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Der Landrat

Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises. Er ist kommunaler Wahlbeamter und wird seit 1994 in Direktwahl von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gewählt. Die Amtszeit beträgt zehn Jahre. Der Landrat leitet die Verwaltung, bereitet die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses vor und führt die Beschlüsse aus. Er erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, die ihm übertragenen Selbstverwaltungsangelegenheiten sowie die dem Landkreis übertragenen staatlichen Aufgaben (Auftragsangelegenheiten).

Seit dem 01.01.2016 ist Sören Meng der Landrat des Landkreises Neunkirchen. Im Falle seiner Verhinderung wird er von den Kreisbeigeordneten vertreten, die aus der Mitte des Kreistages gewählt werden. Der Kreistag des Landkreises Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 22.08.2019 Frau Daniela Feld (CDU) zur Ersten Kreisbeigeordneten, Herrn Karlheinz Müller (SPD) und Herrn Klaus-Dieter Woll (SPD) als Kreisbeigeordnete gewählt.