8.4 Zuzahlungsbefreiung nach SGB V
8.4 Zuzahlungsbefreiung nach SGB V
Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht zum Beispiel für Medikamente befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Es gibt Höchst- und Belastungsgrenzen, bis zu denen man Zuzahlungen leisten muss. Diese Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken sind es nur ein Prozent.
Grundlage für die Berechnung ist die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle sollten die Belege über die geleisteten Zuzahlungen sorgfältig aufbewahren. Wenn die Summe der Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen ein Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr gestellt werden.
Antragsformulare können oftmals online auf der Internetseite der Krankenkasse heruntergeladen oder auch telefonisch angefordert werden. Manche Krankenkassen bieten auch online einen Zuzahlungsrechner, mit dem zu erkennen ist, ob die Belastungsgrenze erreicht wurde. Grundsätzlich gilt die Zuzahlungsbefreiung stets nur für ein Kalenderjahr und muss immer wieder neu beantragt werden.
Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht zum Beispiel für Medikamente befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Es gibt Höchst- und Belastungsgrenzen, bis zu denen man Zuzahlungen leisten muss. Diese Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken sind es nur ein Prozent.
Grundlage für die Berechnung ist die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle sollten die Belege über die geleisteten Zuzahlungen sorgfältig aufbewahren. Wenn die Summe der Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen ein Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr gestellt werden.
Antragsformulare können oftmals online auf der Internetseite der Krankenkasse heruntergeladen oder auch telefonisch angefordert werden. Manche Krankenkassen bieten auch online einen Zuzahlungsrechner, mit dem zu erkennen ist, ob die Belastungsgrenze erreicht wurde. Grundsätzlich gilt die Zuzahlungsbefreiung stets nur für ein Kalenderjahr und muss immer wieder neu beantragt werden.