Leben mit Kindern - Elterngeld, Hebammenzentrale, Frühe Hilfen, Eingliederungshilfe, Erziehungsberatung, Inklusive Schule
Was ist das Elterngeld?
Ein Kind zu bekommen ist nicht nur eine wunderbare Angelegenheit für die Familie, es bedeutet auch Veränderungen. Eine davon kann sein, dass sich die Einkommenssituation verändert, wenn die Elternteile die Berufstätigkeit unterbrechen oder einschränken. Das Elterngeld ersetzt in solchen Fällen einen Teil des entfallenden Einkommens. Aber auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Elterngeld erhalten.
Es gibt verschiedene Varianten für Paare und Alleinerziehende oder als getrennt Erziehende. Sowohl Väter als auch Mütter können das Elterngeld in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe Ihres Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Sie in dem Jahr vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 € und 900 € pro Monat. Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie sich vom Elterngeld-Rechner unverbindlich ausrechnen lassen auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Internet: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner
Wo bekomme ich Elterngeld und Beratung?
Elterngeld können Sie bei Ihrer Elterngeldstelle im Geschäftsbereich Soziales schriftlich beantragen. Elterngeld beantragen - LK Helmstedt (landkreis-helmstedt.de). Oder Sie benutzen den Antragsassistenten ElterngeldDigital. Dabei werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Außerdem werden Ihnen Fachbegriffe erklärt und Sie bekommen Antworten auf häufig gestellte Fragen. Startseite - ElterngeldDigital (elterngeld-digital.de). Eine digitale Übermittlung in die Elterngeldstelle ist zur Zeit noch nicht möglich.
Neben dem Antrag muss die Geburtsurkunde/Geburtsbescheinigung zur Beantragung des Elterngeldes im Original eingereicht werden. Je nach individueller Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Dazu informiert Sie die Elterngeldstelle während des Bearbeitungsprozesses oder vorheriger Beratung.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Wer kann das Elterngeld bekommen?
Elternteile,
Neuregelungen des Elterngelds seit 01.April 2024
Für Geburten seit dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 € auf 200.000 € gesenkt. Für Alleinerziehende gilt eine Einkommensgrenze von 150.000 €.
Außerdem wurde die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare nochmals auf 175.000 € abgesenkt.
Zur ersten Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte ggf. die E-Mail-Adressen: soziales@landkreis-helmstedt.de bzw. elterngeld@landkreis-helmstedt.de.
Zu den Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags 09.00 - 12.00 Uhr, sowie mittwochs von 14.00 - 15.30 Uhr) können Sie auch die Elterngeldstelle in der Conringstr. 28 in Helmstedt aufsuchen.
Wichtige Fragen
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen
Gesundheitliche Chancengleichheit im Landkreis Helmstedt
Nicht alle Menschen haben die gleichen Ausgangsbedingungen und Chancen im Leben. Manche Menschen haben mehr Ressourcen, beispielsweise Geld oder Bildung und bessere Lebensbedingungen als andere Menschen. Dann wird von sozialer Ungleichheit gesprochen. Die soziale Lage einer Person hat erheblichen Einfluss auf die Gesundheit. Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen sind von Gesundheitsrisiken und Gesundheitsbelastungen oftmals stärker betroffen als sozial Bessergestellte. Das zeigt sich beispielsweise bei chronischen Erkrankungen, aber auch in einem riskanteren Gesundheitsverhalten.
Damit Menschen unabhängig von ihrer sozialen Lage gute und vor allem gleiche Chancen für Gesundheit haben, braucht es entsprechende Bedingungen. Seit 2018 gibt es im Landkreis Helmstedt die Gesundheitsregion. In der Gesundheitsregion wird die Gesundheit der Menschen vor Ort betrachtet. Gemeinsam wird überlegt, welche Versorgungsangebote fehlen und welche Projekte entwickelt werden müssen, um die Gesundheit zu fördern und zu verbessern. Gleichzeitig geht es um die Frage: Wie können alle Menschen die Möglichkeit bekommen, etwas für ihre Gesundheit zu tun? Und wie können soziale Unterschiede reduziert werden?
Informationen zur Gesundheitsregion Landkreis Helmstedt finden Sie unter:
Internet: www.landkreis-helmstedt.de/gesundheitsregion
Ein Vorhaben, welches 2022 im Rahmen der Gesundheitsregion startete, ist die Hebammenzentrale des Landkreises Helmstedt. Viele werdende Eltern suchen lange und manchmal auch vergeblich nach einer Hebamme. Damit alle werdenden Eltern die Chance auf die Begleitung einer Hebamme vor, während und nach der Geburt haben, wurde die Hebammenzentrale Landkreis Helmstedt ins Leben gerufen. Über die Webseite Hebamme finden in Helmstedt (< hebammenzentrale-helmstedt.de) finden schwangeren Frauen und deren Familien verfügbare Hebammen in ihrem Umkreis. Aber auch bei der Suche nach Kursen zur Geburtsvorbereitung oder Rückbildung bietet die Hebammenzentrale Hilfe an. Während der Telefonsprechzeiten berät zudem eine Ansprechperson bei allen Fragen zu den angebotenen Hebammenleistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit.
Kontakt
Landkreis Helmstedt
Stabsstelle Integrierte Sozialplanung
Gesundheitskoordinator/-in
Südertor 6, 38350 Helmstedt
Telefon: 05351 121-1563
E-Mail: gesundheitsregion@landkreis-helmstedt.de
Internet: www.landkreis-helmstedt.de
Kontakt
Informationen zur Hebammenzentrale finden Sie unter:
Internet: www.hebammenzentrale-helmstedt.de
Landkreis Helmstedt / Geschäftsbereich Jugend / Abt. Netzwerk/Koordination Frühe Hilfen
Batteriewall 11, 38350 Helmstedt
Telefon: 05351 1211355
E-Mail: fruehe-hilfen@landkreis-helmstedt.de
Internet: https://Internet: www.landkreis-helmstedt.de/buergerservice/dienstleistungen/fruehe-hilfen-angebot-900000317-0.html?myMedium=1&auswahl=0
Das Netzwerk Frühe Hilfen des Landkreises Helmstedt
Bereits ab Eintreten der Schwangerschaft bringt die Entwicklung des Kindes und die Elternschaft selbst viele Fragen mit sich und das sprichwörtliche Dorf, dass es benötigt, um ein Kind groß zu ziehen, haben viele Eltern heutzutage nicht mehr.
Das Netzwerk Frühe Hilfen bündelt alle Angebote und Hilfen für Eltern und ist damit das Dorf, welches zur Unterstützung eilt, sollten Sie welche brauchen.
Bei Fragen und Problemen stehen Ihnen die Netzwerkpartnerinnen und -partner der Frühen Hilfen mit Rat und Tat zur Seite. Unser stetig wachsendes Angebot finden Sie auf der digitalen Pinnwand:
"Ist es normal, dass ich so unsicher bin?"
Gerade die ersten Monate können ganz schön schwer sein. Bei der "Nummer gegen Kummer" und der bke-Onlineberatung finden Eltern schnell, anonym und kostenfrei Ansprechpartner/-innen und Hilfe:
Das Elterntelefon
montags bis freitags: 9.00 -11.00 Uhr
dienstags und donnerstags: 17.00 -19.00 Uhr
Telefon: 0800 1110550
Die bke-Onlineberatung für Eltern
Einzelchat - Mailberatung - Gruppenchat - Forum
Internet: https://www.taskcards.de/#/board/f347a6cf-58fe-476f-ad99-b48e8590bc20/view
Zusammen schaffen wir das schon!
Internet: www.elternsein.info
Vermittlung von Fachkräften Frühe Hilfen (ugs. Familienhebammen) und ehrenamtlichen "Wellcome"-Engeln
Wenn Sie den Alltag mit Baby als besonders belastend empfinden, kann eine längerfristige Begleitung hilfreich sein. Kostenfrei bieten Ihnen dies die Fachkräfte Frühe Hilfen des Caritasverbandes für den Landkreis Helmstedt an. Bis zu einem Jahr und im Bedarfsfall sogar bis zum vollendeten 3. Lebensjahr begleiten Fachkräfte Frühe Hilfen Sie in Ihrer neuen Situation.
Sogenannte Wellcome-Engel begleiten Sie im ersten Jahr nach der Geburt insbesondere zur Bewältigung von Alltagssituationen und kommen ebenfalls kostenfrei zu Ihnen nach Hause.
Caritasverband für den Landkreis Helmstedt
Am Ludgerihof 5, 38350 Helmstedt
Telefon: 05351 8382 / Telefon: 05351 41400
E-Mail: mail@caritas-helmstedt.de
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Haben Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt vielleicht eine Empfehlung erhalten, dass für Ihr Kind z.B. eine Frühförderung hilfreich wäre oder möchten Sie einen besonderen Kindergartenplatz oder eine Schulbegleitung beantragen? Diese Maßnahmen gehören zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, bei denen eine körperliche, seelische* und/oder geistige Behinderung vorliegt oder droht. Bei der Förderung für die individuelle Entwicklung Ihres Kindes steht Ihnen der Geschäftsbereich Soziales zur Seite.
Folgend erhalten Sie einige Informationen, wo Sie eine allgemeine Beratung erhalten, wie Sie einen Antrag stellen können und wie die Planung und Umsetzung der Förderung für Ihr Kind abläuft.
Beratung
Auf Wunsch erhalten Sie durch die Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner des Geschäftsbereich Soziales eine allgemeine Beratung zu möglichen Leistungen/Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Kind.
Antragstellung
Einen Antragsvordruck erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sachbearbeitung, bei dem Sie alle nötigen Informationen zu Ihrem Kind angeben. Anschließend folgt ein Hausbesuch, bei dem der Unterstützungsbedarf zusammen mit Ihnen und Ihrem Kind festgestellt wird und die Ziele der Maßnahme formuliert werden.
Bei einem Treffen mit dem Anbieter der Leistung klären wir, wann und wie die Eingliederungshilfe für Ihr Kind beginnen kann. Bei Bedarf vereinbaren Sie mit dem Anbieter der Leistung weitere Termine, um Fragen und Anliegen zu klären.
Der Anbieter und Sie erhalten schließlich vom Geschäftsbereich Soziales einen Bewilligungsbescheid über die Leistung und die Zielplanung. Nun kann die Eingliederungsmaßnahme beginnen.
Zur ersten Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte ggf. die E-Mail-Adressen: 0 soziales@landkreis-helmstedt.de bzw. egh-kinder@landkreis-helmstedt.de.
*für Kinder mit ausschließlich seelischer Behinderung ist ab Schulpflicht der Geschäftsbereich Jugend zuständiger Ansprechpartner.
Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI)
Das RZI Helmstedt ist vor Ort die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die inklusive Schule im Landkreis und unterstützt Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Schulträger bei der Umsetzung von Inklusion.
Die RZI sind Teil des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) Braunschweig und dem Fachbereich Inklusive Bildung im Dezernat 2 zugeordnet.
Sie finden das RZI Helmstedt in den Räumlichkeiten des Landkreises, Schöninger Str. 9 in Helmstedt unter der Leitung von Gabriela Schmidt. Frau Schmidt berät und unterstützt unter anderem Eltern, Schülerinnen und Schüler, schulisches Personal, Studienseminare und Schulträger mit ihrer sonderpädagogischen Expertise bei Fragen zur Beschulung und bereitet gemeinsam mit den Förderschulleitungen den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an den Schulen vor.
Einen wichtigen Schwerpunkt ihrer Arbeit sieht Frau Schmidt im Bereich Beratung. "In einer modernen und inklusiven Schullandschaft ist es wichtig, Orientierung zu geben. Als Mutter zweier inzwischen erwachsener Söhne kenne ich die Fragen, die für Eltern mit dem Thema Schule verbunden sein können. Aus persönlicher Erfahrung kann ich mich besonders gut in die Situation von Familien hineinversetzen, die sich mit Fragen zum Thema Inklusion beschäftigen. Es ist mir ein Herzensanliegen, Eltern und Schulen hier weiterhin auf ihrem Weg zu unterstützen."
Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule Landkreis Helmstedt
Schöninger Str. 9, 38350 Helmstedt
Telefon: 05351 5235070
E-Mail: gabriela.schmidt@rlsb-bs.niedersachsen.de
Eine Übersicht über alle RZI finden Sie auf unserer Internetseite
Internet: https://bildungsportal-niedersachsen.de/beratung-unterstuetzung/rzi
Ein Kind zu bekommen ist nicht nur eine wunderbare Angelegenheit für die Familie, es bedeutet auch Veränderungen. Eine davon kann sein, dass sich die Einkommenssituation verändert, wenn die Elternteile die Berufstätigkeit unterbrechen oder einschränken. Das Elterngeld ersetzt in solchen Fällen einen Teil des entfallenden Einkommens. Aber auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Elterngeld erhalten.
Es gibt verschiedene Varianten für Paare und Alleinerziehende oder als getrennt Erziehende. Sowohl Väter als auch Mütter können das Elterngeld in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe Ihres Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Sie in dem Jahr vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 € und 900 € pro Monat. Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie sich vom Elterngeld-Rechner unverbindlich ausrechnen lassen auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Internet: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner
Wo bekomme ich Elterngeld und Beratung?
Elterngeld können Sie bei Ihrer Elterngeldstelle im Geschäftsbereich Soziales schriftlich beantragen. Elterngeld beantragen - LK Helmstedt (landkreis-helmstedt.de). Oder Sie benutzen den Antragsassistenten ElterngeldDigital. Dabei werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Außerdem werden Ihnen Fachbegriffe erklärt und Sie bekommen Antworten auf häufig gestellte Fragen. Startseite - ElterngeldDigital (elterngeld-digital.de). Eine digitale Übermittlung in die Elterngeldstelle ist zur Zeit noch nicht möglich.
Neben dem Antrag muss die Geburtsurkunde/Geburtsbescheinigung zur Beantragung des Elterngeldes im Original eingereicht werden. Je nach individueller Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Dazu informiert Sie die Elterngeldstelle während des Bearbeitungsprozesses oder vorheriger Beratung.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Wer kann das Elterngeld bekommen?
Elternteile,
- die das Kind selbst betreuen
- die mit dem Kind in einem Haushalt leben
- die in Deutschland leben oder sich hier für gewöhnlich aufenthalten
- die nicht erwerbstätig sind oder i.d.R. nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten
Neuregelungen des Elterngelds seit 01.April 2024
Für Geburten seit dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 € auf 200.000 € gesenkt. Für Alleinerziehende gilt eine Einkommensgrenze von 150.000 €.
Außerdem wurde die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare nochmals auf 175.000 € abgesenkt.
Zur ersten Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte ggf. die E-Mail-Adressen: soziales@landkreis-helmstedt.de bzw. elterngeld@landkreis-helmstedt.de.
Zu den Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags 09.00 - 12.00 Uhr, sowie mittwochs von 14.00 - 15.30 Uhr) können Sie auch die Elterngeldstelle in der Conringstr. 28 in Helmstedt aufsuchen.
Wichtige Fragen
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen
Gesundheitliche Chancengleichheit im Landkreis Helmstedt
Nicht alle Menschen haben die gleichen Ausgangsbedingungen und Chancen im Leben. Manche Menschen haben mehr Ressourcen, beispielsweise Geld oder Bildung und bessere Lebensbedingungen als andere Menschen. Dann wird von sozialer Ungleichheit gesprochen. Die soziale Lage einer Person hat erheblichen Einfluss auf die Gesundheit. Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen sind von Gesundheitsrisiken und Gesundheitsbelastungen oftmals stärker betroffen als sozial Bessergestellte. Das zeigt sich beispielsweise bei chronischen Erkrankungen, aber auch in einem riskanteren Gesundheitsverhalten.
Damit Menschen unabhängig von ihrer sozialen Lage gute und vor allem gleiche Chancen für Gesundheit haben, braucht es entsprechende Bedingungen. Seit 2018 gibt es im Landkreis Helmstedt die Gesundheitsregion. In der Gesundheitsregion wird die Gesundheit der Menschen vor Ort betrachtet. Gemeinsam wird überlegt, welche Versorgungsangebote fehlen und welche Projekte entwickelt werden müssen, um die Gesundheit zu fördern und zu verbessern. Gleichzeitig geht es um die Frage: Wie können alle Menschen die Möglichkeit bekommen, etwas für ihre Gesundheit zu tun? Und wie können soziale Unterschiede reduziert werden?
Informationen zur Gesundheitsregion Landkreis Helmstedt finden Sie unter:
Internet: www.landkreis-helmstedt.de/gesundheitsregion
Ein Vorhaben, welches 2022 im Rahmen der Gesundheitsregion startete, ist die Hebammenzentrale des Landkreises Helmstedt. Viele werdende Eltern suchen lange und manchmal auch vergeblich nach einer Hebamme. Damit alle werdenden Eltern die Chance auf die Begleitung einer Hebamme vor, während und nach der Geburt haben, wurde die Hebammenzentrale Landkreis Helmstedt ins Leben gerufen. Über die Webseite Hebamme finden in Helmstedt (< hebammenzentrale-helmstedt.de) finden schwangeren Frauen und deren Familien verfügbare Hebammen in ihrem Umkreis. Aber auch bei der Suche nach Kursen zur Geburtsvorbereitung oder Rückbildung bietet die Hebammenzentrale Hilfe an. Während der Telefonsprechzeiten berät zudem eine Ansprechperson bei allen Fragen zu den angebotenen Hebammenleistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit.
Kontakt
Landkreis Helmstedt
Stabsstelle Integrierte Sozialplanung
Gesundheitskoordinator/-in
Südertor 6, 38350 Helmstedt
Telefon: 05351 121-1563
E-Mail: gesundheitsregion@landkreis-helmstedt.de
Internet: www.landkreis-helmstedt.de
Kontakt
Informationen zur Hebammenzentrale finden Sie unter:
Internet: www.hebammenzentrale-helmstedt.de
Landkreis Helmstedt / Geschäftsbereich Jugend / Abt. Netzwerk/Koordination Frühe Hilfen
Batteriewall 11, 38350 Helmstedt
Telefon: 05351 1211355
E-Mail: fruehe-hilfen@landkreis-helmstedt.de
Internet: https://Internet: www.landkreis-helmstedt.de/buergerservice/dienstleistungen/fruehe-hilfen-angebot-900000317-0.html?myMedium=1&auswahl=0
Das Netzwerk Frühe Hilfen des Landkreises Helmstedt
Bereits ab Eintreten der Schwangerschaft bringt die Entwicklung des Kindes und die Elternschaft selbst viele Fragen mit sich und das sprichwörtliche Dorf, dass es benötigt, um ein Kind groß zu ziehen, haben viele Eltern heutzutage nicht mehr.
Das Netzwerk Frühe Hilfen bündelt alle Angebote und Hilfen für Eltern und ist damit das Dorf, welches zur Unterstützung eilt, sollten Sie welche brauchen.
Bei Fragen und Problemen stehen Ihnen die Netzwerkpartnerinnen und -partner der Frühen Hilfen mit Rat und Tat zur Seite. Unser stetig wachsendes Angebot finden Sie auf der digitalen Pinnwand:
"Ist es normal, dass ich so unsicher bin?"
Gerade die ersten Monate können ganz schön schwer sein. Bei der "Nummer gegen Kummer" und der bke-Onlineberatung finden Eltern schnell, anonym und kostenfrei Ansprechpartner/-innen und Hilfe:
Das Elterntelefon
montags bis freitags: 9.00 -11.00 Uhr
dienstags und donnerstags: 17.00 -19.00 Uhr
Telefon: 0800 1110550
Die bke-Onlineberatung für Eltern
Einzelchat - Mailberatung - Gruppenchat - Forum
Internet: https://www.taskcards.de/#/board/f347a6cf-58fe-476f-ad99-b48e8590bc20/view
Zusammen schaffen wir das schon!
Internet: www.elternsein.info
Vermittlung von Fachkräften Frühe Hilfen (ugs. Familienhebammen) und ehrenamtlichen "Wellcome"-Engeln
Wenn Sie den Alltag mit Baby als besonders belastend empfinden, kann eine längerfristige Begleitung hilfreich sein. Kostenfrei bieten Ihnen dies die Fachkräfte Frühe Hilfen des Caritasverbandes für den Landkreis Helmstedt an. Bis zu einem Jahr und im Bedarfsfall sogar bis zum vollendeten 3. Lebensjahr begleiten Fachkräfte Frühe Hilfen Sie in Ihrer neuen Situation.
Sogenannte Wellcome-Engel begleiten Sie im ersten Jahr nach der Geburt insbesondere zur Bewältigung von Alltagssituationen und kommen ebenfalls kostenfrei zu Ihnen nach Hause.
Caritasverband für den Landkreis Helmstedt
Am Ludgerihof 5, 38350 Helmstedt
Telefon: 05351 8382 / Telefon: 05351 41400
E-Mail: mail@caritas-helmstedt.de
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Haben Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt vielleicht eine Empfehlung erhalten, dass für Ihr Kind z.B. eine Frühförderung hilfreich wäre oder möchten Sie einen besonderen Kindergartenplatz oder eine Schulbegleitung beantragen? Diese Maßnahmen gehören zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, bei denen eine körperliche, seelische* und/oder geistige Behinderung vorliegt oder droht. Bei der Förderung für die individuelle Entwicklung Ihres Kindes steht Ihnen der Geschäftsbereich Soziales zur Seite.
Folgend erhalten Sie einige Informationen, wo Sie eine allgemeine Beratung erhalten, wie Sie einen Antrag stellen können und wie die Planung und Umsetzung der Förderung für Ihr Kind abläuft.
Beratung
Auf Wunsch erhalten Sie durch die Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner des Geschäftsbereich Soziales eine allgemeine Beratung zu möglichen Leistungen/Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Kind.
Antragstellung
Einen Antragsvordruck erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sachbearbeitung, bei dem Sie alle nötigen Informationen zu Ihrem Kind angeben. Anschließend folgt ein Hausbesuch, bei dem der Unterstützungsbedarf zusammen mit Ihnen und Ihrem Kind festgestellt wird und die Ziele der Maßnahme formuliert werden.
Bei einem Treffen mit dem Anbieter der Leistung klären wir, wann und wie die Eingliederungshilfe für Ihr Kind beginnen kann. Bei Bedarf vereinbaren Sie mit dem Anbieter der Leistung weitere Termine, um Fragen und Anliegen zu klären.
Der Anbieter und Sie erhalten schließlich vom Geschäftsbereich Soziales einen Bewilligungsbescheid über die Leistung und die Zielplanung. Nun kann die Eingliederungsmaßnahme beginnen.
Zur ersten Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte ggf. die E-Mail-Adressen: 0 soziales@landkreis-helmstedt.de bzw. egh-kinder@landkreis-helmstedt.de.
*für Kinder mit ausschließlich seelischer Behinderung ist ab Schulpflicht der Geschäftsbereich Jugend zuständiger Ansprechpartner.
Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI)
Das RZI Helmstedt ist vor Ort die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die inklusive Schule im Landkreis und unterstützt Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Schulträger bei der Umsetzung von Inklusion.
Die RZI sind Teil des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) Braunschweig und dem Fachbereich Inklusive Bildung im Dezernat 2 zugeordnet.
Sie finden das RZI Helmstedt in den Räumlichkeiten des Landkreises, Schöninger Str. 9 in Helmstedt unter der Leitung von Gabriela Schmidt. Frau Schmidt berät und unterstützt unter anderem Eltern, Schülerinnen und Schüler, schulisches Personal, Studienseminare und Schulträger mit ihrer sonderpädagogischen Expertise bei Fragen zur Beschulung und bereitet gemeinsam mit den Förderschulleitungen den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an den Schulen vor.
Einen wichtigen Schwerpunkt ihrer Arbeit sieht Frau Schmidt im Bereich Beratung. "In einer modernen und inklusiven Schullandschaft ist es wichtig, Orientierung zu geben. Als Mutter zweier inzwischen erwachsener Söhne kenne ich die Fragen, die für Eltern mit dem Thema Schule verbunden sein können. Aus persönlicher Erfahrung kann ich mich besonders gut in die Situation von Familien hineinversetzen, die sich mit Fragen zum Thema Inklusion beschäftigen. Es ist mir ein Herzensanliegen, Eltern und Schulen hier weiterhin auf ihrem Weg zu unterstützen."
Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule Landkreis Helmstedt
Schöninger Str. 9, 38350 Helmstedt
Telefon: 05351 5235070
E-Mail: gabriela.schmidt@rlsb-bs.niedersachsen.de
Eine Übersicht über alle RZI finden Sie auf unserer Internetseite
Internet: https://bildungsportal-niedersachsen.de/beratung-unterstuetzung/rzi