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Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA)

3.5 Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA)

Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Hierbei handelt es sich um die Möglichkeiten für verschiedene Dienstleister sich für spezielle Angebote vom Landesamt anerkennen zu lassen, damit die pflegebedürftigen Kunden mit Pflegegrad diese Angebote über den Entlastungsbetrag von 131 Euro abrechnen dürfen.

In § 45a des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) ist genau beschrieben, welche Arten von Angeboten mit dem Begriff gemeint sind.

Unter AZUA werden jedoch keine Pflegeleistungen, sondern vielmehr die Unterstützung und die Entlastung bei der Bewältigung im Alltag verstanden. Angeboten wird eine Einzel- oder Gruppenbetreuung, die Entlastung von Pflegenden oder aber auch die Entlastung im Alltag, bspw. durch Alltagsbegleitungen oder das Anbieten von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen.

Einen wichtigen Aspekt der AZuA stellt hierbei der persönliche Kontakt dar, sodass für die Pflegebedürftigen die Möglichkeit zu Kommunikation, Austausch und sozialer Teilhabe besteht und die Gefahr einer Vereinsamung somit entgegenwirken kann.

Diese AZUA können gewerblich neben Pflegediensten auch von Einzelpersonen (Soloselbständige) oder Firmen durchgeführt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist es, sich als Nachbarschaftshelfer auf Ehrenamtsbasis anerkennen zu lassen. Hierfür lässt sich eine Aufwandsentschädigung abrechnen, die bei 85 % des Mindestlohnes liegt.

Der Vorteil hierbei ist, dass nun vor allem Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 die bis Dato Unterstützung durch Freunde oder Nachbarn erhalten haben, hierfür den Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung einsetzen können. Vorausgesetzt, die Freunde/Nachbarn sind bereit, sich anerkennen zu lassen.

Dienstleister von AZUA-Angeboten, egal ob als Einzelperson (Nachbarschaftshilfe), Einzelunternehmen oder gewerblichen Firmen bedürfen vorher immer erst der Anerkennung durch das Land Niedersachsen. Der entsprechende Antrag auf Anerkennung ist beim niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu beantragen.

Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Friesland berät sie ebenfalls gerne zum Thema AZUA.
Schlosserplatz 3, 26441 Jever
Telefon: 04461 919-6031 oder -6042
E-Mail: pflegestuetzpunkt@friesland.de