Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Kommunen im Landkreis Helmstedt als attraktive Arbeitgeberinnen

Kommunen im Landkreis Helmstedt als attraktive Arbeitgeberinnen

Die Aufgaben und Strukturen der öffentlichen Verwaltung haben sich grundlegend geändert. Sie sind vielschichtiger und komplexer geworden und erfordern ein schnelles Reagieren und Entscheiden. Technischer Fortschritt hat auch vor den Kommunalverwaltungen nicht Halt gemacht. Dienst nach Vorschrift und das Stempelkissen als Mittelpunkt des Berufslebens, fortwährendes Akten stapeln und eine Ansammlung von Routineaufgaben - das sind "verstaubte Klischees", die mit der Realität kaum Berührungspunkte haben.

Viele Kommunalverwaltungen bieten neben Gehalt, Status und Sicherheit noch viel, viel mehr: eine faire Umgangskultur, attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote, Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Nachwuchsförderung, Führungskräfteentwicklung und immer mehr auch die Chancengleichheit für Frauen in der Familienphase durch Fortbildungsangebote und familienfreundliche Strukturen.

Die Frauenquote im öffentlichen Dienst ist seit 1998 von 50,26 % auf 58,28 % in 2022 (Statista) angestiegen. Mehr als jede zweite Frau (knapp 55 %), die im öffentlichen Dienst arbeitet, ist in Teilzeit beschäftigt. Bei den Männern sind es lediglich rund 13 %, also nicht mal jeder siebte. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte liegt darin, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch Männer und Frauen in den gehobenen und höheren Positionen arbeiten können obwohl sie Familien haben und entsprechende Sorgearbeit wahrnehmen.

Beim Personalauswahlverfahren haben WIR als Gleichstellungsbeauftragte ein Beteiligungsrecht, d. h. wir müssen rechtzeitig in das Auswahlverfahren eingebunden werden. Dies betrifft sowohl den Ausschreibungstext als auch die Entscheidungsfindung bei der Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers. Als Grundlage dient hier der Gleichstellungsplan, welcher laut Niedersächsischem Gleichberechtigungsgesetz von Dienststellen mit mindestens 50 Beschäftigten aufgestellt werden muss.

Als Instrument zur Steuerung und Kontrolle bietet dieser eine Übersicht, ob Frauen und Männer gleichermaßen bei den Stellenbesetzungen - vor allem in höheren Positionen - berücksichtigt wurden bzw. werden.

Damit der Landkreis Helmstedt und die kreisangehörigen Gemeinden als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber attraktiv bleiben (Fachkräftebedarf), wurden bereits verschiedene Arbeitszeitmodelle entwickelt, flexible Arbeitszeiten sowie das Arbeiten im Homeoffice eingeführt, die die Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Familien-/Privatleben sollen.

Dies entspricht auch der Zielsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes, wonach die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext gleichrangige Ziele des Gesetzes sind.

Zur Förderung gleicher Chancen von Frauen und Männern wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit.

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) regelt in den §§ 8 und 9 NKomVG die Einrichtung einer Stelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Kommunen sowie deren Aufgaben und Befugnisse. Weitere Ziele und Maßnahmen werden zusätzlich durch das Nds. Gleichberechtigungsgesetz (NGG) festgeschrieben.

Folgende Maßnahmen wurden in der kommunalen Verwaltung mit Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten bereits umgesetzt:

HomeOffice / Mobiles Arbeiten

Um die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu verbessern, bieten die Kommunen im Landkreis Helmstedt ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Arbeitsleistung im Rahmen von Home office oder unter Einbeziehung des Mobilen Arbeitens zu erbringen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsplatz dafür geeignet ist. Homeoffice und Mobiles Arbeiten ermöglicht Frauen und Männern eine verbesserte Zeiteinteilung, wenn Kinder betreut oder pflegebedürftige Angehörige unterstützt werden müssen.

Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung ist weiblich. Dieses Phänomen macht auch vor den Kommunen im Landkreis Helmstedt nicht halt. Der überwiegende Grund für die Teilzeitbeschäftigung ist die bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben. Die Teilzeitarbeit kann befristet werden. Dadurch können die Beschäftigten bei entsprechender Lebenssituation wieder auf eine Vollzeitstelle zurückkehren.

Flexible Arbeitszeiten

Arbeitsbeginn und -ende können innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens - individuell unter Berücksichtigung der Öffnungs- und Servicezeiten - gestaltet werden. Dies ermöglicht den Beschäftigten, außerhalb der Arbeitszeit eigene Termine wahrzunehmen. Die Kommunen im Landkreis Helmstedt bieten seit vielen Jahren flexible Arbeitszeiten an.

Beurlaubungen

Die Erfahrungen zeigen, dass sich im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft mehr Frauen als Männer beurlauben lassen. Gründe für Beurlaubungen sind überwiegend familienbedingt, wie die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Beurlaubten Beschäftigten wird in aller Regel die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen angeboten.

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit in den Kommunalverwaltungen des Landkreises?

Jedes Jahr suchen die Kommunalverwaltungen im Landkreis Helmstedt Nachwuchskräfte für ihr vielfältiges Ausbildungsangebot.

Zur beruflichen Orientierung werden Schülerinnen und Schülern auch Schulpraktika angeboten.

Der Girls and Boys Day ist eine Veranstaltung, bei der alle Mädchen und Jungen ab der fünften Klasse einen Tag lang in den beruflichen Alltag "schnuppern" können. Der bundesweite Aktionstag zur klischeefreien Berufsorientierung für Jungen und Mädchen findet jedes Jahr im April statt. Auch die kommunalen Verwaltungen öffnen an diesem Tag ihre Türen für die Mädchen und Jungen.

Weitere Stellenangebote finden Sie hier:

Internet: www.landkreis-helmstedt.de

Internet: www.stadt-helmstedt.de

Internet: www.lehre.de

Internet: www.samtgemeinde-grasleben.de

Internet: www.koenigslutter.de

Internet: www.schoeningen.de

Internet: www.samtgemeinde-nord-elm.de

Internet: www.velpke.de

Internet: www.samtgemeindeheeseberg.de