7.1 Nachbarschaftshilfe für Menschen mit Pflegegrad
7.1 Nachbarschaftshilfe für Menschen mit Pflegegrad*
Pflegebedürftige (Pflegegrade 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Der Betrag von bis zu 131€ monatlich kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) eingesetzt werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag entlasten pflegende Angehörige und tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Angebote zur Unterstützung im Alltag können unter anderem in Form der sogenannten "Nachbarschaftshilfe" nach § 4a der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) erbracht werden.
Nachbarschaftshelfer können auf Basis eines bürgerschaftlichen Engagements Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Entlastung im Alltag (zum Beispiel Reinigung, Waschen, Kochen, Einkaufen) erbringen. Um eine Refinanzierung durch die Kranken- und Pflegekassen zu erhalten, muss das Angebot nach der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) anerkannt werden.
Anerkennungsbehörde für die Nachbarschaftshilfe ist die Leitstelle Älterwerden des Kreises Offenbach.
Neben Angeboten auf Basis bürgerschaftlichen Engagements können auch gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen anerkannt werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Detaillierte Informationen und Auskunft rund um die Anerkennung gibt es bei der Leitstelle Älterwerden des Kreises Offenbach.
Telefon: 06074 8180-5325
E-Mail: leitstelle_aelterwerden@kreis-offenbach.de
Internet: www.kreis-offenbach.de/Angebote_zur_Unterstützung_im_Alltag
* Stand 01/2025
Pflegebedürftige (Pflegegrade 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Der Betrag von bis zu 131€ monatlich kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) eingesetzt werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag entlasten pflegende Angehörige und tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Angebote zur Unterstützung im Alltag können unter anderem in Form der sogenannten "Nachbarschaftshilfe" nach § 4a der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) erbracht werden.
Nachbarschaftshelfer können auf Basis eines bürgerschaftlichen Engagements Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Entlastung im Alltag (zum Beispiel Reinigung, Waschen, Kochen, Einkaufen) erbringen. Um eine Refinanzierung durch die Kranken- und Pflegekassen zu erhalten, muss das Angebot nach der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) anerkannt werden.
Anerkennungsbehörde für die Nachbarschaftshilfe ist die Leitstelle Älterwerden des Kreises Offenbach.
Neben Angeboten auf Basis bürgerschaftlichen Engagements können auch gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen anerkannt werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Detaillierte Informationen und Auskunft rund um die Anerkennung gibt es bei der Leitstelle Älterwerden des Kreises Offenbach.
Telefon: 06074 8180-5325
E-Mail: leitstelle_aelterwerden@kreis-offenbach.de
Internet: www.kreis-offenbach.de/Angebote_zur_Unterstützung_im_Alltag
* Stand 01/2025