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9.1 Rechtliche Betreuung

9.1 Rechtliche Betreuung

Psychische Erkrankungen sowie körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, kann eine rechtliche Betreuung angeregt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Selbstbestimmung soweit wie möglich zu erhalten und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Person zu berücksichtigen.

Der vom Gericht eingesetzte Betreuer sorgt dafür, dass die Angelegenheiten der zu Betreuenden so geregelt werden, dass diese ihr Leben nach ihren eigenen Wünschen und Interessen gestalten kann. Die Betreuung soll daher auf der Basis der individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu Betreuenden erfolgen.