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2. Entwicklungsschwierigkeiten und/oder Behinderungen

Mitunter verläuft die kindliche Entwicklung nicht wie erwartet. Möglicherweise wird im familiären Umfeld, in der Kindertageseinrichtung oder auch bei den Früherkennungsuntersuchungen (U1 - U9) deutlich, dass Ihr Kind einen besonderen Förderbedarf hat. Dann ist die sozialpädiatrische Untersuchung im Gesundheitsamt mit Beratung zu den Hilfsangeboten sinnvoll. Wenn Maßnahmen der Eingliederungshilfe, wie Frühförderung, Kita-Integration oder Schulbegleitung in Anspruch genommen werden, ist meistens eine Begutachtung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erforderlich.

Die Eingliederungshilfe wird beim Jugendamt beantragt. Bitte lassen Sie sich vor der Antragstellung im Jugendamt beraten. Mehr dazu finden Sie auf Seite 24.

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Landkreis Leipzig
Herr Purschwitz
Telefon: 03433 241-2427
E-Mail: gesundheitsamt@lk-l.de

Je nach Art der Behinderung können verschiedene Hilfsmittel erforderlich sein, die den Alltag der Familien oder die Betreuung in Schule / Kita erleichtern.

Behinderung oder Handicap
Wenn sie erfahren, dass ihr Kind mit einer Beeinträchtigung zur Welt kommen könnte, reagieren viele Eltern mit Unsicherheit vor dem, was auf sie zukommt. Es ist hilfreich, sich von Anfang an Rat zu holen. Es gibt verschiedenste Stellen, die Eltern eines behinderten Kindes unterstützen können. Die BzgA hat in ihrer Publikation "Wenn es anders kommt" zahlreiche Möglichkeiten aufgelistet: shop.bzga.de Suchbegriff "Handicap"