4.3 Blindengeld
4.3 Blindengeld
Blindengeld ist eine pauschale finanzielle Leistung. Sie wird bewilligt, damit eine Unterstützung für jene Bereiche des Lebens sichergestellt werden kann, die ein sehender Mensch in der Regel selbst bewältigt (zum Beispiel im Haushalt, beim Schriftverkehr oder beim Fahren). In Hessen gibt es Blindengeld für hochgradig sehbehinderte und für blinde Menschen. Die Einstufung ergibt sich aus dem verbliebenen Sehvermögen, das bei der Antragstellung nachgewiesen werden muss.
Beim Blindengeld für blinde Menschen darf das Restsehvermögen nicht mehr als zwei Prozent betragen, beim Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen nicht mehr als fünf Prozent.
Das Blindengeld wird anteilig vermindert, wenn Leistungen für häusliche Pflege von der Pflegekasse bezogen werden. Ein Pflegegeld durch die Berufsgenossenschaft wird voll angerechnet.
Weitere Auskunft zur Leistung und Antragsstellung gibt es beim LWV Hessen
Fachbereich Überregionale Leistungen, Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Str. 30, 34117 Kassel
Telefon: 0561 1004-2573
Blindengeld ist eine pauschale finanzielle Leistung. Sie wird bewilligt, damit eine Unterstützung für jene Bereiche des Lebens sichergestellt werden kann, die ein sehender Mensch in der Regel selbst bewältigt (zum Beispiel im Haushalt, beim Schriftverkehr oder beim Fahren). In Hessen gibt es Blindengeld für hochgradig sehbehinderte und für blinde Menschen. Die Einstufung ergibt sich aus dem verbliebenen Sehvermögen, das bei der Antragstellung nachgewiesen werden muss.
Beim Blindengeld für blinde Menschen darf das Restsehvermögen nicht mehr als zwei Prozent betragen, beim Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen nicht mehr als fünf Prozent.
Das Blindengeld wird anteilig vermindert, wenn Leistungen für häusliche Pflege von der Pflegekasse bezogen werden. Ein Pflegegeld durch die Berufsgenossenschaft wird voll angerechnet.
Weitere Auskunft zur Leistung und Antragsstellung gibt es beim LWV Hessen
Fachbereich Überregionale Leistungen, Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Str. 30, 34117 Kassel
Telefon: 0561 1004-2573