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Kindertagesbetreuung / Schulen

Die Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche, individuelle und flexible Betreuung, insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren. Die Betreuung kann im Haushalt der Tagespflegeperson, der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen oder im Rahmen eines besonderen Betreuungsbedarfs ergänzend zur Kindertageseinrichtung stattfinden. Die Eignung der Tagespflegepersonen sowie das Vorliegen der kindgerechten Räumlichkeiten prüft das örtliche Jugendamt.

Die fachliche Beratung umfasst folgende Bereiche

Für Eltern
  • Vermittlung von Tagespflegepersonen
  • Aufzeigen der erforderlichen Handlungsschritte
  • Konfliktberatung im Zusammenhang mit der Kindertagespflege
Sie sind eine Tagespflegeperson oder wollen es werden...
  • Beratung in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen (SGB VIII, BGB, Landesrecht usw.)
  • Administrative Beratung (Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung)
  • Selbstständige Tätigkeit
  • Vertragsgestaltung
  • Beratung für Kindertagespflege im Verbund/Großtagespflegestellen zu Themen bzgl. angemieteter Räume.
  • Eignungsfeststellung,
  • Angebot und/oder Durchführung der Grundqualifizierung
  • Fachvermittlung
  • Vorhalten bzw. Organisation von Vertretungen für Ausfallzeiten
  • Konfliktberatung
Termine bitte nach vorheriger Vereinbarung.

Kontakt
Landkreis Helmstedt
Geschäftsbereich Jugend
Kindertagespflege Fachberatung
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: 05351 121-1160/-1307
Vermittlung
Telefon: 05351 121-1309
E-Mail: kindertagespflege-fachberatung@landkreis-helmstedt.de

Kindertagesstätten

Die frühe Förderung von Kindern leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit. Darüber hinaus unterstützt eine gute Kinderbetreuung Eltern, Mütter und Väter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Voraussetzung für diese Unterstützung sind optimale Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, die sich durch bedarfsgerechte Angebote, eine gute Qualität und auch eine Trägervielfalt erreicht werden.

Im Landkreis Helmstedt gibt es ein flächendeckendes Angebot an Kindertagesstätten, die je nach vorliegender Konzeption und Betriebserlaubnis unterschiedliche Angebotsstrukturen haben:
  • Kinderkrippen bzw. Krippengruppen in Kindertagesstätten, die Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres aufnehmen
  • Kindergärten, die Kinder von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung aufnehmen
  • Kindergärten / Kindertagesstätten, die Kinder von der Vollendung des 2. Lebensjahres aufnehmen (altersübergreifende Gruppen)
  • Kindertagesstätten, die Schulkinder bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufnehmen (Hortgruppen)
  • Kindergärten und Krippen mit Integrationsgruppen, in denen die gemeinsame Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung im Vordergrund steht
Die Kindertagesstätten im Landkreis Helmstedt werden sowohl in Trägerschaft der Städte und Gemeinden, als auch von freien Trägern betrieben. Die Einrichtungen stehen allen Kindern unabhängig von der Konfession und Weltanschauung offen.

Grundsätzlich können Sie - unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebotsstruktur - die Ihnen für Ihr Kind am besten geeignete Einrichtung innerhalb Ihrer Stadt, bzw. Samtgemeinde oder Gemeinde frei wählen. Zweckmäßig ist es allerdings, auch auf eine gewisse Wohnortnähe zu achten, um Ihrem Kind Kontakte im Wohnumfeld weiter zu ermöglichen.

Weitere Informationen über die Inhalte der pädagogischen Arbeit, den weltanschaulichen Hintergrund, das Platzangebot und weiteres Wissenswertes geben Ihnen die Betreuungseinrichtungen gerne im Vorfeld einer Anmeldung. Ob und welche Angebote für Sie wichtig sind, sollten Sie vorab in einem persönlichen Gespräch vor Ort klären. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen beraten Sie gern und beantworten Ihre Fragen.

Eine Liste aller Kindertagesstätten finden Sie auf der Homepage des Landkreises Helmstedt: www.helmstedt.de unter der Rubrik Jugend & Soziales im Abschnitt Jugend unter Frühe Hilfen und Kinderschutz "Wegweiser für junge Eltern".

Frühförderung
(Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH)

Frühförderung wendet sich an Eltern, deren Kinder während der ersten Lebensjahre (von der Geburt bis zur Einschulung) in ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen und/oder sozialen Entwicklung Unterstützung benötigen.
Die Förderung der Kinder findet in der Regel in dem vertrauten häuslichen Lebensumfeld des Kindes statt. Fördermöglichkeiten können hier z. B. Sinnes- und Wahrnehmungsanregungen, die Förderung der Sozialkompetenz, der Konzentrationsfähigkeit, die Anregung der Sprachentwicklung sowie Unterstützung bei der Entwicklung motorischer Fähigkeiten sein.
Die Frühförderung beinhaltet auch die Unterstützung und Beratung der Eltern. Eltern können sich direkt an die Frühförderstelle oder den Geschäftsbereich Soziales des Landkreises Helmstedt wenden und einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.

Frühförderung (Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel e. V.)
Batteriewall 7
38350 Helmstedt
Telefon: 05351 52350-0

Landkreis Helmstedt - Geschäftsbereich Soziales
Conringstraße 27-30
8350 Helmstedt
Telefon: 05351 121-2467 oder 121-2466

Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung / Behinderung

Wenn ihr Kind betroffen ist, sollten Sie vorab Überlegungen anstellen, welche Einrichtung den besonderen Bedürfnissen Ihres Kindes aufgrund der Beeinträchtigung / Behinderung gerecht werden kann. Ist der Besuch einer Regeleinrichtung möglich oder bietet eine heilpädagogische Einrichtung die angemessene Förderung.
Auch der Besuch einer Integrationsgruppe ist in die Überlegungen mit einzubeziehen. Der integrative Ansatz bedeutet, dass Kinder mit und ohne Beeinträchtigung / Behinderung in einer Gruppe gemeinsam betreut werden. Die Gruppenstärke ist hier aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarfes in einer Kindergartengruppe auf maximal 18 Kinder und in einer Krippengruppe auf 12 Kinder begrenzt. Der Betreuungsumfang beträgt hier mindestens fünf Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Für die Aufnahme eines Kindes mit Beeinträchtigung / Behinderung in die Integrationsgruppe ist Voraussetzung, dass eine vorliegende Beeinträchtigung / Behinderung (bzw. eine drohende Behinderung) durch den Geschäftsbereich Gesundheit des Landkreises Helmstedt festgestellt wird.

Vom Kindergartenkind zum Schulkind

Bereits in den Kindertagesstätten kommt dem Schulbesuch in Spielen und Gesprächen eine immer größer werdende Bedeutung zu. Insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung lernen die Kinder "ihre" Schule durch Besuche und auch gemeinsame Projekte bereits kennen.
Auf dem Weg vom Kindergartenkind zum Schulkind warten viele neue Eindrücke, Erlebnisse und Herausforderungen auf die ABC-Schützen und Kinder müssen lernen immer mehr Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen. Sie als Eltern, Mütter und Väter können ihre Kinder auf diesem Weg unterstützen, die Kindertagesstätten und auch Grundschulen werden Sie hier gern beratend zur Seite stehen.
Wenn Elternhaus uns Schule von Anfang an offen und vertrauensvoll kooperieren, werden Stärken des Kindes gefördert und eventuelle auftretende Probleme frühzeitig zum Wohle des Schülers gemeinsam gelöst.