Schuldnerberatung
5.4 Schuldnerberatung
Wenn das Geld nicht mehr reicht
Es gibt kaum Bereiche, in denen die Auswirkungen von Ver- und Überschuldung nicht zu spüren sind: in der Arbeit mit Arbeitslosen, Alleinerziehenden, jungen Menschen in der Berufsvorbereitung oder mit Suchtabhängigen, um nur einige Bereiche exemplarisch zu nennen. Auch das Thema "Altersüberschuldung" bleibt virulent und zeigt einen weiter ansteigenden Trend.
Für viele Menschen ist das Leben durch ihre finanzielle Notsituation so beeinträchtigt, dass sie für sich keine Perspektive mehr sehen. Die Schuldnerberatung leistet hier wichtige Hilfestellung bei der Organisation der Entschuldungsprozesse und versteht sich dabei auch als ein Angebot der persönlichen und wirtschaftlichen Stabilisierung. In der Beratung werden die einzelnen Schritte bis zur Entschuldung gemeinsam mit dem Ratsuchenden erarbeitet. Dazu gehört z. B. eine Budgetplanung, die Erarbeitung von außergerichtlichen Regulierungsplänen oder die Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren (geeignete Stelle gemäß § 305 InsO). Eine Nachbetreuung soll helfen, neue Schuldensituationen zu vermeiden und die Befähigung zum Umgang mit Geld zu erhöhen.
Diakonisches Werk Friesland-Wilhelmshaven
Lindenallee 16, 26441 Jever
Telefon: 04461 74051
E-Mail: sb-jever@diakonie-fri.de
Kirchenstr. 1, 26316 Varel
Telefon: 04461 4051
Fax: 04461 74051
E-Mail: sb-varel@diakonie-fri.de
Wenn das Geld nicht mehr reicht
Es gibt kaum Bereiche, in denen die Auswirkungen von Ver- und Überschuldung nicht zu spüren sind: in der Arbeit mit Arbeitslosen, Alleinerziehenden, jungen Menschen in der Berufsvorbereitung oder mit Suchtabhängigen, um nur einige Bereiche exemplarisch zu nennen. Auch das Thema "Altersüberschuldung" bleibt virulent und zeigt einen weiter ansteigenden Trend.
Für viele Menschen ist das Leben durch ihre finanzielle Notsituation so beeinträchtigt, dass sie für sich keine Perspektive mehr sehen. Die Schuldnerberatung leistet hier wichtige Hilfestellung bei der Organisation der Entschuldungsprozesse und versteht sich dabei auch als ein Angebot der persönlichen und wirtschaftlichen Stabilisierung. In der Beratung werden die einzelnen Schritte bis zur Entschuldung gemeinsam mit dem Ratsuchenden erarbeitet. Dazu gehört z. B. eine Budgetplanung, die Erarbeitung von außergerichtlichen Regulierungsplänen oder die Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren (geeignete Stelle gemäß § 305 InsO). Eine Nachbetreuung soll helfen, neue Schuldensituationen zu vermeiden und die Befähigung zum Umgang mit Geld zu erhöhen.
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