Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
5.2 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Menschen, die nicht nur vorübergehend wesentlich behindert oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Dies gilt u. a. für folgende Bereiche:
Auskünfte und die entsprechenden Anträge erhalten Sie beim:
Landkreis Friesland
Fachbereich Soziales und Senioren
Schlosserplatz 3, 26441 Jever
Telefon: 04461 919-0
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de
Menschen, die nicht nur vorübergehend wesentlich behindert oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Dies gilt u. a. für folgende Bereiche:
- Soziale Teilhabe
- Teilhabe an Bildung
- Teilhabe am Arbeitsleben
Auskünfte und die entsprechenden Anträge erhalten Sie beim:
Landkreis Friesland
Fachbereich Soziales und Senioren
Schlosserplatz 3, 26441 Jever
Telefon: 04461 919-0
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de