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Die Aufgaben eines Landkreises

Ein Landkreis hat vielfältige weitere Aufgaben zu erfüllen, für dessen Wahrnehmung im Landkreis Neunkirchen der Landrat zuständig ist. Die zahlreichen Aufgaben eines Landkreises sind jedoch oftmals nicht so im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger verankert, wie die Aufgaben der Städte und Gemeinden. Allerdings haben fast alle Bürgerinnen und Bürger im Laufe ihres Lebens Kontakt mit dem Landkreis. Sei es bei dem Krippenangebot, dem Schulessen, der Schulbuchausleihe, der Zulassung eines Fahrzeuges, der Baugenehmigung, der Ausstellung von Jagd- und Fischereischeinen, in der Freizeit bei Angeboten der Tourismuszentrale oder der Volkshochschulen oder aber auch in schwierigen Lebenslagen bei Unterstützung des Lebensunterhaltes, in der Jugendhilfe oder bei der Hilfe zur Pflege.

Grob ist der Landkreis im Bereich Asyl, Bildung, Bauen, Brand- und Katastrophenschutz, Ehrenamt, Gesundheitswesen, Jugendarbeit und -pflege (SGB VIII), Kultur, ÖPNV, Soziales (Sozial- und Altenhilfe), Schulträgerschaften, Touristik, Umwelt und Wirtschaft zuständig. Damit hat der Landkreis Neunkirchen über 250 einzelne Aufgabengebiete von A-Z zu erfüllen. Diese Aufgaben erfüllen die rund 600 Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die sich auf vier Dezernate und zehn Dienstgebäude verteilen.

Der Landrat ist dafür verantwortlich, dass alle Abteilungen effizient arbeiten und alle Aufgaben des Hauses so erledigt werden, wie es der Kreistag beschlossen hat und es die Gesetze verlangen. Der Landrat sitzt zudem in Aufsichtsräten und in Gesellschafterversammlungen von über 25 Gesellschaften, an denen der Landkreis beteiligt ist. Weiterhin arbeitet der Kreis als Gemeindeverband in vielen Bereichen eng mit den Städten und Gemeinden zusammen und führt somit in vielen Verwaltungsbereichen eine beständige interkommunale Zusammenarbeit.