9.6 Die Betreuungsverfügung
9.6 Die Betreuungsverfügung
Wer niemanden kennt, der eine Vollmacht übernehmen soll, kann eine Betreuungsverfügung verfassen. Damit kann Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit geregelt werden und damit kann man Einfluss auf die Auswahl der betreuenden Person sowie auf die Führung der Betreuung legen. Bevor die vorgeschlagene Person handeln darf, gibt es eine Überprüfung durch das Betreuungsgericht.
Wer niemanden kennt, der eine Vollmacht übernehmen soll, kann eine Betreuungsverfügung verfassen. Damit kann Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit geregelt werden und damit kann man Einfluss auf die Auswahl der betreuenden Person sowie auf die Führung der Betreuung legen. Bevor die vorgeschlagene Person handeln darf, gibt es eine Überprüfung durch das Betreuungsgericht.