Stationäre Pflege/Heimaufsicht
3.3 Stationäre Pflege/Heimaufsicht
Stationäre Pflege
Von stationärer Pflege spricht man, wenn die gesamte pflegerische und alltägliche Versorgung, wie auch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung/Pflegeheim stattfindet. Die Leistungen aus der ambulanten Versorgung entfallen bei Übergang in die vollstationäre Versorgung.
Die Kosten für eine vollstationäre Einrichtung setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Den Kosten für die pflegerische Versorgung, Unterkunft- und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Da das System der Pflegeversicherung keine volle Kostenübernahme vorsieht, ist auch für die pflegerische Versorgung immer ein Teil von der pflegebedürftigen Person selbst zu erbringen.
Der Zuschuss der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Seit 01. Januar 2024 gibt es eine gestaffelte Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, ja nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim, um:
Sprechen Sie uns bei Fragen oder Unklarheiten gerne an. Wir helfen Ihnen, einen Weg durch das vielfältige Angebot an Leistungen und Diensten zu finden!
Der Landkreis Friesland bietet mit der Pflegeberatung beim Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) eine vertrauliche, neutrale und kostenlose Beratung an.
Sprechzeiten:
Mo. bis Fr. 08.15 bis 13.15 Uhr
nach Vereinbarung sind Termine auch nachmittags bis 18.00 Uhr möglich. Für den Südkreis bieten wir Beratung jeden Mittwoch im Dienstleistungszentrum Varel, Karl-Nieraad-Str. 1, 26316 Varel, Raum E26 in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr, an.
Senioren- und Pflegestützpunkt in Friesland (SPN)
Am Kirchplatz 19 (ehemals Logenhaus), 26441 Jever
Die Beratungen sind telefonisch möglich unter:
Telefon: 04421 919 6031/-6042
E-Mail: pflegestuetzpunkt@friesland.de
Privatversicherte wenden sich bezüglich Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung bitte an die Private Compass GmbH, unter der Nummer:
Telefon: 0800 1018800
Auf Wunsch bieten die Pflegekassen Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung, zum Thema Pflege und Gestaltungsmöglichkeiten der pflegerischen Versorgung, auf Anfrage auch durch eigene Pflegeberaterinnen und Pflegeberater an.
Heimaufsicht
Die örtliche Heimaufsicht ist nach dem Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) vorrangig für die Belange volljähriger und pflegebedürftiger Personen:
Die verstärkte Aufgabe der Heimaufsicht liegt im präventiven Bereich; die Entstehung von Mängeln zu verhindern.
Im Rahmen der gemeinsamen Prüftätigkeit in Niedersachsen finden im Landkreis Friesland jährliche Qualitätsprüfungen in Kooperation mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDN) oder mit der Careproof GmbH sowie anlassbezogene Überprüfungen bei Beschwerden in den Einrichtungen statt.
Die Heimaufsicht Friesland ist zu heimrechtlichen Belangen oder Beschwerden wie folgt zu erreichen:
Landkreis Friesland
Fachbereich Gesundheitswesen - Heimaufsicht
Sachbearbeiterin für Einrichtungen in der Gemeinde Wangerland und in den Städten Jever/Schortens:
Frau Boekhoff
(Dienstzeiten montags bis donnerstags am Vormittag zu den üblichen Bürozeiten)
Dienstgebäude, Schlosserplatz 3, 26441 Jever
Telefon: 04461 9197090
Fax: 04461 9198820
Persönlich: s.boekhoff@friesland.de
Heimaufsicht: heimaufsicht@friesland.de
Sachbearbeiterin für Einrichtungen in den Gemeinden Sande, Zetel, Bockhorn und in der Stadt Varel:
Frau Lauterbach
(Dienstzeiten montags bis donnerstags ganztägig und freitags am Vormittag zu den üblichen Bürozeiten)
Dienstgebäude Kreisdienstleistungszentrum Varel, Karl-Nieraad-Str. 1, 26316 Varel
Telefon: 04451 953530
Fax: 04461 9198820
Persönlich: a.lauterbach@friesland.de
Heimaufsicht: heimaufsicht@friesland.de
Stationäre Pflege
Von stationärer Pflege spricht man, wenn die gesamte pflegerische und alltägliche Versorgung, wie auch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung/Pflegeheim stattfindet. Die Leistungen aus der ambulanten Versorgung entfallen bei Übergang in die vollstationäre Versorgung.
Die Kosten für eine vollstationäre Einrichtung setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Den Kosten für die pflegerische Versorgung, Unterkunft- und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Da das System der Pflegeversicherung keine volle Kostenübernahme vorsieht, ist auch für die pflegerische Versorgung immer ein Teil von der pflegebedürftigen Person selbst zu erbringen.
Der Zuschuss der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
- Pflegegrad 1 Leistungsbetrag vollstationär, mtl. 131 Euro
- Pflegegrad 2 Leistungsbetrag vollstationär, mtl. 805 Euro
- Pflegegrad 3 Leistungsbetrag vollstationär, mtl. 1.319 Euro
- Pflegegrad 4 Leistungsbetrag vollstationär, mtl. 1.855 Euro
- Pflegegrad 5 Leistungsbetrag vollstationär, mtl. 2.096 Euro
Seit 01. Januar 2024 gibt es eine gestaffelte Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, ja nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim, um:
- Dauer bis 12 Monate Prozent 15 %
- Dauer länger als 1 Jahr Prozent 30 %
- Dauer länger als 2 Jahre Prozent 50 %
- Dauer länger als 3 Jahre Prozent 75 %
Sprechen Sie uns bei Fragen oder Unklarheiten gerne an. Wir helfen Ihnen, einen Weg durch das vielfältige Angebot an Leistungen und Diensten zu finden!
Der Landkreis Friesland bietet mit der Pflegeberatung beim Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) eine vertrauliche, neutrale und kostenlose Beratung an.
Sprechzeiten:
Mo. bis Fr. 08.15 bis 13.15 Uhr
nach Vereinbarung sind Termine auch nachmittags bis 18.00 Uhr möglich. Für den Südkreis bieten wir Beratung jeden Mittwoch im Dienstleistungszentrum Varel, Karl-Nieraad-Str. 1, 26316 Varel, Raum E26 in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr, an.
Senioren- und Pflegestützpunkt in Friesland (SPN)
Am Kirchplatz 19 (ehemals Logenhaus), 26441 Jever
Die Beratungen sind telefonisch möglich unter:
Telefon: 04421 919 6031/-6042
E-Mail: pflegestuetzpunkt@friesland.de
Privatversicherte wenden sich bezüglich Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung bitte an die Private Compass GmbH, unter der Nummer:
Telefon: 0800 1018800
Auf Wunsch bieten die Pflegekassen Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung, zum Thema Pflege und Gestaltungsmöglichkeiten der pflegerischen Versorgung, auf Anfrage auch durch eigene Pflegeberaterinnen und Pflegeberater an.
Heimaufsicht
Die örtliche Heimaufsicht ist nach dem Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) vorrangig für die Belange volljähriger und pflegebedürftiger Personen:
- in vollstationären Pflegeeinrichtungen,
- in ambulanten Wohnformen, die unter das NuWG fallen,
- in teilstationären Einrichtungen (Tagespflegen)
- und für deren Bewohnervertretungen zuständig.
Die verstärkte Aufgabe der Heimaufsicht liegt im präventiven Bereich; die Entstehung von Mängeln zu verhindern.
Im Rahmen der gemeinsamen Prüftätigkeit in Niedersachsen finden im Landkreis Friesland jährliche Qualitätsprüfungen in Kooperation mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDN) oder mit der Careproof GmbH sowie anlassbezogene Überprüfungen bei Beschwerden in den Einrichtungen statt.
Die Heimaufsicht Friesland ist zu heimrechtlichen Belangen oder Beschwerden wie folgt zu erreichen:
Landkreis Friesland
Fachbereich Gesundheitswesen - Heimaufsicht
Sachbearbeiterin für Einrichtungen in der Gemeinde Wangerland und in den Städten Jever/Schortens:
Frau Boekhoff
(Dienstzeiten montags bis donnerstags am Vormittag zu den üblichen Bürozeiten)
Dienstgebäude, Schlosserplatz 3, 26441 Jever
Telefon: 04461 9197090
Fax: 04461 9198820
Persönlich: s.boekhoff@friesland.de
Heimaufsicht: heimaufsicht@friesland.de
Sachbearbeiterin für Einrichtungen in den Gemeinden Sande, Zetel, Bockhorn und in der Stadt Varel:
Frau Lauterbach
(Dienstzeiten montags bis donnerstags ganztägig und freitags am Vormittag zu den üblichen Bürozeiten)
Dienstgebäude Kreisdienstleistungszentrum Varel, Karl-Nieraad-Str. 1, 26316 Varel
Telefon: 04451 953530
Fax: 04461 9198820
Persönlich: a.lauterbach@friesland.de
Heimaufsicht: heimaufsicht@friesland.de