Und dann kamst du...
Die Schwangerschaft ist eine besonders schöne Zeit ständiger Veränderungen. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen während dieser besonderen Phase im Leben einer Frau werden sowohl die Gesundheit von Mutter und Kind ständig beobachtet als auch die Entwicklung des Kindes regelmäßig dokumentiert.
Tritt eine Schwangerschaft ein und die werdende Mutter teilt dieses ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, d. h. ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen).
In den letzten Wochen der Schwangerschaft rücken der Körper der Frau und das Baby in den Mittelpunkt des Lebens, alles dreht sich um die anstehende Geburt.
Die meisten Schwangeren haben sich in dieser Phase bereits entschieden, ob sie ihr Kind lieber zu Hause, in einer Klinik oder auch in einem speziellen Geburtshaus zur Welt bringen möchten.
Nichts verändert das Leben einer Frau so stark wie Schwangerschaft und Geburt. Auch die Männer erleben als "neue Väter" die Gründung einer Familie vollkommen anders als noch vor Jahrzehnten. Aber nicht nur die Situation der Eltern ändert sich, sondern jedem weiteren Familienmitglied fällt eine neue Rolle zu, die mit viel Verantwortungsbewusstsein gekoppelt ist. Aus diesem Grund ist es gut zu wissen, welche Beratungsangebote es gibt.
Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Aktuelle Informationen unter
Internet: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892
Antrag unter
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, sich die Zeit zu nehmen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.
Elterngeld gibt es in den Varianten:
Die Eltern können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Allerdings gibt es sowohl eine Mindestbezugszeit von 2 Lebensmonaten als auch eine Maximalbezugszeit von 12 Lebensmonaten. Lebensmonate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, sind zwingend als Basiselterngeld durch die Kindesmutter zu beantragen. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist im ersten Lebensjahr nur noch für einen Lebensmonat möglich. ElterngeldPlus kann darüber hinaus für einen längeren Zeitraum und auch gleichzeitig bezogen werden.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Das Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle des Landkreis Gifhorn zu beantragen.
Kontakt
Landkreis Gifhorn
Elterngeldstelle/Kreishaus II
Schloßplatz 1, 38518 Gifhorn
E-Mail: elterngeld@gifhorn.de
Mehr Infos unter
Anträge finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung oder in der Elterngeldstelle oder in Ihrem örtlichen Rathaus.
Internet: https://www.ms.niedersachsen.de/themen/familie/elterngeld/das-elterngeld-13791.html
Der Antrag ist nach der Geburt des Kindes innerhalb von drei Monaten bei der Elterngeldstelle einzureichen.
Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
Hebammenzentrale des Landkreises Gifhorn
"Sie brauchen eine Hebamme - wir helfen Ihnen!"
Während der Schwangerschaft und Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit hat jede Frau Anspruch auf Beratung und Betreuung durch eine Hebamme. Die Kosten hierfür tragen die gesetzlichen Krankenkassen und viele private Versicherer. Eine Hebamme ist Ihre Kontaktperson vor, während und nach der Geburt.
Sie berät die Schwangere/das Paar in Fragen zur Ernährung und Lebensweise. Bei Geburtsvorbereitungskursen, Vorsorgeuntersuchungen und der guten Vorbereitung auf das Leben mit dem Neugeborenen ist sie ihre Ansprechpartnerin. Sie hilft Schwangeren bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen. Hebammen begleiten und betreuen die werdende Mutter bzw. das Paar während der Geburt entweder in der Klinik oder zu Hause.
Ist das Kind geboren, betreut die Hebamme Mutter und Kind zu Hause. Zu dieser Wochenbettbetreuung gehören die medizinische Beobachtung und Versorgung von Mutter und Kind, die praktische Anleitung, Hilfe beim Stillen, Rückbildungsgymnastik und Informationen zur Beikosteinführung. Bis zum Ende der Stillzeit kann diese Betreuung in Anspruch genommen werden. Auch diese Leistungen übernehmen die Krankenkassen.
Die Hebammenzentrale ist ein kostenloses Angebot des Landkreises Gifhorn.
Angebote der Hebammenzentrale
Mobil: 0172 6038394
Standort Gifhorn
Braunschweiger Straße 15, 38518 Gifhorn
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Standort Wittingen
Hindenburgwall 19, 29378 Wittingen
Sprechzeiten: Mi. 09:30 - 13:00 Uhr, nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail oder Telefon
Internet: www.hebammenzentrale-landkreis-gifhorn.de
Frühe Hilfen
Die Frühen Hilfen des Landkreises Gifhorn haben Angebote sowohl für (werdende) Eltern und deren Kinder bis zum Alter von drei Jahren als auch Angebote für Fachkräfte, die in diesem Bereich arbeiten.
Die Frühen Hilfen:
Fachkräfte Frühe Hilfen
Sie sind Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch!
Unsere Checkliste soll eine erste kleine Orientierungshilfe sein:
Tritt eine Schwangerschaft ein und die werdende Mutter teilt dieses ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, d. h. ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen).
In den letzten Wochen der Schwangerschaft rücken der Körper der Frau und das Baby in den Mittelpunkt des Lebens, alles dreht sich um die anstehende Geburt.
Die meisten Schwangeren haben sich in dieser Phase bereits entschieden, ob sie ihr Kind lieber zu Hause, in einer Klinik oder auch in einem speziellen Geburtshaus zur Welt bringen möchten.
Nichts verändert das Leben einer Frau so stark wie Schwangerschaft und Geburt. Auch die Männer erleben als "neue Väter" die Gründung einer Familie vollkommen anders als noch vor Jahrzehnten. Aber nicht nur die Situation der Eltern ändert sich, sondern jedem weiteren Familienmitglied fällt eine neue Rolle zu, die mit viel Verantwortungsbewusstsein gekoppelt ist. Aus diesem Grund ist es gut zu wissen, welche Beratungsangebote es gibt.
Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Aktuelle Informationen unter
Internet: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892
Antrag unter
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, sich die Zeit zu nehmen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.
Elterngeld gibt es in den Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonusmonate
Die Eltern können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Allerdings gibt es sowohl eine Mindestbezugszeit von 2 Lebensmonaten als auch eine Maximalbezugszeit von 12 Lebensmonaten. Lebensmonate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, sind zwingend als Basiselterngeld durch die Kindesmutter zu beantragen. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist im ersten Lebensjahr nur noch für einen Lebensmonat möglich. ElterngeldPlus kann darüber hinaus für einen längeren Zeitraum und auch gleichzeitig bezogen werden.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Das Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle des Landkreis Gifhorn zu beantragen.
Kontakt
Landkreis Gifhorn
Elterngeldstelle/Kreishaus II
Schloßplatz 1, 38518 Gifhorn
E-Mail: elterngeld@gifhorn.de
Mehr Infos unter
Anträge finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung oder in der Elterngeldstelle oder in Ihrem örtlichen Rathaus.
Internet: https://www.ms.niedersachsen.de/themen/familie/elterngeld/das-elterngeld-13791.html
Der Antrag ist nach der Geburt des Kindes innerhalb von drei Monaten bei der Elterngeldstelle einzureichen.
Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.
Mehr Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
Hebammenzentrale des Landkreises Gifhorn
"Sie brauchen eine Hebamme - wir helfen Ihnen!"
Während der Schwangerschaft und Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit hat jede Frau Anspruch auf Beratung und Betreuung durch eine Hebamme. Die Kosten hierfür tragen die gesetzlichen Krankenkassen und viele private Versicherer. Eine Hebamme ist Ihre Kontaktperson vor, während und nach der Geburt.
Sie berät die Schwangere/das Paar in Fragen zur Ernährung und Lebensweise. Bei Geburtsvorbereitungskursen, Vorsorgeuntersuchungen und der guten Vorbereitung auf das Leben mit dem Neugeborenen ist sie ihre Ansprechpartnerin. Sie hilft Schwangeren bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen. Hebammen begleiten und betreuen die werdende Mutter bzw. das Paar während der Geburt entweder in der Klinik oder zu Hause.
Ist das Kind geboren, betreut die Hebamme Mutter und Kind zu Hause. Zu dieser Wochenbettbetreuung gehören die medizinische Beobachtung und Versorgung von Mutter und Kind, die praktische Anleitung, Hilfe beim Stillen, Rückbildungsgymnastik und Informationen zur Beikosteinführung. Bis zum Ende der Stillzeit kann diese Betreuung in Anspruch genommen werden. Auch diese Leistungen übernehmen die Krankenkassen.
Die Hebammenzentrale ist ein kostenloses Angebot des Landkreises Gifhorn.
Angebote der Hebammenzentrale
- Unterstützung bei der Hebammensuche und bei der Suche nach Kursen im Landkreis Gifhorn
- Beratungen in der Schwangerschaft und im Wochenbett sowie Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse und Kurse zur Einführung von Beikost, für Eltern, die keine Hebammenbetreuung haben
- Warteliste für freie Hebammenplätze - Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an
Mobil: 0172 6038394
Standort Gifhorn
Braunschweiger Straße 15, 38518 Gifhorn
Sprechzeiten:
Mo., Mi. und Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Standort Wittingen
Hindenburgwall 19, 29378 Wittingen
Sprechzeiten: Mi. 09:30 - 13:00 Uhr, nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail oder Telefon
Internet: www.hebammenzentrale-landkreis-gifhorn.de
Frühe Hilfen
Die Frühen Hilfen des Landkreises Gifhorn haben Angebote sowohl für (werdende) Eltern und deren Kinder bis zum Alter von drei Jahren als auch Angebote für Fachkräfte, die in diesem Bereich arbeiten.
Die Frühen Hilfen:
- sind alle Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangebote, die es für Familien ab Beginn der Schwangerschaft bis zum vollendeten 3. Lebensjahr gibt
- richten sich an alle (werdenden) Eltern, und manchmal auch an Familien mit besonderen Problemlagen
- sind vertraulich und kostenlos
- haben eine gute Entwicklung von Kindern zum Ziel
- fördern die Eltern-Kind-Beziehung und stärken die Bindung
- richten sich auch an Fachkräfte, die mit Kinder und Familien zusammenarbeiten
- machen Angebote, um den Alltag zu entlasten
Fachkräfte Frühe Hilfen
- Die Fachkräfte Frühe Hilfen sind Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern. Mit ihnen können Sie über Ihre Sorgen sprechen. Sie geben Tipps zur gesunden Entwicklung Ihres Babys. Bei speziellen Problemen helfen sie Ihnen auch dabei, geeignete Fachleute und Unterstützungsangebote zu finden.
- Die Cafés laden zum lockeren Austausch mit anderen Eltern ein und Ihre Kinder können dort mit anderen Kindern spielen. Außerdem ist immer eine Fachkraft der Frühen Hilfen vor Ort, die zu bestimmten Themen berät. Toll um Kontakte zu knüpfen! Die Café Kinderwagen gibt es in folgenden Samtgemeinden: Hankensbüttel, Ehra-Lessien, Müden, Wesendorf, Isenbüttel, Gifhorn.
- Auch in den Flüchtlingsunterkünften bieten wir unter der Leitung einer Fachkraft der Frühen Hilfen Müttertreffs für die Frauen an, die dort leben. Hier können Mütter niederschwellig gemeinsam Unterstützung für sich und ihre Kinder erhalten. Super um sich nach der Geburt eines Kindes in einer neuen Umgebung zurecht zu finden und hilfreiche Anlaufstellen genannt zu bekommen.
- Die Frühen Hilfen bieten Beratung in allen Bereichen rund um das Thema Schwangerschaft und Kinder an. Durch das große Netzwerk der Frühen Hilfen finden wir gemeinsam immer die richtigen Ansprechpartner und helfen Ihnen weiter.
Sie sind Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch!
Unsere Checkliste soll eine erste kleine Orientierungshilfe sein:
- Kind beim Standesamt und der Krankenkasse anmelden
- Dem Arbeitgeber die Geburt mitteilen
- Elterngeld beantragen
- Kinderbetreuungsplatz beantragen
- Beim Rückbildungskurs anmelden
- Steuer ID des Kindes abheften