Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Betreutes Wohnen

4.4 Betreutes Wohnen

Wenn neben der reinen Wohnung vom Vermieter zusätzlich Hilfestellungen in den Bereichen Haushalt und Betreuung geleistet werden, spricht man vom "betreuten Wohnen" oder "Wohnen mit Service".

Der Schwerpunkt liegt auf der Eigenständigkeit der Bewohner. Das heißt, dass sich Betreutes Wohnen für Menschen eignet, die einzelne Hilfeleistungen benötigen und Gesellschaft mit Gleichgesinnten suchen, ansonsten aber noch selbstständig allein leben können. Denn die Betreuungsleistungen beim Betreuten Wohnen sind als Unterstützung gedacht und dienen dazu, die Selbstständigkeit der Bewohner möglichst lange zu erhalten.

In der Regel wird beim Einzug in ein Betreutes Wohnen ein Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag, der die "Grund-"und "Wahl-"/bzw. "Zusatzleistungen" umfasst, geschlossen. Schließen Sie diese Verträge möglichst getrennt voneinander ab, dies schafft mehr Transparenz. Überprüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob die enthaltenen Leistungen alle eindeutig beschrieben sind und ob die Kosten getrennt aufgestellt wurden und nachvollziehbar sind.

Grundleistungen
Unter Grundleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die mit einer pauschalen monatlichen Zahlung von allen Bewohnern gemeinschaftlich finanziert werden. Diese Zahlung wird oft als Betreuungspauschale, Servicepauschale oder einfach als Abschlag bezeichnet. Dafür dürfen alle Bewohner die Grundleistungen frei nach Bedarf nutzen.

Typische Grundleistungen (Betreuten Wohnen):
  • Ansprechperson mit geregelter Verfügbarkeit
  • Hausmeisterservice
  • Installierter Hausnotruf
  • Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind optionale Angebote, die Sie vorübergehend oder dauerhaft in Anspruch nehmen können. Ihre Ansprechperson sollte Sie dazu jederzeit beraten und die gewünschten Leistungen auch direkt vermitteln können.

Typische Wahlleistungen (Betreuten Wohnen):
  • Reinigung der Wohnung
  • Fahrdienste
  • Wäscheservice
  • Einkaufsservice
  • Alltagsbegleiter
  • Mahlzeitenservice
  • Medizinische Fußpflege
  • Unterstützung bei amtlichem Schriftverkehr und Behördengängen
Da es keine allgemein gültige Begriffsdefinition oder verbindliche Qualitätsstandards für das "Betreute Wohnen" gibt, ist es sinnvoll, sich bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung ausführlich beraten zu lassen und möglichst immer mehrere Einrichtungen miteinander zu vergleichen. Wichtig ist auch, sich im Vorfeld über die ganz eigenen persönlichen Bedürfnisse Klarheit zu verschaffen.

Weitere Informationen und Adresslisten für "Betreutes Wohnen" erhalten Sie im:
Senioren- und Pflegestützpunkt Friesland
Am Kirchplatz 19, 26441 Jever
Telefon: 04461 9196030

Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Eine Alternative zur Pflege in der eigenen Wohnung, sind spezielle Wohngruppen mit ambulanter Betreuung. Diese Form des gemeinsamen Wohnens bietet eine Alternative zum Pflegeheim für Menschen, die nicht mehr alleine im eigenen Haushalt leben können oder möchten und bietet ein hohes Maß an Alltagsnormalität und Selbstbestimmung.

In der Regel leben hier mindestens drei und nicht mehr als zwölf Menschen in einer Pflege-WG zusammen, die Leistungen von der Pflegekasse beziehen. Das eigene Zimmer oder Appartement wird mit eigenen Möbeln eingerichtet, die Wohnküche und die Sanitäranlagen werden gemeinschaftlich genutzt. Betreuungskräfte und Pflegepersonal sind bei Bedarf rund um die Uhr anwesend, sie organisieren den Haushalt und führen gemeinsame Aktivitäten durch.

Diese Wohnform bietet auch bei schwerstem Hilfe- und Pflegebedarf eine Alternative zum Pflegeheim. Allerdings lebt man intensiv und eng mit anderen Menschen zusammen und muss bei der Gestaltung des Alltagslebens immer wieder kompromissbereit sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen bleiben verantwortlich für Dienstleistungen und Pflege. Auch gibt es häufig Fragen zur rechtlichen Einordnung, so dass sich empfiehlt, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Heimaufsichtsbehörde zur Beratung aufzunehmen.

Senioren- und Pflegestützpunkt Friesland
Am Kirchplatz 19, 26441 Jever
Telefon: 04461 9196030

Oder die:
Heimaufsicht des Landkreises Friesland
Schlosserplatz 3, 26441 Jever
Telefon: 04461 9197090 oder 04451 953350
E-Mail: heimaufsicht@friesland.de