Wohngeld
4.3 Wohngeld
Seit über 50 Jahren schon unterstützt das Wohngeld einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten und wird dabei als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Zum 01. Januar 2023 wurden die Voraussetzungen für das Wohngeld angepasst, so dass nun auch Personen einen Anspruch auf Unterstützung haben können, die zuvor kein Wohngeld erhalten konnten.
Wohngeld ist jedoch kein Almosen des Staates. Wer über eigenes Einkommen (z. B. eine Rente) verfügt und keine anderen Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung erhält, hat einen Rechtsanspruch und kann zum Kreis der Berechtigten gehören.
Für Personen, die in einer vollstationären Einrichtung (z. B. einem Pflegeheim) leben, kann bei
Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls Wohngeld gewährt werden.
Der Wohngeldanspruch wird für jeden Einzelfall individuell berechnet. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Zuständig für die Beratung und Gewährung der Leistungen sind die Städte Schortens und Varel sowie für die übrigen Gemeinden des Landkreises die Wohngeldstelle des Landkreises Friesland.
Fachbereich Soziales und Senioren - Wohngeldstelle
Schlosserplatz 3, 26441 Jever
Telefon: 04461 9190
E-Mail: wohngeld@friesland.de
Seit über 50 Jahren schon unterstützt das Wohngeld einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten und wird dabei als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Zum 01. Januar 2023 wurden die Voraussetzungen für das Wohngeld angepasst, so dass nun auch Personen einen Anspruch auf Unterstützung haben können, die zuvor kein Wohngeld erhalten konnten.
Wohngeld ist jedoch kein Almosen des Staates. Wer über eigenes Einkommen (z. B. eine Rente) verfügt und keine anderen Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung erhält, hat einen Rechtsanspruch und kann zum Kreis der Berechtigten gehören.
Für Personen, die in einer vollstationären Einrichtung (z. B. einem Pflegeheim) leben, kann bei
Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls Wohngeld gewährt werden.
Der Wohngeldanspruch wird für jeden Einzelfall individuell berechnet. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
- Der Höhe des Gesamteinkommens
Zuständig für die Beratung und Gewährung der Leistungen sind die Städte Schortens und Varel sowie für die übrigen Gemeinden des Landkreises die Wohngeldstelle des Landkreises Friesland.
Fachbereich Soziales und Senioren - Wohngeldstelle
Schlosserplatz 3, 26441 Jever
Telefon: 04461 9190
E-Mail: wohngeld@friesland.de