Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Wer durch Krankheit, Unfall oder eine andere Ursache eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung hat, will dennoch gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen und sein Leben selbstbestimmt gestalten können. Damit dies grundsätzlich möglich ist, hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungen erlassen, die einen gewissen Ausgleich ermöglichen sollen. Dadurch sollen Benachteiligungen verringert und Diskriminierungen jeglicher Art vermieden werden.

Zu den unterstützenden Leistungen gehört z. B. Eingliederungshilfe nach dem 9. Sozialgesetzbuch.

Eingliederungshilfe

Dabei handelt es sich um Sach-, Geld- oder Dienstleistungen, durch die Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können sollen.

Grundsätzlich ergeben sich laut Gesetz vier verschiedene Bereiche der Leistungen:
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe
Voraussetzung ist eine wesentliche geistige, körperliche oder seelische Behinderung. Dies wird anhand von fachärztlichen Unterlagen beurteilt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Arbeitsagentur) nachrangig. Bei bestimmten Leistungen wird vorrangig auf Einkommen und Vermögen zurückgegriffen. Für Leistungen der Eingliederungshilfe ist ein Antrag notwendig. Gemeinsam mit dem Antragsteller wird nach Antragstellung der Unterstützungsbedarf ermittelt und besprochen, welche Leistung konkret benötigt wird. Leistungen können frühestens am Ersten des Antragsmonats beginnen.

Die Ansprechpartner in der Abteilung 5.3 können über die Vermittlung unter 05371 82-0 erfragt werden. Wir beraten Sie gerne. Sie können sich auch per E-Mail an das Funktionspostfach eingliederungshilfe@gifhorn.de wenden.

Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden (§108 SGB IX). Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden. Ein entsprechendes Antragsformular wird Ihnen auf Anforderung zugesandt. Sie können den Antrag auch online über das Serviceportal des Landkreises Gifhorn stellen.

Zum Antragsformular
Internet: https://openrathaus.gifhorn.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15850/show

Beratung

Im Landkreis Gifhorn können sich alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige auch durch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützen und beraten lassen. Es erfolgt eine Beratung in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe. Träger der Teilhabeberatung ist der Gifhorner Betreuungsverein e. V. in den Räumlichkeiten am Steinweg 4 in 38518 Gifhorn.

Sie unterstützt den Landkreis Gifhorn als Träger der Eingliederungshilfe in seiner Beratungspflicht und berät niedrigschwellig und unabhängig von diesem.

Dabei soll die EUTB noch weit vor der Beantragung von Leistungen erfolgen und wegweisend eine umfassende Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten. Die EUTB berät zu den Rechten und Pflichten der Leistungsberechtigten, über mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.

Mehr Infos unter
Internet: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/eingliederungshilfe_fur_behinderte_menschen/eingliederungshilfe-200427.html

oder

Auch in leichter Sprache
Internet: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/leichte_sprache/eingliederungs_hilfe/eingliederungs-hilfe-fur-behinderte-menschen-205701.html

Rehabilitation

Die Rehabilitation zielt darauf ab, beeinträchtigte Personen wieder in das Alltagsleben zu integrieren und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen abzumildern bzw. vor einer Verschlechterung zu bewahren. Dazu gehören unter anderem Massagen, Heilbäder, Krankengymnastik sowie Ergotherapie oder psychotherapeutische Gespräche. Neben einer medizinischen Behandlung können auch Ernährungsberatung, Bewegungstherapie oder Entspannungsübungen für eine Rehabilitation in Anspruch genommen werden. Informationen und Leistungen erhalten Betroffene unter anderem bei den gesetzlichen Krankenkassen, bei der Bundesagentur für Arbeit, über die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder bei Trägern für Kriegsopferversorgung, öffentlicher Jugendhilfe und den Sozialhilfeträgern.

Mehr Infos unter
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html

Behindertenbeirat Landkreis Gifhorn

Der Behindertenbeirat will an der Integration von Menschen mit Behinderung in Kindertagesstätten, Schulen, Beruf und im täglichen Leben mitwirken. Als Experten in eigener Sache möchte der Behindertenbeirat bei Planung und Bau von Wohnraum, öffentlichen Gebäuden, Gaststätten, Kinos usw. mitwirken. Barrieren im öffentlichen Verkehrsraum, beim öffentlichen Nahverkehr, in der Umsetzung des Behinderten- und Sozialrechts, im Internet und auch in den Köpfen sollen beseitigt werden.

Mehr Infos unter
Internet: https://behindertenbeirat-gifhorn.de/

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe. Zum Beispiel, wenn Sie Fragen haben zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln oder wenn Sie wissen wollen, was ein Teilhabeplan ist. Die EUTB® ist der Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen verpflichtet. Auch deren Angehörige können sich beraten lassen. So trägt die EUTB® dazu bei, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

Kontakt EUTB® Gifhorn
Steinweg 4, 38518 Gifhorn
Telefon: 05371 9451 521
E-Mail: info@eutb-gifhorn.de