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Kinder annehmen und freigeben

3.1 Adoption

Der Entschluss ein Kind zur Adoption freizugegeben, beruht in der Regel auf einer großen emotionalen, existenzielle Notlage der Eltern. Meist verursacht er Gefühle der Trauer und des Verlustes. Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, eröffnet die Adoption ein Leben in einer neuen Familie. Und umgekehrt haben Kinderlose die Möglichkeit, über eine Adoption eine eigene Familie zu gründen. Durch eine Adoption erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern, es wird Kind der Adoptiveltern.

Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern, manchmal auch einen weiteren Vornamen. Erfolgt eine offene und halboffene Adoption können die leiblichen Eltern den Lebensweg des Kindes durch Briefe und Fotos mit verfolgen. Dies ist bei einer Inkognitoadoption nicht möglich.

Adoptionsvermittlungsstellen unterstützen diesen Weg und sind Ansprechpartner für
  • Eltern, die darüber nachdenken ihr Kind zur Adoption freizugeben
  • Paare und Einzelpersonen, die sich für eine Adoption interessieren
  • adoptierte Menschen auf der Suche nach ihrer Herkunft
  • Mütter und Väter, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben und Informationen darüber wünschen
  • Adoptionsfamilien
  • Eltern, die eine Stiefkindadoption erwägen
Entscheidend bei jeder Adoption ist das Wohl des Kindes. Die Adoptionsvermittlungsstelle ist deshalb verpflichtet, für jedes zu vermittelnde Kind die am besten geeigneten Eltern zu finden. Die Beratung sollte möglichst früh erfolgen, auch bereits in der Schwangerschaft. Dazu kann ein neutraler Gesprächsort vereinbart werden, auch ein Hausbesuch ist möglich. Die Landkreise Leipzig und Nordsachsen arbeiten in einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in Grimma. Die Mitarbeiterinnen unterliegen dem Datenschutzes - Ihr Anliegen wird in jedem Falle vertraulich behandelt.

Schwangere in Not und vertrauliche Geburt
Als Alternative zur Babyklappe gibt es bei der vertraulichen Geburt die Möglichkeit, medizinisch begleitet zu entbinden, anstatt Ihr Kind heimlich und allein auf die Welt zu bringen. Die Mutter hinterlässt unter einem Pseudonym ihre Daten in einem vertraulichen Dokument. Dieses Dokument wird bei einer amtlichen Stelle hinterlegt. Das Kind kann im Alter von
16 Jahren dieses Dokument erhalten und so seine Herkunft erfahren.
Das Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym & sicher" ist kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar: Telefon: 0800 4040020

Wann kann ein Kind adoptiert werden?
Eine Adoption ist möglich, wenn zwischen den Adoptiveltern und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist und die Adoption dem Kindeswohl dient. Auch müssen die leiblichen Eltern des Kindes zustimmen. Das Familiengericht am Wohnsitz des Kindes fasst den Beschluss über die Adoption.

Welche besonderen Aufgaben haben Adoptiveltern?
Adoptiveltern übernehmen wie alle anderen Eltern eine Vielzahl von Rechten und Pflichten. Sie sind es auch, die das Kind über seine Adoption aufklären. Anderen Personen ist dies nicht erlaubt.

Was ist eine Stiefkindadoption?
Bei Stiefkindadoption wird das Kind einer Partnerin oder eines Partners adoptiert. Hierfür sollten die künftigen Eltern verheiratet sein oder die Lebensgemeinschaft verfestigt sein. Adoptierende sollten eine angemessene Zeit mit dem Kind zusammenleben, so dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
Auch hier müssen die leiblichen Elternteile dem Antrag zustimmen, ebenfalls das Kind, wenn es das 14. Lebensjahr erreicht hat. Auch die Adoptionsvermittlungsstelle wird beteiligt.

Herkunftssuche
Adoptierte Menschen setzen sich meist mit der eigenen Herkunft und Lebensgeschichte auseinander. Sie möchten klären, wo sie herkommen und worauf ihre Wurzeln beruhen. Informationen über die damalige Lebenssituation der leiblichen Eltern sowie persönliche Kontakte können helfen, die Hintergründe der Adoptionsfreigabe nachzuvollziehen. Adoptierte haben mit 16 Jahren das Recht, ohne Zustimmung ihrer Adoptiveltern ihre Adoptionsakte einzusehen. Sie werden dabei durch eine Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.

Kontaktwunsch leiblicher Eltern
Auch leibliche Eltern möchten oft wissen, wie es den adoptierten Kindern geht. Auch wenn es sich um eine "Inkognitoadoption" handelte, werden abgebende Mütter und Väter dabei unterstützt. Wenn Adoptierte und leibliche Eltern lange keinen Kontakt hatten, ist zunächst zu klären, ob die gesuchte Person den Kontakt auch möchte. Hier übernimmt die Adoptionsvermittlungsstelle eine vermittelnde Rolle und begleitet den Prozess, wenn dies gewünscht wird. Für weitere Informationen kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie und freuen uns, Sie kennenzulernen.

Kontakt
Landratsamt Landkreis Leipzig
Jugendamt
Karl-Marx-Str. 22 / Haus 2 / 04668 Grimma
Anfahrt und Parkplatz Prophetenberg
Grimma, Bahnhof (Zug / Bus)

Frau Strehl / Frau Walenszus
Telefon: 03433 2412333 / 03433 2412287
E-Mail: andrea.strehl@lk-l.de
E-Mail: berit.walenszus@lk-l.de
Internet: www.landkreisleipzig.de

3.2 Vollzeitpflege

Können Kinder vorübergehend oder längerfristig nicht bei ihren Eltern leben, können Pflegefamilien ihnen ein neues Zuhause geben. Psychische Erkrankungen, eine Suchtproblematik, Gewalt in der Erziehung, ein Haft- oder Klinikaufenthalt können dazu führen, dass Eltern ihrer erzieherischen Verantwortung und der Versorgung ihrer Kinder nicht nachkommen können. Aufgrund dieser Lebensumstände bringen Pflegekinder besondere Erfahrungen und Verhaltensweisen mit. Sie brauchen deshalb zuverlässige Erwachsene, die ihr Aufwachsen begleiten, ihnen ein liebevolles Zuhause, Schutz und Geborgenheit sowie eine positive Förderung bieten.

Pflegepersonen können Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen jeweils mit oder ohne eigene Kinder sein.

Zukünftige Pflegepersonen brauchen:
  • Verständnis für Kinder, die mit zwei Familiensystemen (leibliche Familie und Pflegefamilie) aufwachsen
  • Einfühlungsvermögen, Geduld, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Akzeptanz und Toleranz für Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen
  • Bereitschaft zur Motivation und Förderung des Kindes
  • genügend Zeit und geeignete Wohnbedingungen für das neue Familienmitglied
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie
  • Begleitung des Kindes bei einer evtl. Rückkehr in die Herkunftsfamilie
Als Pflegefamilie erwartet Sie:
  • das gute Gefühl, einem hilfsbedürftigen Kind ein sicheres Umfeld sowie eine Perspektive zu bieten
  • die Gewissheit, einen gesellschaftlich wichtigen Beitrag zu leisten
  • einzigartige Momente und Erlebnisse
  • eine verantwortungsvolle und teilweise herausfordernde Aufgabe
  • die Sicherheit, dass ihnen durch das Pflegekind keine finanzieller Mehraufwand entsteht
Wenn Sie sich mit den Gedanken tragen, einem Kind ein liebevolles Zuhause zu bieten, nehmen Sie bitte Kontakt zum Pflegekinderdienst auf. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

Kontakt
Landratsamt Landkreis Leipzig
Jugendamt
Karl-Marx-Str. 22 / Haus 2 / 04668 Grimma
Anfahrt und Parkplatz Prophetenberg
Grimma, Bahnhof (Zug / Bus)

Frau Paul / Telefon: 03433 2412336
E-Mail: nicole.paul@lk-l.de oder E-Mail: pflegekinder@lk-l.de
Internet: www.landkreisleipzig.de