10.3 Teilstationäre Pflege
Teil- und vollstationäre Pflege
10.3 Teilstationäre Pflege
Teilstationäre Pflege ist eine Form der Pflege, bei der Pflegebedürftige Unterstützung in einer Einrichtung erhalten, aber trotzdem einen Großteil ihrer Zeit zu Hause verbringen. Das bedeutet, sie besuchen beispielsweise tagsüber eine Pflegeeinrichtung, wie eine Tagespflege, um dort betreut und gepflegt zu werden, und kehren abends wieder in ihr eigenes Zuhause zurück. Alternativ können auch andere teilstationäre Angebote genutzt werden, bei denen die Pflegebedürftigen nur an bestimmten Tagen oder Stunden betreut werden.
Diese Art der Pflege ist besonders geeignet für Menschen, die noch relativ selbstständig sind, aber regelmäßig Unterstützung benötigen, oder für Angehörige, die Entlastung suchen.
Die Kosten für die teilstationäre Pflege werden ab Pflegegrad 2 in der Regel von der Pflegekasse übernommen, inklusive Pflege, Betreuung und Beförderung. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nicht übernommen und müssen als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen selbst aufgebracht werden.
Eine Übersicht über die Angebote der Tagespflege im Kreis Offenbach, gibt es auf den Seiten 72 & 73 in dieser Broschüre oder online zum Beispiel auf der Seite des AOK Pflegenavigators:
Internet: www.aok.de/pflegenavigator
10.3 Teilstationäre Pflege
Teilstationäre Pflege ist eine Form der Pflege, bei der Pflegebedürftige Unterstützung in einer Einrichtung erhalten, aber trotzdem einen Großteil ihrer Zeit zu Hause verbringen. Das bedeutet, sie besuchen beispielsweise tagsüber eine Pflegeeinrichtung, wie eine Tagespflege, um dort betreut und gepflegt zu werden, und kehren abends wieder in ihr eigenes Zuhause zurück. Alternativ können auch andere teilstationäre Angebote genutzt werden, bei denen die Pflegebedürftigen nur an bestimmten Tagen oder Stunden betreut werden.
Diese Art der Pflege ist besonders geeignet für Menschen, die noch relativ selbstständig sind, aber regelmäßig Unterstützung benötigen, oder für Angehörige, die Entlastung suchen.
Die Kosten für die teilstationäre Pflege werden ab Pflegegrad 2 in der Regel von der Pflegekasse übernommen, inklusive Pflege, Betreuung und Beförderung. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nicht übernommen und müssen als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen selbst aufgebracht werden.
Eine Übersicht über die Angebote der Tagespflege im Kreis Offenbach, gibt es auf den Seiten 72 & 73 in dieser Broschüre oder online zum Beispiel auf der Seite des AOK Pflegenavigators:
Internet: www.aok.de/pflegenavigator