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Betreuung, Entwicklung, Bildung

1. Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind

Alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Anspruch, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zu besuchen. Für schulpflichtige Kinder bis zum Abschluss der vierten Klasse müssen zudem bedarfsgerechten Angebote bereitgestellt werden.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie unterstützen und ergänzen sowie Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus bieten. Ihr Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag ist auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes ausgerichtet. Dabei bildet der sächsische Bildungsplan die Grundlage für die pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen und der Kindertagespflege.

Als Eltern können Sie wählen, in welcher Kindertageseinrichtung innerhalb oder außerhalb Ihres Wohnortes Ihr Kind betreut werden soll. Einige Städte und Gemeinden bieten zu den Krippenplätzen für Kleinkinder bis drei Jahre auch die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle an. In diesem Fall hat die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt und ihre persönliche und fachliche Geeignetheit sowie die räumlichen Voraussetzungen wurden geprüft.

In der Regel melden die Erziehungsberechtigten sechs Monate im Voraus bei der gewünschten Einrichtung oder Kindertagespflegestelle und bei der Wohnortgemeinde ihren Betreuungsbedarf an. Die Kommune prüft in enger Abstimmung mit dem freien Träger der Einrichtung, ob der Anmeldung termingerecht entsprochen werden kann. Das elterliche Wunsch- und Wahlrecht soll dabei möglichst berücksichtigt werden.

Die Kindertageseinrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft haben unterschiedliche pädagogische Konzepte. Bei Fragen zur pädagogischen Ausrichtung, den Öffnungszeiten, Gruppengrößen und anderes sprechen Sie bitte mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung.

Bevor Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, ist nachzuweisen, dass es ärztlich untersucht worden ist und keine gesundheitsbezogenen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung bestehen. Ebenso ist nachzuweisen, dass Ihr Kind alle empfohlenen Schutzimpfungen, insbesondere die Masernschutzimpfung erhalten hat.

Wichtig ist, dass Sie drei bis vier Wochen vor dem Start eine Eingewöhnungsphase einplanen, damit der Übergang für Ihr Kind leichter gestaltet wird.

Kontakt
Kita Fachberatung
Jugendamt des Landkreises Leipzig:
Ingrid Leutelt (Borna, Böhlen, Elstertrebnitz, Groitzsch, Pegau und Rötha)
Telefon: 03433 241-2356
E-Mail: ingrid.leutelt@lk-l.de
Annett Pöhnert (Wurzener Land und Partheland)
Telefon: 03433 241-2357
E-Mail: annett.poehnert@lk-l.de
Susanne Kobus (Grimma, Markkleeberg, Markranstädt und Zwenkau)
Telefon: 03433 241-2370
E-Mail: susanne.kobus@lk-l.de

2. Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass

Die Eltern beteiligen sich an den Kosten der Kita-Betreuung mit einem Elternbeitrag, der von der Kommune festgesetzt wird. Für Alleinerziehende und Eltern, bei denen mehrere Kinder gleichzeitig eine Kita besuchen, sind Ermäßigungen vorzusehen. Beziehen Eltern oder das Kind Wohngeld, Sozialhilfe, Bürgergeld, Asylbewerberleistungen oder Kinderzuschlag, wird der Elternbeitrag auf Antrag vom Jugendamt übernommen. Auch Eltern mit geringem Einkommen sollten einen Antrag stellen, damit das Jugendamt eine Übernahme der finanziellen Belastung prüfen kann. Dabei spielt keine Rolle, ob das Kind in einer kommunalen Einrichtung, in der eines freien Trägers oder in einer Kindertagespflegestelle betreut wird. Das Antragsformular und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage (www.landkreisleipzig.de). Geht ein Elternteil keiner Beschäftigung bzw. Ausbildung nach, kann der Elternbeitrag nur für einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz bis zu 6 Std. und für einen Hortplatz bis zu 5 Std. übernommen werden.
Für das gemeinschaftliche Mittagessen kann eine finanzielle Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket beim Kommunalen Jobcenter beantragt werden (siehe Seite 35).

Kontakt
Jugendamt Landkreis Leipzig
Anke Schönwald
Telefon: 03433 241 2215
E-Mail: anke.schoenwald@lk-l.de

3. Schuluntersuchung

(siehe vorheriges Kapitel Gesundheit)

4. Schulen

Der Landkreis Leipzig weist eine vielfältige Schulstruktur mit einem reichhaltigen Bildungsangebot auf. Die Schulen und Schulträger arbeiten sehr engagiert daran, die Kinder und Jugendlichen auf das Leben und auch die Herausforderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten. Dabei hat sich das Bild der Schule als Stätte der Wissensvermittlung längst gewandelt. Schule heute ist ein Ort des sozialen Lernens, der Arbeitsgemeinschaften, der Projekttage und vieles andere mehr geworden.

In vielen Schulen haben sich Fördervereine gegründet, mit deren Unterstützung Pläne und Ideen verwirklicht werden können, die sonst nicht möglich wären.

Insgesamt gibt es im Landkreis Leipzig 104 Schulen, die das gesamte Spektrum von der Grundschule bis zum Gymnasium abbilden. Der Großteil der Schulen befindet sich in öffentlicher Trägerschaft, aber auch in unserm Landkreis nimmt die Anzahl und Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft zu.

Grundschulen
gesamt 57
davon freie Träger 4

Oberschulen
gesamt 20
davon freie Träger 1

Gymnasien
gesamt 13
davon freie Träger 6

Förderschulen
gesamt 7
davon freie Träger 0
davon
  • Schulen zur Lernförderung
  • gesamt 4
  • Schulen für geistige Entwicklung
  • gesamt 3
Berufsbildende Schulen
gesamt 7
davon freie Träger 4

Weitere Informationen zu den Schulstandorten finden Sie in der Schuldatenbank des Sächsischen Kultusministeriums: www.schuldatenbank.sachsen.de

5. Schulsozialarbeit

Über die Schulsozialarbeit können Jugendhilfe und Schule miteinander kooperieren. Sie unterstützt damit die Entwicklung eines sozialen, förderlichen Schulklimas. Die Sozialarbeit sollen Schülerinnen und Schüler in schulischen und privaten Konflikt- und Krisensituationen professionell betreuen und sie auf ihrem Weg des Erwachsenwerdens begleiten. Sie fördert die Heranwachsenden in ihren sozialen und persönlichen Kompetenzen und unterstützen sie bei ihrer Lebensbewältigung.
Schulsozialarbeit richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, insbesondere an diejenigen, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Weiterhin arbeiten Schulsozialarbeiter mit Eltern und Lehrern zusammen.

Der Landkreis Leipzig war einer der ersten Landkreise in Sachsen, der flächendeckend die Schulsozialarbeit in Schulen ausgebaut hat. Aktuell sind an 26 staatlichen Oberschulen und Gymnasien, den vier Schulen zur Lernförderung, den drei Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung um 15 Grundschulen Sozialarbeiter tätig. Weitere drei Sozialarbeiter sind für die Berufsschulen zuständig. Auch einige freie Schulen sind mit Schulsozialarbeit ausgestattet.

6. Schülerbeförderung

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen, ist eine der vielen Aufgaben des Landkreises Leipzig. Die Kosten für die Schülerbeförderung werden erstattet, wenn die besuchte Schule im Landkreis Leipzig liegt und die kürzeste öffentliche Wegstrecke von der Haustür zur Schule bis zu Klasse 4 mindestens 2 km bzw. ab Klasse 5 mindestens 3,5 km beträgt.

Die Antragsformulare gibt es immer ab Ende April an den Schulen bzw. unter www.landkreisleipzig.de > Suchbegriff Schülerbeförderung. Wegen eines Zuzugs oder Schulwechsels können jederzeit neue Anträge gestellt werden.

Der Eigenanteil beträgt derzeit 100 € pro Schuljahr bzw. für Schüler mit Jahresabonnements (z. B. Bildungsticket, Azubi-Ticket-Sachsen, Abo-Azubi) 180 € pro Jahr. Entrichtet eine Familie für zwei Schüler Eigenanteile im Landkreis Leipzig, ist sie von der Zuzahlung für alle weiteren Geschwister befreit.

Auch über das Bildung- und Teilhabepaket kann der Eigenanteil übernommen werden. Dies gilt nur für Empfänger von:
- Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.landkreisleipzig.de > Suchbegriff Schülerbeförderung

Kontakt
Landratsamt Leipzig
Liegenschafts- und Kultusamt
Stauffenbergstr. 4 / 04552 Borna
Telefon: 03433 2413503 / 3505
E-Mail: luk@lk-l.de
Borna, Bahnhof (Zug / Bus)

7. Volkshochschule Landkreis Leipzig (VHS)

Sie sind auf der Suche nach einem interessanten Kursangebot für Ihre Kinder, Ihre Familie oder sich selbst? Mit einem Programm von rund 2.500 Kursen und Workshops pro Jahr in den verschiedensten Bereichen finden Sie auf der Webseite der Volkshochschule bestimmt das Richtige.

Die kommunale Weiterbildungseinrichtung führt neben den Geschäftsstellen in Borna, Grimma, Markkleeberg, Markranstädt und Wurzen auch 13 Außenstellen.

Die Wunschkurs lassen sich oft direkt in der Nähe finden.

Ihre VHS in
  • Bad Lausick
  • Borna
  • Borsdorf
  • Brandis
  • Colditz
  • Geithain
  • Grimma
  • Großpösna
  • Lossatal
  • Machern
  • Markkleeberg
  • Markranstädt
  • Mutzschen
  • Naunhof
  • Nerchau
  • Pegau
  • Wurzen
  • Zwenkau
Als Besonderheit wird die Geschäftsstelle Markranstädt in Form eines Mehrgenerationenhauses betrieben, das als Ort der Erfahrung und Zukunftsorientierung neue Wege vielfältigen lebensbegleitenden Lernens gerade im Hinblick auf Familienfreundlichkeit ermöglicht.

Allgemeine Kursangebote für Kids und Familien
Ob Kinderbewegungsangebote wie "Flottes Training für flinke Kids", Selbstbehauptungskurse wie "Abhauen oder draufhauen", Entdecker- oder Entspannungskurse, Malen, Zeichnen, Werken, Fotografie- oder Keramikkurse - jedes Semester finden Sie im VHS-Programm zahlreiche Angebote, Workshops und Einzelveranstaltungen speziell für Kinder, Jugendliche oder die gesamte Familie. Stöbern lohnt sich!

Weitere Informationen zu den Bildungsgängen erhalten Sie hier: www.vhs-lkl.de/programm

Kontakt
Volkshochschule Landkreis Leipzig
Jahnstr. 24 a / 04552 Borna
Telefon: 03433 7446330
E-Mail: info@vhs-lkl.de
Internet: www.vhs-lkl.de