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8.3 Wohngeld

8.3 Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Bezahlung einer Mietwohnung, eines Zimmers im Pflegeheim oder Behinderten-Wohnheim (Mietzuschuss) beziehungsweise ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum, wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt (Lastenzuschuss).

Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
  • Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Der Höhe des Familieneinkommens
  • Der Höhe der zuschussfähigen Brutto-Kaltmiete bzw. Belastung
Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Zuständig für alle 13 Kommunen im Kreis Offenbach ist die Wohngeldbehörde der Kreisverwaltung.

Kreis Offenbach
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen SGB XII - Wohngeldbehörde
Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach
Telefon: 06074 8180-2238
E-Mail: wohngeld@kreis-offenbach.de