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3.1 Wohnraumberatung

3.1 Wohnraumberatung

Wohnberatung im Sinne einer neutralen Verbraucherberatung erfolgt unabhängig von Verkaufsinteressen. Die Beratung erfolgt durch hauptamtliche oder durch ehrenamtliche Kräfte. Beratungsschwerpunkte sind zum Beispiel:
  • Wohnungsanpassungsmaßnahmen
  • geeignete Hilfsmittel und deren Beschaffung
  • Infos zur Finanzierung (Kostenträger, Zuschüsse, Fördermittel und Weitere)
  • Unterstützung beim Beauftragen von Handwerkern
Wer in einem persönlichen Beratungsgespräch klären möchte, wie die Wohnung an das Alter, an eine Behinderung oder eine Pflegesituation angepasst werden kann und wie solche Maßnahmen finanzierbar sind, kann sich an die örtliche Seniorenberatungsstelle oder den Pflegestützpunkt des Kreises Offenbach wenden. Je nach Anliegen können die Fachkräfte direkt weiterhelfen oder den Kontakt zu einer lokalen Wohnraumberatungsstelle vermitteln.

Weitere umfangreiche Informationen gibt es auch online unter
Internet: www.online-wohn-beratung.de