Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen/Sozialhilfe allgemein
Für Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihren notwendigen Lebensunterhalt - wie z. B. Essen, Kleidung, Wohnung, Hausrat - aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, die Hilfe des Sozialamtes in Anspruch zu nehmen. Ob und welche Hilfe (z. B. laufende oder einmalige Geldleistung, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) in Frage kommt, muss im Einzelnen geprüft werden. Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nachrangige Leistungen. Das heißt, eigene Leistungen, die Hilfe der Familie (Unterhaltsleistungen) oder die Leistungen anderer Träger (Krankenkasse, Pflegekasse, Wohngeldstelle) müssen vorab berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte:
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Soziale Hilfen
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-0
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Einen guten Überblick gibt die Broschüre "Sozialhilfe und Grundsicherung" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Öffentlichkeitsarbeit und Internet, 11017 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de;
Internet: www.bmas.de
Hilfe zur Pflege
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung sowie das eigene Einkommen und Vermögen bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken, gibt es die Möglichkeit die Übernahme der restlichen Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zu beantragen. Dies gilt sowohl für die Pflege zu Hause als auch in einer vollstationären Einrichtung. Hierbei ist der Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialhilferecht zu beachten.
Weitere Auskünfte:
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Altenhilfe
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-3312
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Wohngeld
Wohnen kostet viel Geld, oft zu viel für den, der nur ein geringes Einkommen hat. Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss.
Diesen Zuschuss gibt es als
Für die Stadt Hameln
Stadt Hameln - Abteilung Zuwanderung und Wohngeld
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 202-0
E-Mail: wohngeld@hameln.de
Internet: www.hameln.de
Für die Stadt Bad Pyrmont
Stadt Bad Pyrmont
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon:: 05281 / 949-0
E-Mail: rathaus@stadt-pyrmont.de
Internet: www.stadt-badpyrmont.de
Für Aerzen, Bad Münder, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf und Salzhemmendorf
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Soziale Hilfen
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-0
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Wohnberechtigungsschein
Der Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen hängt vom Vorhandensein eines Berechtigungsscheines ab. Die Ausgabe ist abhängig vom Haushaltseinkommen und anderen sozialen Belangen. Der Wohnberechtigungsschein ist auf Antrag erhältlich bei:
Landkreis Hameln-Pyrmont, Bauaufsichtsamt
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-0
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Stadt Hameln - Abteilung Bauverwaltung
und Grundstücksverkehr
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 202-0
E-Mail: rathaus@stadt-pyrmont.de
Internet: www.hameln.de
Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen
Menschen mit einer Schwerbehinderung wird vom zuständigen Landesamt auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt. Der Grad der Behinderung muss dabei mindestens 50 betragen. Der Ausweis gilt als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft und ermöglicht viele Vergünstigungen und Rechte.
Der Ausweis wird beantragt beim:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Hannover
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Telefon:: 0511 / 897010
Internet: www.soziales.niedersachsen.de
Dort werden nähere Auskünfte erteilt.
Ausführliche Informationen bietet der "Ratgeber für Menschen mit Behinderung"
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Öffentlichkeitsarbeit und Internet, 11017 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.de.
Telefonisch erhält man weitere Informationen auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Infos für Menschen mit Behinderung
Telefon:: 030 / 221911-006
Außerdem beraten zu diesem Thema die unabhängige Teilhabeberatung Hameln-Pyrmont und der Beirat für Menschen mit Behinderung. Kontaktdaten finden Sie auf der Seite "Beratung und Information".
Landesblindengeld und Blindenhilfe
Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen, damit der Landkreis Hameln-Pyrmont das Landesblindengeld gewähren kann:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet: Bei Pflegegrad 2 erhält man 240 Euro, bei den Pflegegraden 3 bis 5 210 Euro Blindengeld.
Anträge und weitere Auskünfte:
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Altenhilfe
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-0
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Auf die Wahrnehmung seiner Rechte muss niemand aufgrund der finanziellen Situation verzichten. Wer sich bei rechtlichen Problemen (z. B. bei Geldforderungen, Kaufverträgen oder beim Testament) keinen Rechtsbeistand leisten kann, kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Die Gewährung der Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe ermöglicht dann, sich kostenlos/verbilligt mit einem Anwalt zu beraten oder sich von diesem in einem Rechtsstreit vertreten zu lassen. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht. Dort kann man kostenlos eine direkte Auskunft erhalten oder Hilfe beim Stellen eines Antrages. Es empfiehlt sich, vorab anzurufen und sich zu erkundigen, welche Unterlagen
mitzubringen sind.
Weitere Auskünfte:
Amtsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 796-0
E-Mail: AGHM-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet: www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
Rundfunkbeitrag und Telefon (Ermäßigung bzw. Befreiung)
Personen mit geringem Einkommen und/oder einer Schwerbehinderung mit dem Vermerk "RF" haben die Möglichkeit eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Eine Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrages ist für Bürger möglich, die Leistungen nach verschiedenen Sozialgesetzen erhalten.
Zuständig für die Befreiung ist:
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
50656 Köln
Telefon: 01806 / 99955510
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Anträge erhält man auch bei den Städten und Gemeinden. Unter ähnlichen Voraussetzungen wie bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, besteht die Möglichkeit zum Abschluss eines Sozialtarifes bei der Telekom.
Weitere Auskünfte:
Deutsche Telekom AG
Telefon:: 0800 / 3301000 (kostenlose Servicenummer)
Tafeln und Sozialläden
Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen. Menschen, die sich unterstützen lassen möchten, weisen ihre Bedürftigkeit unter anderem durch die Vorlage eines Renten-, Arbeitslosenhilfe- oder Sozialhilfebescheides nach. Art und Menge der zu verteilenden Lebensmittel richten sich nach dem Haushalt des Berechtigten.
Tafeln/Lebensmittelsausgaben
Hamelner Tafel
Ruthenstraße 10
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 926464
E-Mail: hamelner-tafel @t-online.de
Internet: www.hamelner-tafel.de
Lebensmittelausgabe:
Dienstag - Freitag 9:30 -11:00 Uhr
Ausgabestelle Aerzen
Wall 1
31855 Aerzen
Lebensmittelausgabe: Mittwoch 12:00 -14:00 Uhr
Ausgabestelle Emmerthal
Dorfgemeinschaftshaus
Am Wickerhof 2
31860 Emmerthal
Lebensmittelausgabe: Freitag 11:30 -12:00 Uhr
Ausgabestelle Hessisch Oldendorf
Mittelstraße 4
31840 Hessisch Oldendorf
Lebensmittelausgabe: Montag 10:30 -11:30 Uhr
Bad Pyrmonter Tafel e. V.
Schellenstraße 31
31812 Bad Pyrmont
Telefon:: 05281 / 6211922
E-Mail: tafel-badpyrmont@kabelmail.de
Internet: www.badpyrmontertafel.de
Lebensmittelausgabe: Donnerstag 9:00 -11:00 Uhr
Tafel Bad Münder
Am Theenser Anger 37
31848 Bad Münder
Telefon:: 05042 / 527747
E-Mail: info@muendersche-tafel.de
Internet: www.muendersche-tafel.de
Lebensmittelausgabe: Mittwoch 13:00 -15:00 Uhr
Bürgerhilfe am Ith e. V.
Salzhemmendorfer Straße 2
(im OKAL Industrie- und Gewerbepark)
31020 Salzhemmendorf OT Lauenstein
E-Mail: info@buergerhilfe-am-ith.de
Internet: www.buergerhilfe-am-ith.de
Lebensmittelausgabe: Freitag 10:00 -12:00 Uhr
Umsonstläden/Soziale Kaufhäuser
Hameln
DRK-Shop Hameln
Ecke Zentralstraße/Lohstraße
31785 Hameln
Telefon:: 05151 / 407775
E-Mail: info@drk-weserbergland.de
Internet: www.drk-weserbergland.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 10:00 -18:00 Uhr
"Der Zweite Markt"
Second-Hand-Kaufhaus des AIBP e. V.
Stüvestraße 45 (Ecke Fluthamelstraße)
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 787160
E-Mail: beratung@aibp.de
Internet: www.aibp.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 9:00 -17:30 Uhr
Samstag 9:00 -15:00 Uhr
Umsonst-Boutique Hameln
Walkemühle 1a
31785 Hameln
E-Mail: umsonst@freiraum-hameln.de
Internet: www.freiraum-hameln.de/umsonst-boutique
Öffnungszeiten:
Montag 9:30 -12:00 Uhr
Donnerstag 9:30 -12:00 Uhr und 17:00 -20:00 Uhr
Bad Pyrmont
"Das Zweite Lädchen" des AIBP e.V.
Brunnenstraße 38
31812 Bad Pyrmont
Telefon:: 05281 / 608297
E-Mail: beratung@aibp.de
Internet: www.aibp.de
Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag 10:00 -13:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr
Samstag 10:00 -13:00 Uhr
DRK-Kleider Shop Bad Pyrmont
Lortzingstraße 20a
31812 Bad Pyrmont
Telefon:: 05281 / 1600707
E-Mail: t.lambert@drk-weserbergland.de
Internet: www.drk-weserbergland.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 10:00 -13:00 Uhr und 15:00 -18:00 Uhr
Recyclinghof/Second-Hand-Kaufhaus
Lügder Straße 13
31812 Bad Pyrmont
Tel: 05281 / 9325-0
E-Mail: recyclinghof@aibp.de
Internet: www.aibp.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8:00 -17:00 Uhr
Samstag 9:00 -15:00 Uhr
Bad Münder
Umsonstladen
Obertorstraße 16
31848 Bad Münder
Telefon:: 05151 / 52490
E-Mail: info@umsonst-muender.de
Internet: www.umsonst-muender.de
Öffnungszeiten:
Dienstag 15:00 -17:30 Uhr
Donnerstag 9:30 -12:30 Uhr
1. Samstag im Monat 10:00 -12:00 Uhr
Hessisch Oldendorf
DRK-Kleider Shop Hess. Oldendorf
Lange Straße 66
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon:: 05152 / 5270120
E-Mail: b.lindstroem@drk-weserbergland.de
Internet: www.drk-weserbergland.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 10:00 -13:00 Uhr und 15:00 -18:00 Uhr
Coppenbrügge
Kleiderladen der Bürgerhilfe am Ith Coppenbrügge
Bahnhofstraße 6 (ehemalige Post)
31863 Coppenbrügge
E-Mail: info@buergerhilfe-am-ith.de
Internet: www.buergerhilfe-am-ith.de
Öffnungszeiten:
Donnerstag 15:00 -17:30 Uhr
Freitag 10:00 -12:00 Uhr
Salzhemmendorf
Kleiderladen der Bürgerhilfe am Ith e. V. Lauenstein
Salzhemmendorfer Straße 2
(im OKAL Industrie- und Gewerbepark)
31020 Salzhemmendorf OT Lauenstein
E-Mail: info@buergerhilfe-am-ith.de
Internet: www.buergerhilfe-am-ith.de
Öffnungszeiten:
Donnerstag 15:00 -17:00 Uhr
Freitag 10:00 -12:00 Uhr
Aerzen
Kleiderkammer Aerzen
Wall 1
31855 Aerzen
Telefon: 05151 / 926464
E-Mail: hamelner-tafel@t-online.de
Internet: www.hamelner-tafel.de
Öffnungszeiten:
Freitag 14:00 -16:00 Uhr
Weitere Auskünfte:
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Soziale Hilfen
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-0
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Einen guten Überblick gibt die Broschüre "Sozialhilfe und Grundsicherung" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Öffentlichkeitsarbeit und Internet, 11017 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de;
Internet: www.bmas.de
Hilfe zur Pflege
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung sowie das eigene Einkommen und Vermögen bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken, gibt es die Möglichkeit die Übernahme der restlichen Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zu beantragen. Dies gilt sowohl für die Pflege zu Hause als auch in einer vollstationären Einrichtung. Hierbei ist der Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialhilferecht zu beachten.
Weitere Auskünfte:
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Altenhilfe
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-3312
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Wohngeld
Wohnen kostet viel Geld, oft zu viel für den, der nur ein geringes Einkommen hat. Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss.
Diesen Zuschuss gibt es als
- Mietzuschuss für den Mieter eines Wohnraums
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
- Wohngeld für Heimbewohner
- Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
- Höhe des Haushaltseinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Für die Stadt Hameln
Stadt Hameln - Abteilung Zuwanderung und Wohngeld
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 202-0
E-Mail: wohngeld@hameln.de
Internet: www.hameln.de
Für die Stadt Bad Pyrmont
Stadt Bad Pyrmont
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Telefon:: 05281 / 949-0
E-Mail: rathaus@stadt-pyrmont.de
Internet: www.stadt-badpyrmont.de
Für Aerzen, Bad Münder, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf und Salzhemmendorf
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Soziale Hilfen
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-0
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Wohnberechtigungsschein
Der Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen hängt vom Vorhandensein eines Berechtigungsscheines ab. Die Ausgabe ist abhängig vom Haushaltseinkommen und anderen sozialen Belangen. Der Wohnberechtigungsschein ist auf Antrag erhältlich bei:
Landkreis Hameln-Pyrmont, Bauaufsichtsamt
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-0
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Stadt Hameln - Abteilung Bauverwaltung
und Grundstücksverkehr
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 202-0
E-Mail: rathaus@stadt-pyrmont.de
Internet: www.hameln.de
Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen
Menschen mit einer Schwerbehinderung wird vom zuständigen Landesamt auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt. Der Grad der Behinderung muss dabei mindestens 50 betragen. Der Ausweis gilt als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft und ermöglicht viele Vergünstigungen und Rechte.
Der Ausweis wird beantragt beim:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Hannover
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Telefon:: 0511 / 897010
Internet: www.soziales.niedersachsen.de
Dort werden nähere Auskünfte erteilt.
Ausführliche Informationen bietet der "Ratgeber für Menschen mit Behinderung"
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Öffentlichkeitsarbeit und Internet, 11017 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.de.
Telefonisch erhält man weitere Informationen auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Infos für Menschen mit Behinderung
Telefon:: 030 / 221911-006
Außerdem beraten zu diesem Thema die unabhängige Teilhabeberatung Hameln-Pyrmont und der Beirat für Menschen mit Behinderung. Kontaktdaten finden Sie auf der Seite "Beratung und Information".
Landesblindengeld und Blindenhilfe
Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen, damit der Landkreis Hameln-Pyrmont das Landesblindengeld gewähren kann:
- Die Feststellung des Merkzeichens BL im Schwerbehindertenausweis
- Der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (Wenn sich die betroffene Person in einer stationären Einrichtung befindet, richtet sich die Zuständigkeit allein nach dem Wohnsitz vor Aufnahme in die stationäre Einrichtung.)
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet: Bei Pflegegrad 2 erhält man 240 Euro, bei den Pflegegraden 3 bis 5 210 Euro Blindengeld.
Anträge und weitere Auskünfte:
Landkreis Hameln-Pyrmont - Team Altenhilfe
Süntelstraße 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 903-0
E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de
Internet: www.hameln-pyrmont.de
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Auf die Wahrnehmung seiner Rechte muss niemand aufgrund der finanziellen Situation verzichten. Wer sich bei rechtlichen Problemen (z. B. bei Geldforderungen, Kaufverträgen oder beim Testament) keinen Rechtsbeistand leisten kann, kann beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Die Gewährung der Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe ermöglicht dann, sich kostenlos/verbilligt mit einem Anwalt zu beraten oder sich von diesem in einem Rechtsstreit vertreten zu lassen. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht. Dort kann man kostenlos eine direkte Auskunft erhalten oder Hilfe beim Stellen eines Antrages. Es empfiehlt sich, vorab anzurufen und sich zu erkundigen, welche Unterlagen
mitzubringen sind.
Weitere Auskünfte:
Amtsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 796-0
E-Mail: AGHM-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet: www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
Rundfunkbeitrag und Telefon (Ermäßigung bzw. Befreiung)
Personen mit geringem Einkommen und/oder einer Schwerbehinderung mit dem Vermerk "RF" haben die Möglichkeit eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Eine Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrages ist für Bürger möglich, die Leistungen nach verschiedenen Sozialgesetzen erhalten.
Zuständig für die Befreiung ist:
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
50656 Köln
Telefon: 01806 / 99955510
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Anträge erhält man auch bei den Städten und Gemeinden. Unter ähnlichen Voraussetzungen wie bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, besteht die Möglichkeit zum Abschluss eines Sozialtarifes bei der Telekom.
Weitere Auskünfte:
Deutsche Telekom AG
Telefon:: 0800 / 3301000 (kostenlose Servicenummer)
Tafeln und Sozialläden
Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen. Menschen, die sich unterstützen lassen möchten, weisen ihre Bedürftigkeit unter anderem durch die Vorlage eines Renten-, Arbeitslosenhilfe- oder Sozialhilfebescheides nach. Art und Menge der zu verteilenden Lebensmittel richten sich nach dem Haushalt des Berechtigten.
Tafeln/Lebensmittelsausgaben
Hamelner Tafel
Ruthenstraße 10
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 926464
E-Mail: hamelner-tafel @t-online.de
Internet: www.hamelner-tafel.de
Lebensmittelausgabe:
Dienstag - Freitag 9:30 -11:00 Uhr
Ausgabestelle Aerzen
Wall 1
31855 Aerzen
Lebensmittelausgabe: Mittwoch 12:00 -14:00 Uhr
Ausgabestelle Emmerthal
Dorfgemeinschaftshaus
Am Wickerhof 2
31860 Emmerthal
Lebensmittelausgabe: Freitag 11:30 -12:00 Uhr
Ausgabestelle Hessisch Oldendorf
Mittelstraße 4
31840 Hessisch Oldendorf
Lebensmittelausgabe: Montag 10:30 -11:30 Uhr
Bad Pyrmonter Tafel e. V.
Schellenstraße 31
31812 Bad Pyrmont
Telefon:: 05281 / 6211922
E-Mail: tafel-badpyrmont@kabelmail.de
Internet: www.badpyrmontertafel.de
Lebensmittelausgabe: Donnerstag 9:00 -11:00 Uhr
Tafel Bad Münder
Am Theenser Anger 37
31848 Bad Münder
Telefon:: 05042 / 527747
E-Mail: info@muendersche-tafel.de
Internet: www.muendersche-tafel.de
Lebensmittelausgabe: Mittwoch 13:00 -15:00 Uhr
Bürgerhilfe am Ith e. V.
Salzhemmendorfer Straße 2
(im OKAL Industrie- und Gewerbepark)
31020 Salzhemmendorf OT Lauenstein
E-Mail: info@buergerhilfe-am-ith.de
Internet: www.buergerhilfe-am-ith.de
Lebensmittelausgabe: Freitag 10:00 -12:00 Uhr
Umsonstläden/Soziale Kaufhäuser
Hameln
DRK-Shop Hameln
Ecke Zentralstraße/Lohstraße
31785 Hameln
Telefon:: 05151 / 407775
E-Mail: info@drk-weserbergland.de
Internet: www.drk-weserbergland.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 10:00 -18:00 Uhr
"Der Zweite Markt"
Second-Hand-Kaufhaus des AIBP e. V.
Stüvestraße 45 (Ecke Fluthamelstraße)
31785 Hameln
Telefon: 05151 / 787160
E-Mail: beratung@aibp.de
Internet: www.aibp.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 9:00 -17:30 Uhr
Samstag 9:00 -15:00 Uhr
Umsonst-Boutique Hameln
Walkemühle 1a
31785 Hameln
E-Mail: umsonst@freiraum-hameln.de
Internet: www.freiraum-hameln.de/umsonst-boutique
Öffnungszeiten:
Montag 9:30 -12:00 Uhr
Donnerstag 9:30 -12:00 Uhr und 17:00 -20:00 Uhr
Bad Pyrmont
"Das Zweite Lädchen" des AIBP e.V.
Brunnenstraße 38
31812 Bad Pyrmont
Telefon:: 05281 / 608297
E-Mail: beratung@aibp.de
Internet: www.aibp.de
Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag 10:00 -13:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr
Samstag 10:00 -13:00 Uhr
DRK-Kleider Shop Bad Pyrmont
Lortzingstraße 20a
31812 Bad Pyrmont
Telefon:: 05281 / 1600707
E-Mail: t.lambert@drk-weserbergland.de
Internet: www.drk-weserbergland.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 10:00 -13:00 Uhr und 15:00 -18:00 Uhr
Recyclinghof/Second-Hand-Kaufhaus
Lügder Straße 13
31812 Bad Pyrmont
Tel: 05281 / 9325-0
E-Mail: recyclinghof@aibp.de
Internet: www.aibp.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8:00 -17:00 Uhr
Samstag 9:00 -15:00 Uhr
Bad Münder
Umsonstladen
Obertorstraße 16
31848 Bad Münder
Telefon:: 05151 / 52490
E-Mail: info@umsonst-muender.de
Internet: www.umsonst-muender.de
Öffnungszeiten:
Dienstag 15:00 -17:30 Uhr
Donnerstag 9:30 -12:30 Uhr
1. Samstag im Monat 10:00 -12:00 Uhr
Hessisch Oldendorf
DRK-Kleider Shop Hess. Oldendorf
Lange Straße 66
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon:: 05152 / 5270120
E-Mail: b.lindstroem@drk-weserbergland.de
Internet: www.drk-weserbergland.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 10:00 -13:00 Uhr und 15:00 -18:00 Uhr
Coppenbrügge
Kleiderladen der Bürgerhilfe am Ith Coppenbrügge
Bahnhofstraße 6 (ehemalige Post)
31863 Coppenbrügge
E-Mail: info@buergerhilfe-am-ith.de
Internet: www.buergerhilfe-am-ith.de
Öffnungszeiten:
Donnerstag 15:00 -17:30 Uhr
Freitag 10:00 -12:00 Uhr
Salzhemmendorf
Kleiderladen der Bürgerhilfe am Ith e. V. Lauenstein
Salzhemmendorfer Straße 2
(im OKAL Industrie- und Gewerbepark)
31020 Salzhemmendorf OT Lauenstein
E-Mail: info@buergerhilfe-am-ith.de
Internet: www.buergerhilfe-am-ith.de
Öffnungszeiten:
Donnerstag 15:00 -17:00 Uhr
Freitag 10:00 -12:00 Uhr
Aerzen
Kleiderkammer Aerzen
Wall 1
31855 Aerzen
Telefon: 05151 / 926464
E-Mail: hamelner-tafel@t-online.de
Internet: www.hamelner-tafel.de
Öffnungszeiten:
Freitag 14:00 -16:00 Uhr