassen vor Ort

Seite 14 Wenn ich mein Kind selbst betreuen will Tourismus und Reisen Sie möchten einen Firmenausflug, eine Vereinsfahrt, einen Schulausflug oder eine Mehrtages-Reise organisieren? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Unter 05302 920117 oder E-Mail info@mundstock.de Peiner Verkehrsgesellschaft mbH ellschaft mbH – Ihr Mobilitäts-Partner im Landkreis Peine tner im Landkreis Peine Unterwegs im Landkreis Peine

© Rawpixel.com -AdobeStock.com Seite 15 Wenn ich mein Kind selbst betreuen will Wenn ich mein Kind selbst betreuen will, was gibt es für Möglichkeiten? Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses, das Arbeitsverhältnis an sich bleibt aber bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit haben Sie einen Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen mit dem vorherigen Arbeitsplatz vergleichbaren. Während der Elternzeit kann dem Grunde nach eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden. Damit soll insbesondere eine etwaige Benachteiligung von Elternteilen in den Unternehmen durch die Betreuung des Kindes vermieden werden. Wichtig ist, dass Sie die Elternzeit rechtzeitig, das bedeutet mindestens sechs Wochen vor deren Beginn, bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Aber bleibt mir dann genug Geld zum Leben? Zu dieser Frage ist auf das Elterngeld und das ElterngeldPlus zu verweisen. Beide Sozialleistungen, die wahlweise nebeneinander bestehen, sorgen für einen teilweisen Ausgleich für den ausfallenden Arbeitslohn. Je nach Ihrer individuellen Situation können bis zu 67% des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt im Rahmen der Leistung an Sie erbracht werden. Zusammen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten und mehr Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben, soll das Elterngeld helfen, Kinderwünsche zu verwirklichen. Elterngeld ist insofern eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten Lebensmonaten vorrangig um ihr Kind kümmern wollen. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, für Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte bis zum dritten Grad, die sich um die Betreuung des Kindes kümmern. Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, siehe oben. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 65% des entfallenden Nettoeinkommens, absolut aber mindestens 300€. Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld (um den Arbeitsanreiz zu erhalten). Zudem erhalten Mehrkindfamilien, aber auch Familien mit Mehrlingsgeburten, gegebenenfalls Zuschläge zum Elterngeld.

Seite 16 Qualität und Erfahrung Unsere Angebote: • Hilfe im Haushalt und in der Familie • Ambulante Pflege (Sozialstation Lengede) • Schulbegleitung für Kinder mit Unterstützungsbedarf gs • Freiwilligen-Agentur, Ehrenamtskarte • Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) fe ) • Ganztagsangebote für Schulen • JUNGregio für junge Erwachsene www.peine.paritaetischer.de DER PARITÄTISCHE PEINE DER PARITÄTISCHE LENGEDE Virchowstr. 8a | 31226 Peine Fon 05171 77700 | Fax 05171 777021 Sozialstation Lengede Grubenweg 4 | 38268 Lengede Fon 05344 803338 | Fax 05344 803412 Soziale Dienste und Einrichtungen Handwerk und Bau Peine Betreuungsverein e.V. Echternplatz 19/20 31224 Peine Telefon: 05171 5081410 Fax: 05171 50814-129 E-Mail: info@peiner-btv.de • Gesetzliche Betreuung Volljähriger • Vormundschaften und Pflegeschaften für Minderjährige • Begleitung und Weiterbildung ehrenamtlicher Betreuer und Vormünder Kommen Sie zu uns und bringen Sie sich sinnvoll ein – Wir freuen uns auf Sie! • Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Peiner Betreuungsverein e.V. Hospizvereine Ambulante Kinder- und Jugendhospizarbeit in Stadt und Landkreis Peine Wir begleiten und helfen Familien, in denen Kinder oder Jugendliche lebensbegrenzt erkrankt sind. Wir unterstützen die erkrankten Kinder, die Geschwister und die Eltern ab Diagnosestellung in ihrem Alltag und entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse. Nach einem Aufnahmegespräch erfolgt die Begleitung durch zertifizierte, ehrenamtlich Mitarbeitende. Wir schenken Zeit Für die erkrankten Kinder und Jugendlichen: in Gesprächen, beim Spielen, bei Fragen, beim Abschiednehmen Für die Geschwister: für Fragen, beim Spielen, bei gemeinsamen Unternehmungen, beim Abschied, bei der Begleitung der Trauer Für die Eltern: in Gesprächen, Entlastung im Alltag, in der Trauer Wir bieten Einzeltrauerbegleitung und Trauergruppen an für: Kinder, Jugendliche und Erwachsene Hospizbewegung Peine e.V. Kantstraße 40  31224 Peine  Telefon 05171 9052522 info@hospizbewegung-peine.de  www.hospizbewegung-peine.de

© nicoletaionescu - AdobeStock.com Seite 17 Wenn ich mein Kind selbst betreuen will Bei der Wahl der sogenannten Bezugsmonate, also den Monaten in denen das Elterngeld ausgezahlt wird, bestehen zahlreiche Möglichkeiten. Je nachdem, ob der zweite Elternteil die sogenannten Partnermonate nutzen möchte, ob im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung hinzuverdient werden soll oder weiteres. Es besteht eine große Bandbreite von Möglichkeiten, wie die Bezugsmonate in Anspruch genommen werden können. Bei der Berechnung des individuellen Elterngeldbetrages – vom Mindestbetrag bis zur Höchstgrenze, von 65% bis 67% des durchschnittlichen Nettolohnes, inklusive Partnermonate für den zweiten Elternteil, mit oder ohne Teilzeitbeschäftigung, vorläufig oder endgültig bewilligt – unterstützen und beraten wir Sie im Jugendamt Peine gerne, damit Sie gut informiert sind und für sich das beste Angebot in Anspruch nehmen können. Mein Kind besucht eine Kita, gibt es finanzielle Hilfen, wenn ich mir den Beitrag nicht oder nicht ganz leisten kann? Der Bereich „Elternbeiträge für Tageseinrichtungen“ bietet Ihnen die Möglichkeit, unter bestimmten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einen Krippenplatz finanziert zu bekommen. Kindergartenplätze sind seit August 2018 für Eltern beitragsfrei. Kontakt Elterngeldstelle Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fJanin Franzke | v 05171 401-1220 fChristina Kruppa | v 05171 401-1270 fElke Schwalenberg | v 05171 401-1221 fAnita Heidt | v 05171 401-1271 Kontakt KiTa-Team Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fMonika Schwarz v05171 401-1267 fMarion Herpel v05171 401-1217 Mein Kind besucht eine Kita, gibt es finanzielle Hilfen, wenn ich mir den Beitrag nicht oder nicht ganz leisten kann? Ihr Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen halbtägigen Krippenplatz und ab vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen halbtägigen Kindergartenplatz, damit es bestmöglich gefördert werden kann. Grundvoraussetzung für jede mögliche Kostenübernahme ist eine Antragsstellung Ihrerseits bei uns. Das Beköstigungsgeld in der Tageseinrichtung wird aber generell nicht übernommen. Eine Übernahme ist ggf. über Leistungen zur Bildung und Teilhabe möglich.

© DMegias - Adobestock.com Seite 18 Kindertagespflege Familiär gut betreut Bevor Eltern wieder berufstätig werden wollen, sollten sie rechtzeitig mit der Suche nach einer passenden Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind beginnen. Die Kindertagespflege soll einem Bildungsanspruch insbesondere im frühkindlichen Bereich (0–3 Jahre) gerecht werden und ist insbesondere auf die Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung kleiner Kinder durch Kindertagespflegepersonen ausgelegt. Neben der Betreuung in der Krippe gibt es die Möglichkeit der Betreuung in der Kindertagespflege, bei der die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigt werden können. Oftmals bietet diese größere zeitliche Flexibilität zu frei verhandelbaren Betreuungszeiten an. Besonders für Kinder unter 3 Jahren kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson (Tagesmutter) und die kleine, überschaubare Gruppe (max. 5 Kinder) von Vorteil für die Entwicklung des Kindes und seiner sozialen Fähigkeiten sein. Die Kindertagespflege entspricht dem Wunsch der Eltern nach einer Betreuung in familiären Zusammenhängen oder wird vermehrt als Ergänzung (Randzeitenbetreuung) zur institutionellen Betreuung genutzt. Zum größten Teil findet sie im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in anderen Räumen statt. Der Gesetzgeber hat die Kindertagespflege der Erziehungsarbeit in Kindertagesstätten gleichgestellt. Die Entscheidung, welche Kindertagespflegeperson zu ihrem Kind passt, hängt immer von dem ganz persönlichen Eindruck sowie den Wünschen und Bedürfnissen ab. Kindertagespflegepersonen sind gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Sie verfügen über eine Grundqualifizierung (160 Stunden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitut) oder eine entsprechende pädagogische Ausbildung. Nach einer vorherigen Eignungsüberprüfung erhält die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis, die sie für die Betreuung von Kindern im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit qualifiziert. Sie, als Eltern haben dann die Möglichkeit, für die Betreuung einen Zuschuss beim Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Peine zu beantragen. Für die Arbeit als Kindertagespflegeperson sind die gesetzlichen Bestimmungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch außerdem Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie die Satzung des Landkreises Peine maßgeblich. Haben die Eltern nach einer ersten Kontaktaufnahme und einem persönlichen Kindertagespflege

Seite 19 Kindertagespflege Gespräch eine geeignete Kindertagespflegeperson gefunden, ist es wichtig, das Kind in einer Eingewöhnungsphase langsam an die neue Bezugsperson zu gewöhnen. Wir unterstützen und beraten Sie gern zu den Rahmenbedingungen der Kindertagespflege, zur Vermittlung der zu ihrem Kind passenden Kindertagespflegeperson oder zu der Gewährung eines Zuschusses zur Kindertagespflege. Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist ein Anspruch gegeben, wenn die Eltern oder der allein erziehende Elternteil erwerbstätig sind/ist sich in einer Schul- oder Hochschulausbildung befinden/befindet an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen/teilnimmt an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen/ teilnimmt die Tagespflege für die Entwicklung des Kindes geboten ist. Wer hat Anspruch auf öffentlich bezuschusste Kindertagespflege? Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Grundsätzlich ist eine Förderung Familien- und Kinderservicebüro a Burgstraße 1 | Gebäudeteil 3, Erdgeschoss 31224 Peine A Mo. | Di. | Do. | Fr. 8:30 – 12:00 Uhr Di. 14:00 – 16:00 Uhr Do. 14:00 – 17:00 Uhr Mi. nur mit Terminvergabe Information, Beratung, Vermittlung fTanja Bremer | v 05171 401-3007 fAnnika Hornemann | v 05171 401-3507 Allgemeine Verwaltungsaufgaben fVolker Effenberger | v 05171 401-2310 fManuela Lustig | v 05171 401-30066 Kostenbeiträge, Bezuschussung fStefanie Damian | v 05171 401-30063 fUte Künnemann | v 05171 401-30067 afamilienservice@landkreis-peine.de im Rahmen einer Halbtagesbetreuung vorgesehen, kann aber auf Grund des individuellen Bedarfes z. B. bei Erwerbstätigkeit auch höher sein. Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist ein Anspruch gegeben, wenn die Eltern oder der allein erziehende Elternteil erwerbstätig sind/ist sich in einer Schul- oder Hochschulausbildung befinden/ befindet an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen/teilnimmt an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen/teilnimmt die Tagespflege für die Entwicklung des Kindes geboten ist. Kindertagespflege – eine berufliche Alternative? Kleine Kinder zu betreuen und zu fördern, ist eine verantwortungsvolle und schöne Aufgabe. Der Landkreis Peine bietet in regelmäßigen Abständen Qualifizierungskurse im Bereich Kindertagespflege an. Im Qualifizierungskurs lernen Sie u. a. die kindlichen Entwicklungsphasen kennen, bekommen Anregungen zur Umsetzung des Bildungsauftrages in der Kindertagespflege, werden für den Umgang mit Konflikten geschult und für die Ernährung und Gesundheitsvorsorge von Kindern fit gemacht. Neben der Zusammenarbeit mit Eltern, stehen auch die Rechte und Pflichten von Tagespflegeperson auf dem Programm. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich persönlich oder telefonisch im Familien- und Kinderservicebüro – Wir informieren Sie gern.

© carlesmiro - AdobeStock.com Seite 20 Eingliederungshilfe Beratungsangebote Beratung für Mitglieder • Rente • Pflege • Gesundheit • Behinderung • Grundsicherung Kreisverband Peine Senator-Voges-Str. 3 31224 Peine info@sovd-peine.de www.sovd-peine.de Beratung nach telefonischer Vereinbarung 05171 74037

Seite 21 Eingliederungshilfe Ihr Kind zeigt schon länger Schwierigkeiten im Kontakt mit der Schule oder in seinem sozialen Umfeld? Möglicherweise besteht bei Ihrem Kind ein Bedarf an Unterstützung in Form von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII. Dies ist der Fall, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensjahr typischen Zustand abweicht oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Sollte eine diagniostizierte seelische Störung vorliegen und diese bereits Auswirkungen im Hinblick auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben, wäre Ihr Kind anspruchsberechtigt, eine Hilfsmaßnahme zu erhalten. Ob es sich tatsächlich um eine seelische Störung handelt, kann nur im Rahmen einer Diagnostik abgeklärt werden, welche von einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychotherapie durchgeführt wird. Das Fachteam Eingliederungshilfe des Jugendamtes führt danach eine Teilhabeüberprüfung durch. Die inhaltliche Durchführung erklärt Ihnen das Fachteam gern in einem Informationsgespräch. Je nach Erfordernis können verschiedene Hilfen und Fördermöglichkeiten in Absprache mit Ihnen eingeleitet werden. Beispiele hierfür sind eine Legasthenie- bzw. Dyskalkulietherapie, autismusspezifische Förderung und Schulbegleitung. Fachteam Eingliederungshilfe Sie finden uns im Gebäudeteil 2, im 2. Obergeschoss. a Burgstraße 1 | 31224 Peine Termine nach Vereinbarung Erstkontaktstelle und Information v401-2345 A Öffnungszeiten der Erstberatung: Mo.–Mi. 8:30–16:00 Uhr Do. 8:30–17:00 Uhr Fr. 8:30–12:00 Uhr

© WavebreakMediaMicro - AdobeStock.com Seite 22 Senioren Besuchen Sie uns auch im Internet: www.geras-pflegeheime.de Seniorenpflege „Haus Doris“ Kirchvordener Str. 44 A+B 31228 Peine/Vöhrum Tel. 05171 294961 info@geras-peine.de Seniorenpflege „Am Fredenberg“ Hans-Böckler-Ring 21 38228 Salzgitter/Fredenberg Tel. 05341 833590 info@geras-salzgitter.de Seniorenpflege „Haus Doris“ Pflegeheime

Seite 23 Senioren Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung: Jeder von uns, unabhängig vom Alter, kann plötzlich auf Hilfe angewiesen sein. Der Pflegestützpunkt in Peine ist auch für junge Menschen die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege und Behinderung auch für die jungen Menschen. Unser Angebot richtet sich auch an die Eltern und Erziehungsberechtigte von erkrankten/behinderten Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sowie an alle interessierten Personen. Wir bieten Ihnen eine neutrale, unabhängige und kostenfreie Beratung u. a. zu folgenden Themen: Beratung Unterstützung ƒ bei der Ermittlung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs ƒ bei der Antragstellung im Rahmen der Pflegebedürftigkeit ƒ bei der Antragstellung im Rahmen der Feststellung der Schwerbehinderung ƒ in der Rolle als pflegender Angehöriger ƒ durch einen Gesprächskreis für pflegende Angehörige und Zugehörige ƒ mit Kursen rund um das Thema Pflege ƒ Vermittlung ehrenamtliche Seniorenbegleitung Sie erreichen fKatarzyna Galuszka-Stolz v05171 401-9100 fBianca Kaiser v05171 401-9100 fFriderun Böhm v05171 401-9100 Unsere Beratungsstelle befindet sich: a Winkel 31 | 31224 Peine A Unsere Öffnungszeiten: Mo. 8:30 – 16:00 Uhr Di. Sprechzeiten in den Gemeinden Mi. | Fr. 8:30 – 12:00 Uhr Do. 8:30 – 18:00 Uhr Information ƒ über wohnortnahe Versorgungs- und Betreuungsangebote ƒ über die Rechte von pflegenden Angehörigen ƒ mit Vorträgen zu Fragestellungen rund um das Thema Pflege, Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung ƒ zu Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung ƒ zu Voraussetzungen für die Leistungen der Pflegeversicherung ƒ zu Möglichkeiten der Versorgung und Unterstützung ƒ zu Nachteilausgleichen bei der Schwerbehinderung ƒ zu Wohnraumberatung ƒ zu ehrenamtliche Seniorenbegleitung

© Prostock-studio - AdobeStock.com Seite 24 Die Schulzeit neigt sich dem Ende zu Die Schulzeit neigt sich dem Ende zu, bald hat mein Kind einen Abschluss in der Tasche. Aber wie geht es dann weiter? Oder ist der Abschluss unter Umständen gefährdet? Welcher Beruf ist für mein Kind der Richtige und gibt es da für sie /ihn überhaupt einen Ausbildungsplatz? Sie kennen die Stärken und Neigungen Ihres Kindes am besten. Sie und Ihr Kind selbst natürlich. Aber was heißt: kennen? Oft sind wir, und vor allem unsere Kinder selbst, uns über unserer Stärken und Fähigkeiten nicht bewusst? Oft sieht man da durch die eigene „Nahbrille“ die vielen feinen Facetten unserer individuellen Möglichkeiten nicht. Die berufliche Zukunft Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes zu gestalten bedeutet daher immer eine gemeinsame, aktive Auseinandersetzung mit ihnen. Sprechen Sie rechtzeitig miteinander über den Übergang aus dem Schulleben in den beruflichen Alltag. Klar, der Einstieg ins Berufsleben ist Schwierig! Wenn unklar ist, wie es nach der Schule weitergeht, wenn Ihr Kind einen Schulabschluss nachmachen will oder die Unterstützung bei der Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle braucht, helfen wir Ihnen gern. Jugendliche mit schlechten Noten oder ohne Schulabschluss sind auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf häufig auf professionelle Unterstützung angewiesen. Der Landkreis Peine verfügt über ein leistungsstarkes Fördersystem, dessen kontinuierliche Weiterentwicklung in der besonderen Verantwortung des Jugendamtes liegt. Wir sind die zentrale Anlaufstelle im Landkreis Peine für Fragen zum Übergang Schule – Beruf. Wir übernehmen eine Lotsenfunktion für junge Menschen und ihre Familien zu den Angeboten der regionalen Akteure in den Bereichen des sozialen, schulischen und beruflichen Lebens. Die Koordinierungsstelle bietet Orientierung bei der Angebotsvielfalt rund um Schule, Ausbildung und Beruf. Wir engagieren uns für Jugendliche, damit der Übergang von der Schule in den Beruf ohne Umwege und „Maßnahmekarrieren“ gelingt! Koordinierungsstelle Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fNorman Anton v05171 401-1216 fGesche Henties v05171 401-1266

© Jacob Lund - AdobeStock.com © Wayhome Studio - AdobeStock.com Mein Kind wird groß Seite 25 Mein Kind wird groß, die Schule endet bald. Kann ich für mein Kind Unterstützungen zur Ausbildung erhalten? Förderfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen ab Klasse 10, an Kollegs, Akademien und Hochschulen einschließlich der dort geforderten Praktika. Es werden Ausbildungen an öffentlichen Ausbildungsstätten und gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten gefördert. Betriebliche Ausbildungen, z.B. in Betrieben des Handwerks, des Handels und überbetrieblichen Ausbildungsstätten können nicht gefördert werden. Dieses gilt auch für den begleitenden Berufsschulunterricht. Die Ausbildungsförderung, das sogenannte Schüler-BAföG, wird grundsätzlich bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für die Dauer der Ausbildung geleistet (Förderungshöchstdauer). Die Dauer der Förderung von Studierenden entspricht der Regelstudienzeit. Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, ist nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. Behinderung, Schwangerschaft oder bei Kindererziehung) möglich. Unter besonderen Voraussetzungen ist die Förderung einer einzigen weiteren Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss möglich. Nach einem Fachrichtungswechsel oder Abbruch einer Ausbildung erfolgt eine weitere Förderung nur, wenn ein wichtiger oder unabweisbarer Grund für den Wechsel /Abbruch vorlag.

© fotobieshutterb - AdobeStock.com Seite 26 Mein Kind wird groß Auch für die Förderung einer Auslandsausbildung kann eine Unterstützung erfolgen. Hierfür sind aber bestimmte Förderungsämter als Auslandsämter zuständig. Jedes der insgesamt siebzehn Auslandsämter ist für einen bestimmten ausländischen Staat oder mehrere ausländische Staaten zuständig. Welches Amt über die Förderung Ihrer Auslandsausbildung entscheidet, erfahren Sie unter: Owww.bafoeg.bmbf.de Wichtig: Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden. Wie wird die Höhe der Förderung bestimmt? Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Die Bedarfssätze sind jeweils für Schüler und Studierende als Pauschalen festgesetzt. Die Höhe richtet sich nach der Art der Ausbildung und ob der Auszubildende bei den Eltern wohnen kann oder gegebenenfalls eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist. Das Einkommen und Vermögen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner/innen und ihrer Eltern ist bei der Ermittlung des Förderbetrages zu berücksichtigen. Werden die im Gesetz festgelegten Freibeträge überschritten, werden Einkommen und Vermögen auf den jeweiligen Förderungsbetrag angerechnet. Kontakt Schüler-BAföG Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fCorinna Frerichs v05171 401-1212 fMike Miehe v05171 401-1214 Muss die Förderung zurückgezahlt werden? Studierende sowie Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehn des Staates, welches später in niedrigen Raten zurückgezahlt wird.

© New Africa - shutterstock.com Seite 27 EZB | ASD Familie(n) leben – das ist heute bunter denn je, aber manchmal auch ganz schön anstrengend. Mütter und Väter sind oft unsicher, welcher Weg in der Erziehung der Richtige ist. Das Leben hat sich beschleunigt. Es gibt immer mehr Möglichkeiten, damit aber auch immer mehr Entscheidungen zu fällen. Kinder und Jugendliche können in Krisen geraten. Als Eltern fühlt man sich manchmal hilflos. In der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche schauen wir mit Ihnen zusammen auf Ihre Familie. Gemeinsam können wir Ihre Sorgen in Worte fassen. Wir finden heraus, wo Ihre Belastungen und Probleme liegen und unterstützen dies, wenn nötig, auch mit psychologischen Untersuchungen. Aber auch die Kraftquellen Ihrer Familie, die Stärken und Fähigkeiten, die Ihre Kinder schon in sich tragen, nehmen wir in den Blick. Mit dem Wissen aus Sozialpädagogik, Psychologie und Psychotherapie begleiten wir Sie auf der Suche nach neuen Wegen. Unser Handwerkszeug aus verschiedenen Therapierichtungen hilft Ihnen, Neues direkt auszuprobieren und in Ihren Alltag zu übertragen. Erziehungsberatung umfasst ... ƒ Entwicklungspsychologische Beratung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern ƒ Eltern-Coaching ƒ Gruppentrainings für Eltern ƒ Psychotherapeutische Unterstützung für Kinder und Jugendliche ƒ Familientherapie Wenn Eltern sich trennen, kann es mitunter turbulent werden. Vertrautes gerät aus den Fugen. Eine Scheidung ist kein Spaziergang. In der Beratungsstelle haben wir viel Erfahrung mit getrennten Familien. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Kinder gut und sicher durch diese Zeit zu bringen. Im Einzelnen bieten wir an: ƒ Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern ƒ Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich getrennt haben ƒ Mediation ƒ Beratung in Fragen des Umgangs Trennungssprechstunde A Jeden ersten Do. im Monat 15:00–16:30 Uhr (auch ohne Voranmeldung)

© Rido - shutterstock.com Seite 28 EZB | ASD Besonders wichtig ist zu wissen, dass die Beratungsstelle auch bei familiengerichtlichen Auseinandersetzungen mitwirkt. Da geht es dann zum Beispiel um den Aufenthalt des Kindes nach Trennung oder den Kontakt zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil. Aber auch bei Konflikten in Bezug auf die Schulwahl oder andere wichtige Dinge muss manchmal das Familiengericht entscheiden. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle sind persönlich bei den Gerichtsterminen anwesend und geben eine Stellungnahme aus pädagogischer Sicht ab. Noch besser: Wenden Sie sich direkt an uns, bevor Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen! Wenn das aber nicht weiterführt? Was dann? Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist Ansprechpartner für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Ziel ist es, im Zusammenwirken aller Beteiligten eine Verbesserung der Lebenssituation für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien zu erreichen. Einige Eltern brauchen einige Zeit lang intensivere Unterstützung bei der Erziehung und/oder Versorgung ihrer Kinder. Die Arbeit der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst zielt darauf, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurechtkommen. Deshalb wird im Einzelfall in der persönlichen Zusammenarbeit mit den Beteiligten eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, ein Elternkurs, eine Sozialpädagogische Familienhilfe, oder eine unmittelbare Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen. Leider ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht immer möglich, Dann sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine geeignete Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen. Hilfe zur Erziehung können auch junge volljährige Menschen erhalten, die nicht mehr bei den Eltern leben, aber auch noch nicht selbstständig ihr Leben in die Hand nehmen können. Diese Hilfeformen sowie das sogenannte Hilfeplanverfahren sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch VIII verankert. Sollten Sie sich eine Unterstützung durch das Jugendamt wünschen, ist Ihre Beteiligung gefragt. Sie ist Grundlage für das Gelingen der Hilfe. Ohne Mitwirkung und Beteiligung der Eltern, der Kinder und Jugendlichen kann natürlich eine Hilfe nicht erfolgreich sein. Der Erfolg hängt stark davon ab, wie gut alle Beteiligten zusammen arbeiten! Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamtes, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen. Nehmen Eltern keine Hilfe an, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder. Wenn Sie Fragen haben oder Angebote nutzen möchten, so zögern Sie nicht, sich über die Erstkontaktstelle mit uns in Verbindung zu setzen. Kontakt Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Sie finden uns im a Rosenhagen 38 | 31224 Peine v05171 401-2333 Anmeldung und Beratung durch Fachkräfte Täglich 8:30–12:00 Uhr Di. 14:00–16:00 Uhr Do. 14.00–17:00 Uhr Kontakt Erstberatung und Information Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine v05171 401-2345 ainfo.jugendamt@ landkreis-peine.de A Öffnungszeiten der Erstberatung: Mo.–Mi. 8:30–16:00 Uhr Do. 8:30–17:00 Uhr Fr. 8:30–12:00 Uhr

© KieferPix - shutterstock.com Seite 29 Wie kann ich dazu beitragen…? Wie kann ich dazu beitragen, dass mein Kind, in der Gemeinschaft mit anderen, seine Freizeit sinnvoll verbringt? Es gibt im Landkreis Peine zahlreiche Vereine, Jugendverbände und kommunale Jugendpflegen die vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche und auch für junge Erwachsene vorhalten. Da geht es um die unverbindliche, offene Kinder- und Jugendarbeit in den örtlichen Jugendtreffs, wo jeder willkommen ist. Es geht um Kinder- und Jugendfahrten ins In- und Ausland und um die Vielzahl von Neigungsgruppen, in denen den unterschiedlichsten Freizeitmöglichkeiten nachgegangen werden kann, zum Beispiel bei einer Pfadfindergruppe, bei der Kinder- oder Jugendfeuerwehr oder in einem Sportverein. Hier erfahren Kinder und Jugendliche auf freiwilliger Basis Fairness und Toleranz und lernen, in der vielfältigen Gemeinschaft von Gleichaltrigen, Verantwortung für sich selbst und für andere zu übernehmen. Viele der Teilnehmenden lassen sich ab 16 Jahren sogar selbst zu Jugendleitern ausbilden und übernehmen dann verantwortungsvolle Aufgaben in ihrem Verein oder Kinder- und Jugendtreff vor Ort. Viele große Firmen betonen immer wieder, dass ihnen Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Engagement und Kreativität wichtiger ist, als die Schulleistungen. Mit der Jugendleitercart (Juleica) werden auch diese Fähigkeiten dokumentiert. Die Kreisjugendpflege arbeitet eng mit den örtlichen Jugendpflegen sowie Vereinen und Verbänden zusammen und verfügt daher über umfassende Kenntnisse der Angebote, Ansprechpartner*innen im Landkreis Peine. Sie, aber auch die jungen Menschen selbst, können sich hier gerne unverbindlich beraten lassen. Kontakt Jugendarbeit Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fIngeborg Will v05171 401-1217

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