8.3 Wohngeld
8.3 Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Bezahlung einer Mietwohnung, eines Zimmers im Pflegeheim oder Behinderten-Wohnheim (Mietzuschuss) beziehungsweise ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum, wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt (Lastenzuschuss).
Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Zuständig für alle 13 Kommunen im Kreis Offenbach ist die Wohngeldbehörde der Kreisverwaltung.
Kreis Offenbach
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen SGB XII - Wohngeldbehörde
Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach
Telefon: 06074 8180-2238
E-Mail: wohngeld@kreis-offenbach.de
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Bezahlung einer Mietwohnung, eines Zimmers im Pflegeheim oder Behinderten-Wohnheim (Mietzuschuss) beziehungsweise ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum, wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt (Lastenzuschuss).
Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Der Höhe des Familieneinkommens
- Der Höhe der zuschussfähigen Brutto-Kaltmiete bzw. Belastung
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Zuständig für alle 13 Kommunen im Kreis Offenbach ist die Wohngeldbehörde der Kreisverwaltung.
Kreis Offenbach
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen SGB XII - Wohngeldbehörde
Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach
Telefon: 06074 8180-2238
E-Mail: wohngeld@kreis-offenbach.de