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Ausbildung im Ausland

Berufsausbildung ohne Grenzen
Ausbildung im Ausland

Du möchtest einen Teil deiner Ausbildung in einem anderen Land ableisten? Mit einer "grenzenlosen Berufsausbildung" erlangst du Fähigkeiten für einen Beruf, in dessen Arbeitsalltag Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen geschätzt werden. Wende dich an deinen Ausbilder, denn viele Firmen unterstützen ihre Auszubildenden dabei.

Folgende Punkte solltest du beachten:
  • Auslandsaufenthalte können nur in Abstimmung mit deinem Ausbildungsbetrieb absolviert werden (Anspruch darauf besteht nicht). Die Auslandsausbildung wird bereits im Ausbildungsvertrag fixiert (alternativ: spätere Ergänzung zum Vertrag).
  • Maximal ein Viertel deiner Berufsausbildung kann im Ausland stattfinden. Bedingung: es dient dem Ausbildungsziel.
  • Du beantragst eine Freistellung bei der Berufsschule und holst den versäumten Unterrichtsstoff nach.
  • Auch während des Auslandsaufenthalts führst du dein Berichtsheft.
  • Deine Fremdsprachenkenntnisse garantieren eine problemlose Eingliederung in den Arbeitsalltag des ausländischen Ausbildungsbetriebs.
  • Die Vergütungspflicht deines Ausbildungsbetriebs und dein Status als Auszubildender hinsichtlich sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Fragen bleiben unverändert bestehen. Erkundige dich bei deiner Krankenkasse, ob eine private Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam ist.
  • Die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Visum trägst du selbst.
  • Hilfe bei der Finanzierung bietet "Erasmus+", ein Förderprogramm der Europäischen Union.
Damit die Ergebnisse deiner Ausbildungszeit im Ausland auch in Deutschland anerkannt werden, erhältst du den "Europass". Zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen fasst er Inhalte, Ziele und Dauer des Auslandsaufenthalts zusammen, um deine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu dokumentieren.