1. Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind
Alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Anspruch, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zu besuchen. Für schulpflichtige Kinder bis zum Abschluss der vierten Klasse müssen zudem bedarfsgerechten Angebote bereitgestellt werden.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie unterstützen und ergänzen sowie Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus bieten. Ihr Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag ist auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes ausgerichtet. Dabei bildet der sächsische Bildungsplan die Grundlage für die pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen und der Kindertagespflege.
Als Eltern können Sie wählen, in welcher Kindertageseinrichtung innerhalb oder außerhalb Ihres Wohnortes Ihr Kind betreut werden soll. Einige Städte und Gemeinden bieten zu den Krippenplätzen für Kleinkinder bis drei Jahre auch die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle an. In diesem Fall hat die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt und ihre persönliche und fachliche Geeignetheit sowie die räumlichen Voraussetzungen wurden geprüft.
In der Regel melden die Erziehungsberechtigten sechs Monate im Voraus bei der gewünschten Einrichtung oder Kindertagespflegestelle und bei der Wohnortgemeinde ihren Betreuungsbedarf an. Die Kommune prüft in enger Abstimmung mit dem freien Träger der Einrichtung, ob der Anmeldung termingerecht entsprochen werden kann. Das elterliche Wunsch- und Wahlrecht soll dabei möglichst berücksichtigt werden.
Die Kindertageseinrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft haben unterschiedliche pädagogische Konzepte. Bei Fragen zur pädagogischen Ausrichtung, den Öffnungszeiten, Gruppengrößen und anderes sprechen Sie bitte mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung.
Bevor Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, ist nachzuweisen, dass es ärztlich untersucht worden ist und keine gesundheitsbezogenen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen. Ebenso ist nachzuweisen, dass Ihr Kind alle empfohlenen Schutzimpfungen, insbesondere die Masernschutzimpfung erhalten hat.
Wichtig ist, dass Sie drei bis vier Wochen vor dem Start eine Eingewöhnungsphase einplanen, damit der Übergang für Ihr Kind leichter gestaltet wird.
Kita Fachberatung
Jugendamt des Landkreises Leipzig: Ingrid Leutelt (Borna, Böhlen, Elstertrebnitz, Groitzsch, Pegau und Rötha)
Telefon: 03433 241-2356
E-Mail: ingrid.leutelt@lk-l.de
Annett Pöhnert (Wurzener Land und Partheland)
Telefon: 03433 241-2357
E-Mail: annett.poehnert@lk-l.de
Susanne Kobus (Grimma, Markkleeberg, Markranstädt und Zwenkau)
Telefon: 03433 241-2370
E-Mail: susanne.kobus@lk-l.de
1.1 Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass
Die Eltern beteiligen sich an den Kosten der Kita-Betreuung mit einem Elternbeitrag, der von der Kommune festgesetzt wird. Für Alleinerziehende und Eltern, bei denen mehrere Kinder gleichzeitig eine Kita besuchen, sind Ermäßigungen vorzusehen. Beziehen Eltern oder das Kind Wohngeld, Sozialhilfe, Bürgergeld, Asylbewerberleistungen oder Kinderzuschlag, wird der Elternbeitrag auf Antrag vom Jugendamt übernommen. Auch Eltern mit geringem Einkommen sollten einen Antrag stellen, damit das Jugendamt eine Übernahme der finanziellen Belastung prüfen kann. Dabei spielt keine Rolle, ob das Kind in einer kommunalen Einrichtung, in der eines freien Trägers oder in einer Kindertagespflegestelle betreut wird. Das Antragsformular und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage (www.landkreisleipzig.de).
Für das gemeinschaftliche Mittagessen kann eine finanzielle Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket beim Kommunalen Jobcenter beantragt werden (siehe Seite 43).
1.2 Schuluntersuchung
(siehe Kapitel Gesundheit)
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie unterstützen und ergänzen sowie Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus bieten. Ihr Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag ist auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes ausgerichtet. Dabei bildet der sächsische Bildungsplan die Grundlage für die pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen und der Kindertagespflege.
Als Eltern können Sie wählen, in welcher Kindertageseinrichtung innerhalb oder außerhalb Ihres Wohnortes Ihr Kind betreut werden soll. Einige Städte und Gemeinden bieten zu den Krippenplätzen für Kleinkinder bis drei Jahre auch die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle an. In diesem Fall hat die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt und ihre persönliche und fachliche Geeignetheit sowie die räumlichen Voraussetzungen wurden geprüft.
In der Regel melden die Erziehungsberechtigten sechs Monate im Voraus bei der gewünschten Einrichtung oder Kindertagespflegestelle und bei der Wohnortgemeinde ihren Betreuungsbedarf an. Die Kommune prüft in enger Abstimmung mit dem freien Träger der Einrichtung, ob der Anmeldung termingerecht entsprochen werden kann. Das elterliche Wunsch- und Wahlrecht soll dabei möglichst berücksichtigt werden.
Die Kindertageseinrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft haben unterschiedliche pädagogische Konzepte. Bei Fragen zur pädagogischen Ausrichtung, den Öffnungszeiten, Gruppengrößen und anderes sprechen Sie bitte mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung.
Bevor Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, ist nachzuweisen, dass es ärztlich untersucht worden ist und keine gesundheitsbezogenen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen. Ebenso ist nachzuweisen, dass Ihr Kind alle empfohlenen Schutzimpfungen, insbesondere die Masernschutzimpfung erhalten hat.
Wichtig ist, dass Sie drei bis vier Wochen vor dem Start eine Eingewöhnungsphase einplanen, damit der Übergang für Ihr Kind leichter gestaltet wird.
Kita Fachberatung
Jugendamt des Landkreises Leipzig: Ingrid Leutelt (Borna, Böhlen, Elstertrebnitz, Groitzsch, Pegau und Rötha)
Telefon: 03433 241-2356
E-Mail: ingrid.leutelt@lk-l.de
Annett Pöhnert (Wurzener Land und Partheland)
Telefon: 03433 241-2357
E-Mail: annett.poehnert@lk-l.de
Susanne Kobus (Grimma, Markkleeberg, Markranstädt und Zwenkau)
Telefon: 03433 241-2370
E-Mail: susanne.kobus@lk-l.de
1.1 Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass
Die Eltern beteiligen sich an den Kosten der Kita-Betreuung mit einem Elternbeitrag, der von der Kommune festgesetzt wird. Für Alleinerziehende und Eltern, bei denen mehrere Kinder gleichzeitig eine Kita besuchen, sind Ermäßigungen vorzusehen. Beziehen Eltern oder das Kind Wohngeld, Sozialhilfe, Bürgergeld, Asylbewerberleistungen oder Kinderzuschlag, wird der Elternbeitrag auf Antrag vom Jugendamt übernommen. Auch Eltern mit geringem Einkommen sollten einen Antrag stellen, damit das Jugendamt eine Übernahme der finanziellen Belastung prüfen kann. Dabei spielt keine Rolle, ob das Kind in einer kommunalen Einrichtung, in der eines freien Trägers oder in einer Kindertagespflegestelle betreut wird. Das Antragsformular und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage (www.landkreisleipzig.de).
Für das gemeinschaftliche Mittagessen kann eine finanzielle Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket beim Kommunalen Jobcenter beantragt werden (siehe Seite 43).
1.2 Schuluntersuchung
(siehe Kapitel Gesundheit)