Betreuungsverfügung
6.6 Betreuungsverfügung
Im Vorfeld einer möglicherweise erforderlichen Anordnung einer rechtlichen Betreuung können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer Ihr rechtlicher Betreuer sein soll oder wer diese Aufgabe auf keinen Fall übernehmen soll. Der vom Gericht bestimmte Betreuer wird überwacht.
Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle des Landkreises unterstützt das Betreuungsgericht und prüft die persönlichen Lebensumstände des Betroffenen. Sie klärt dabei, ob eine Betreuung notwendig ist und welche Aufgabenbereiche abzudecken wären. Die Betreuungsstelle schlägt eine geeignete Person vor, die sich bereit erklärt hat, die Betreuung zu übernehmen, hierbei werden, nach Möglichkeit, vorranging Familienangehörige berücksichtigt.
Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von den örtlichen Betreuungsstellen erhalten.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können. Dadurch wird der Wille des Patienten auch dann umgesetzt, wenn er nicht mehr persönlich geäußert werden kann. Wenn die Maßnahmen und Situationen klar und detailliert beschrieben sind, sind sowohl Ärzte als auch Vertreter (wie z. B. Betreuer) an die Vorgaben der Patientenverfügung gebunden. Es wird dringend empfohlen, bei der Erstellung der Patientenverfügung die Beratung eines Arztes in Anspruch zu nehmen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Thema rechtliche Betreuung, Formulare und Broschüren finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Weitere Informationen und Textbausteine zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Jever, Sande, Schortens, Wangerland, Wangerooge:
Landkreis Friesland
Fachbereich Gesundheitswesen - Betreuungsstelle
Schlosserplatz 3, 26441 Jever
Telefon: 04461 919-0
E-Mail: betreuungstelle@friesland.de
Varel, Bockhorn, Zetel:
Landkreis Friesland, DLZ Varel
Fachbereich Gesundheitswesen - Betreuungsstelle
Karl-Nieraad-Str. 1, 26316 Varel
Telefon: 04451 953-0
E-Mail: betreuungsstelle@friesland.de
Im Vorfeld einer möglicherweise erforderlichen Anordnung einer rechtlichen Betreuung können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer Ihr rechtlicher Betreuer sein soll oder wer diese Aufgabe auf keinen Fall übernehmen soll. Der vom Gericht bestimmte Betreuer wird überwacht.
Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle des Landkreises unterstützt das Betreuungsgericht und prüft die persönlichen Lebensumstände des Betroffenen. Sie klärt dabei, ob eine Betreuung notwendig ist und welche Aufgabenbereiche abzudecken wären. Die Betreuungsstelle schlägt eine geeignete Person vor, die sich bereit erklärt hat, die Betreuung zu übernehmen, hierbei werden, nach Möglichkeit, vorranging Familienangehörige berücksichtigt.
Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von den örtlichen Betreuungsstellen erhalten.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können. Dadurch wird der Wille des Patienten auch dann umgesetzt, wenn er nicht mehr persönlich geäußert werden kann. Wenn die Maßnahmen und Situationen klar und detailliert beschrieben sind, sind sowohl Ärzte als auch Vertreter (wie z. B. Betreuer) an die Vorgaben der Patientenverfügung gebunden. Es wird dringend empfohlen, bei der Erstellung der Patientenverfügung die Beratung eines Arztes in Anspruch zu nehmen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Thema rechtliche Betreuung, Formulare und Broschüren finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Weitere Informationen und Textbausteine zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Jever, Sande, Schortens, Wangerland, Wangerooge:
Landkreis Friesland
Fachbereich Gesundheitswesen - Betreuungsstelle
Schlosserplatz 3, 26441 Jever
Telefon: 04461 919-0
E-Mail: betreuungstelle@friesland.de
Varel, Bockhorn, Zetel:
Landkreis Friesland, DLZ Varel
Fachbereich Gesundheitswesen - Betreuungsstelle
Karl-Nieraad-Str. 1, 26316 Varel
Telefon: 04451 953-0
E-Mail: betreuungsstelle@friesland.de