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Vereinbarkeit Familie und Beruf

1. Vereinbarkeit Familie und Beruf

Elterngeld, Krankengeld, Haushaltshilfe, Freistellung, Teilzeit, flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten, Anerkennung der Pflegezeit und vieles andere mehr sollen Ihnen dabei helfen, Familien- und Erwerbsleben leichter zu vereinbaren. Im Folgenden wird näher auf das Elterngeld und das Landeserziehungsgeld eingegangen, da hierfür das Sozialamt des Landkreises Leipzig zuständig ist. Es gibt aber eine Vielzahl weiterer Unterstützung und Hilfestellungen in nahezu allen Lebenslagen.

Tipp
Aktuelle und zuverlässige Informationen rund um das Thema Familie erhalten Sie auf der Seite www.familienportal.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort finden Sie auch Online-Rechner zur einfachen Berechnung von Leistungsansprüchen, Videos, Formulare, eine Suchfunktion für Ansprechpartner und vieles andere mehr.

1.1 Elternzeit und Elterngeld

Viele Eltern möchten nach der Geburt die Arbeitszeit reduzieren oder eine Pause einlegen, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Familie finanziell abgesichert ist. Die Möglichkeiten von Elternzeit und Elterngeld machen es sowohl Müttern als auch Vätern leichter, ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend zu unterbrechen oder einzuschränken und für ihr Kind da zu sein.

Beide Elternteile haben gegenüber ihrem Arbeitgeber den gesetzliche Anspruch, Elternzeit zu nehmen und damit eine Auszeit vom Beruf zu machen oder nur noch in Teilzeit zu arbeiten. Das schafft erhebliche Freiräume für die Familie. Vor allem Mütter sollten dabei jedoch den Wiedereinstieg ins Berufsleben und die Vorsorge für eine bedarfsgerechte Rente nicht aus den Augen verlieren. Kontakt zum Arbeitgeber zu halten, ist gerade in dieser Lebensphase sehr wichtig. Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, davon kann ein Anteil auch flexibel bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres eingesetzt werden. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich.

Bedingt durch die geringere Arbeitszeit sinkt auch das Einkommen der Familie und das zu einem Zeitpunkt, an dem zusätzliche Ausgaben selbstverständlich nötig sind.

Hier unterstützt das Elterngeld oder das ElterngeldPlus, denn es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens. Außerdem fördert der Staat eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in der Familie: Machen beide Eltern vom Angebot des Elterngelds oder des ElterngeldPlus Gebrauch, können sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen längeren Zeitraum davon profitieren.

Elterngeld
Die Leistungsarten des Elterngeldes (Basiselterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus) sind individuell kombinierbar. Basiselterngeld mit voller Elterngeldauszahlung kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Im Fall von besonders zu früh geborenen Kindern erhalten die Eltern als Sonderregelung gestaffelt zusätzliche Elterngeldmonate. Durch die Inanspruchnahme von Elterngeld-Plus kann Elterngeld länger ausgezahlt werden. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für mindestens zwei bis maximal vier weitere Monate Elterngeld-Plus zu beziehen, wenn beide Elternteile in diesen mindestens zwei bis maximal vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Eine Bewilligung wirkt maximal für die letzten drei Lebensmonate zurück.

Landeserziehungsgeld
Das Sächsische Landeserziehungsgeld wird auf Antrag gewährt. Es kann entweder im 2. oder 3. Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Anspruch auf Landeserziehungsgeld hat, wer u. a. für das zur Leistung berechtigte Kind keinen mit staatlichen Mitteln geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung oder geförderten Kindertagespflege in Anspruch nimmt. Für das Landeserziehungsgeld gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Ab dem 3. Kind wird Landeserziehungsgeld einkommensunabhängig gewährt.

Information und Beratung
Landkreis Leipzig - Sozialamt
Bereich Elterngeld
Brauhausstr. 8 / 04552 Borna
Telefon: 03433 2412127
Borna, Mühlgasse (Bus)

Tipp
Weitere Informationen finden Sie auch über:
Internet: www.landkreisleipzig.de
Internet: www.bmfsfj.de
Internet: www.familienportal.de

1.2 Partnerschaftliche Aufgabenverteilung

Nach der Geburt müssen die Eltern aushandeln, wie sie das Familienleben in Zukunft gestalten wollen und wer welche Aufgaben übernehmen kann. Paare, die sich rechtzeitig Gedanken über eine partnerschaftliche Arbeitsteilung im Berufs- und Familienleben machen, laufen dabei weniger Gefahr, automatisch und ungewollt in traditionelle Muster zu verfallen, bei denen die Frau für Kinder und Haushalt zuständig ist und der Mann für das notwendige Einkommen. Die flexible Gestaltung der Elternzeit, die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit und die Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagepflegeperson bieten Eltern die Gelegenheit, sich die finanzielle Verantwortung zu teilen und gleichzeitig die Kindererziehung und -betreuung angemessen zu regeln. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz besteht ab dem ersten Geburtstag des Kindes.

1.3 Elternzeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit.

Pro Elternteil sind 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job bis zum dritten Geburtstag des Kindes möglich. Davon können dann 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Damit sich Unternehmen rechtzeitig darauf einstellen können, beträgt die Anmeldefrist für die Elternzeit, die nach dem dritten Geburtstag des Kindes beansprucht werden soll, 13 Wochen.

Bitte informieren Sie sich zu den Regelungen der Elternzeit, z. B. während der Ausbildung, bei Mehrlingsgeburten, Adoptiv- und Stiefkindern, zur Anmeldung, Teilzeitarbeit und vielem andern mehr unter www.familienportal.de ein Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort finden Sie umfangreiche und aktuelle Informationen zu den wichtigsten Leistungen und rechtlichen Regelungen für Eltern nach der Geburt eines Kindes.

1.4 Pflegezeit und Familienpflegezeit

Der größte Teil pflegebedürftiger Personen wird heute zu Hause von Angehörigen gepflegt. Diese große Unterstützung durch die Angehörigen ermöglicht es den Pflegebedürftigen, so selbständig und selbstbestimmt wie möglich zu leben. Um diese Bereitschaft weiter zu stärken und die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern, gibt es viele Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Die Pflegezeit ermöglicht es Berufstätigen, die Angehörige pflegen, für bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um zusätzliche Zeit für die Pflege eines nahen Angehörigen mit einem Pflegegrad zu gewinnen. Über die Familienpflegezeit kann zudem die Arbeitszeit für insgesamt 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden. Beide Arten der Unterstützung können auch miteinander kombiniert werden.

Tipp
Einen ausführlichen Überblick zu den verschiedenen Unterstützungsformen für Berufstätige, die Angehörige pflegen, finden Sie unter www.familienportal.de unter dem Begriff Familienpflegezeit. Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite www.wege-zur-pflege.de abrufbar.

Beratungsstelle "Soziale Hilfen und Pflegekoordination"
Die Beratungsstelle "Soziale Hilfen und Pflegekoordination" im Sozialamt ist ein guter Ansprechpartner für Pflegeleistungen (ambulant, teil- und stationär), Pflegegeld, Tages- und Kurzzeitpflege, Pflegedienste, Sozialstationen, Essen auf Rädern, Antragstellungen und vieles mehr:
  • Demenz
  • Schwerbehindertenausweis
  • Wohngeld und Sozialhilfeleistungen
  • Landesblindengeld
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • altersgerechtes Wohnen
  • Finanzielle Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Unterstützung von Senioren
  • Rentenangelegenheiten
Alle Interessierten erhalten eine kostenfreie Beratung zu den genannten Themen und entsprechende Formulare und Broschüren sowie weitere Ansprechpartner. Gern helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der notwendigen Anträge.

Kontakt
Landkreis Leipzig - Sozialamt Pflegekoordinator
Brauhausstr. 8 / 04552 Borna
Telefon: 03433 241-2137 / 2157
E-Mail: nils.neu@lk-l.de
Borna, Mühlgasse (Bus)

Beratungs- und Versorgungsstrukturen
Um möglichst sofort Beratung und passgenaue Hilfe für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen anbieten zu können wurden die Beratungs- und Versorgungsangebote der Kommunen, gemeinnützigen und privaten Anbieter und der Pflegekassen vernetzt.

Gerade in Notfallsituationen ist es wichtig, dass schnell vorhandene Hilfen z. B. im Rahmen eines Hausbesuches angeboten werden können, ohne zeitaufwendige Recherchen. Daher entstand in enger Zusammenarbeit vieler Partner des Pflegenetzwerkes u. a. die Übersicht über aktuelle Beratungs- und Versorgungsstrukturen im Landkreis Leipzig, die allen Hilfesuchenden und interessierten Einwohnern auch unter Internet: www.landkreisleipzig.de > Landkreis > Pflegenetzwerk zur Verfügung gestellt und fortlaufend aktualisiert wird.

Kontakt
Landkreis Leipzig - Sozialamt Sozialplanung
Brauhausstr. 8 / 04552 Borna
Telefon: 03433 2412116
E-Mail: lucas.baumann@lk-l.de
Borna, Mühlgasse (Bus)

1.5 Arbeitsausfall durch Krankheit

Erkrankung eines Elternteils
Fällt der betreuende Elternteil wegen Krankheit oder einer Kur aus, so gewährt die Krankenkasse für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren oder wenn eine Behinderung vorliegt eine Haushaltshilfe. Der Antrag ist in diesen Fällen schnellstmöglich bei der Krankenkasse zu stellen. Die Krankenkasse nennt Ihnen Haushaltshilfen, mit denen sie vertragliche Vereinbarungen hat. In der Regel ist es auch möglich, dass Sie selbst nachbarschaftliche Hilfe oder Bekannte benennen können, die dann von der Krankenkasse eine Aufwandsentschädigung erhalten. Elternteile und Großeltern können diese Aufwandsentschädigung nicht erhalten, weil sie über ihre Unterhaltsverpflichtung auch die unentgeltliche Betreuung der (Enkel-)Kinder sicherzustellen haben.

Erkrankung des Kindes
Sollte ein Kind erkranken, haben gesetzlich versicherte Beschäftigte Anspruch auf Krankengeld, wenn sie für die Betreuung und Pflege beim Kind zu Hause bleiben müssen. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorliegen, das Kind unter 12 Jahre alt sein oder eine Behinderung vorliegen und keine andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen kann. Dies ist grundsätzlich im § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes im SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) geregelt. Nähere Bestimmungen können die verschiedenen Tarifverträge regeln.

Tipp
Die Seite www.familienportal.de des Familienministeriums (BMFSFJ) informiert zu den wichtigsten Leistungen und rechtlichen Regelungen für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Dort finden sie auch viele Themen rund um den Familienalltag und zur Erziehung sowie Hinweise zu Mutterschutz, Kindergeld, Adoption, Sorgerecht und den Wiedereinstieg in den Beruf.

1.6 "Mach mal Pause, Mama!"

Wenn Eltern am Ende ihrer Kräfte sind und eine Auszeit oder Verschnaufpause brauchen, kann eine Mutter/Vater-Kind-Kur helfen. Hier finden Sie Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung

Kontakt
Diakonie Leipziger Land
Grimma:
Nicolaiplatz 5 / Telefon: 03437 9479555
E-Mail: kbs.grimma@diakonie-leipziger-land.de
Wurzen:
Bahnhofstr. 22 / Telefon: 03425 9182762
E-Mail: kbs.grimma@diakonie-leipziger-land.de
Borna:
Am Gericht 3 / Telefon: 03433 274032
E-Mail: kbs.borna@diakonie-leipziger-land.de
Geithain:
Leipziger Str. 20 / Telefon: 034341 631033
E-Mail: kbs.borna@diakonie-leipziger-land.de