3.2 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für Menschen mit Pflegegrad
3.2 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für Menschen mit Pflegegrad
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf "wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" stellen, um einen Zuschuss zu erhalten. Dies gilt ab Pflegegrad 1. Der Antrag muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden. Zu weiteren Fragen und Fördermöglichkeiten im Einzelfall berät auch der Pflegestützpunkt des Kreis Offenbach (Telefon: 06074 8180-5321; 5322).
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf "wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" stellen, um einen Zuschuss zu erhalten. Dies gilt ab Pflegegrad 1. Der Antrag muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden. Zu weiteren Fragen und Fördermöglichkeiten im Einzelfall berät auch der Pflegestützpunkt des Kreis Offenbach (Telefon: 06074 8180-5321; 5322).