9.2 Die Betreuungsbehörde
9.2 Die Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde des Kreises Offenbach ist Ansprechpartner für Menschen, die eine rechtliche Betreuung beantragt haben oder für die eine Betreuung angeregt wurde. Beraten werden Betroffene, Betreuende und Bevollmächtigte. Zum Aufgabenspektrum zählen unter anderem Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen und Unterschriftsbeglaubigungen.
Die Behörde unterstützt die Betreuungsgerichte im Rahmen der sogenannten Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren und Betreuende sowie Bevollmächtigte bei der Unterbringung.
Kreis Offenbach
Fachdienst Gesundheit - Betreuungsbehörde
Gottlieb-Daimler-Str. 10, 63128 Dietzenbach
Telefon: 06074 8180-63780
Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Vorsorgemaßnahmen sind sinnvoll und empfehlenswert. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation geraten, in der eigenverantwortliches Handeln und das Treffen sinnvoller Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die eigenverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen.
Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Die Betreuungsbehörde des Kreises Offenbach ist Ansprechpartner für Menschen, die eine rechtliche Betreuung beantragt haben oder für die eine Betreuung angeregt wurde. Beraten werden Betroffene, Betreuende und Bevollmächtigte. Zum Aufgabenspektrum zählen unter anderem Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen und Unterschriftsbeglaubigungen.
Die Behörde unterstützt die Betreuungsgerichte im Rahmen der sogenannten Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren und Betreuende sowie Bevollmächtigte bei der Unterbringung.
Kreis Offenbach
Fachdienst Gesundheit - Betreuungsbehörde
Gottlieb-Daimler-Str. 10, 63128 Dietzenbach
Telefon: 06074 8180-63780
Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Vorsorgemaßnahmen sind sinnvoll und empfehlenswert. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation geraten, in der eigenverantwortliches Handeln und das Treffen sinnvoller Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die eigenverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen.
Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.