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Ambulante Pflege/Pflege in der Häuslichkeit

3.2 Ambulante Pflege/Pflege in der Häuslichkeit

Dies ist die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in der häuslichen Umgebung. Die Versorgung kann von Pflegepersonen (z. B. Angehörige) selbst erbracht werden. Eine Unterstützung der häuslichen pflegerischen Versorgung bieten auch ambulante Pflegedienste, welche bei alltäglichen pflegerischen Verrichtungen wie Waschen, Ankleiden, Toilettengängen sowie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten helfen.

Die Pflegeversicherung bietet hier verschiedene Leistungsarten. Wird die Pflege ausschließlich selbst organisiert, z. B. durch Familienangehörige, spricht man von Pflegegeldleistung. Wird die Pflegeleistung von einem Pflegedienst erbracht, spricht man von einer Sachleistung. Es gibt auch die Möglichkeit, dass nur ein Teil der Pflege vom Pflegedienst erbracht wird und ein Teil von Angehörigen. Dann wird eine Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld gezahlt, die sogenannte Kombinationsleistung, diese Leistung der Pflegekasse wird individuell ermittelt.

Die Leistungen ab 01. Januar 2025 der Pflegekassen sind je nach Pflegegrad unterschiedlich:
  • Pflegegrad 1
  • Pflegegeldleistung //
    Pflegesachleistung //

  • Pflegegrad 2
  • Pflegegeldleistung 347 Euro
    Pflegesachleistung 796 Euro

  • Pflegegrad 3
  • Pflegegeldleistung 599 Euro
    Pflegesachleistung 1.497 Euro

  • Pflegegrad 4
  • Pflegegeldleistung 800 Euro
    Pflegesachleistung 1.859 Euro

  • Pflegegrad 5
  • Pflegegeldleistung 990 Euro
    Pflegesachleistung 2.299 Euro
Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

Pflegerische Versorgung zu Hause ist organisiert - meine Pflegeperson benötigt jedoch zusätzliche Entlastung...

Entlastungsleistung
Der Entlastungsbetrag wird in allen Pflegegraden in Höhe von 131 Euro gewährt. Er ist zweckgebunden, d. h. dass die Leistung nur von Dienstleistern mit Zulassung nach Landesrecht, erbracht und abgerechnet werden darf. Beträge die in einem Jahr nicht aufgebraucht wurden, werden angesammelt und stehen noch bis Ende Juni des Folgejahres zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag für Alltagsbegleitung oder Alltagshilfen kann nur bei Pflegegrad 1 auch für die pflegerische Versorgung durch einen Pflegedienst verwendet werden.

Eine weitere Möglichkeit der Nutzung ist die Bezuschussung der zusätzlichen Kosten (Investitionskosten, Unterkunft, Verpflegung) in der Tagespflege oder der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

Sie sind als Pflegeperson z. B. selbst noch berufstätig und/oder benötigen eine regelmäßige tageweise Betreuung für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen...

Tagespflege
Die Tagespflege ist eine zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Diese Einrichtungen bieten eine Tagesstruktur mit Betreuung und Aktivierung. Die Betreuung kann dabei auch nur an einzelnen Tagen in der Woche erfolgen. Der Pflegebedürftige ist tagsüber betreut z. B. wenn der pflegende Angehörige berufstätig ist oder eigene Termine wahrnimmt.

Auch die pflegebedürftige Person profitiert hiervon. Sie kann sich mit Gleichaltrigen austauschen, neue Freundschaften schließen und wird bestenfalls in der Tagespflege gut gefördert. Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten unverbindliche Schnuppertage an.

Hierfür gibt es zur Unterstützung von der Pflegekasse auf Antrag gestaffelt nach Pflegegrad ein monatliches Budget. Zusätzliche Kosten können über den Entlastungsbetrag (s. o.) bezuschusst werden. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.