Senioren- & Pflegestützpunkt
Die Anzahl der Menschen in Deutschland, aber auch bei uns im Landkreis Friesland, die Pflege in Anspruch nehmen, ist angestiegen und wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Das Pflegerecht ist komplex und unterliegt immer wieder Änderungen. Um Ihnen eine Orientierung zu geben, finden Sie nachfolgend einen Überblick der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung. Ferner erhalten Sie konkrete Kontaktdaten der kreiseigenen Fachstellen zum Thema Pflege.
3.1 Senioren- und Pflegestützpunkt
Grundsätzliches zur Pflegebedürftigkeit und den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können von Personen in Anspruch genommen werden, die durch Erkrankung oder Behinderung erheblich und dauerhaft (mindestens 6 Monate) auf Hilfe im Alltag Angewiesensein. Es werden alle Einschränkungen der Selbstständigkeit im körperlichen und geistigen bzw. seelischen Bereich berücksichtigt.
Damit Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie bei der Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades stellen.
Diese beauftragt die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Der MDK teilt schriftlich den Termin zur Begutachtung mit.
Die Gutachterin und der Gutachter macht sich im Rahmen eines Hausbesuches ein Bild vom Grad der Selbstständigkeit als Maßstab und das Angewiesen sein auf personelle Unterstützung durch andere Menschen. Mit Hilfe eines Fragenkataloges, dem Begutachtungsinstrument wird die aktuelle Versorgungssituation erfragt und der Wohnbereich mit analysiert. Vorhandene Hilfsmittel werden notiert und erfragt, ob Sie genutzt werden und ob die Handhabung damit funktioniert.
Es gibt 5 verschiedene Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade)
Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in sechs Bereichen.
Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung/körperliche Verrichtungen, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Bewertung erfolgt nicht mehr wie früher über Zeitkorridore, sondern über ein Punktesystem. Sprechen Sie uns an, wie Sie sich auf den Gutachterbesuch vorbereiten können.
Welche Möglichkeiten der pflegerischen Versorgung gibt es?
Sie möchten am liebsten so lange wie möglich in der eigenen häuslichen Umgebung verbleiben, benötigen aber Unterstützung...
3.1 Senioren- und Pflegestützpunkt
Grundsätzliches zur Pflegebedürftigkeit und den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können von Personen in Anspruch genommen werden, die durch Erkrankung oder Behinderung erheblich und dauerhaft (mindestens 6 Monate) auf Hilfe im Alltag Angewiesensein. Es werden alle Einschränkungen der Selbstständigkeit im körperlichen und geistigen bzw. seelischen Bereich berücksichtigt.
Damit Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie bei der Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades stellen.
Diese beauftragt die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Der MDK teilt schriftlich den Termin zur Begutachtung mit.
Die Gutachterin und der Gutachter macht sich im Rahmen eines Hausbesuches ein Bild vom Grad der Selbstständigkeit als Maßstab und das Angewiesen sein auf personelle Unterstützung durch andere Menschen. Mit Hilfe eines Fragenkataloges, dem Begutachtungsinstrument wird die aktuelle Versorgungssituation erfragt und der Wohnbereich mit analysiert. Vorhandene Hilfsmittel werden notiert und erfragt, ob Sie genutzt werden und ob die Handhabung damit funktioniert.
Es gibt 5 verschiedene Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade)
- Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung
- Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in sechs Bereichen.
Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung/körperliche Verrichtungen, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Bewertung erfolgt nicht mehr wie früher über Zeitkorridore, sondern über ein Punktesystem. Sprechen Sie uns an, wie Sie sich auf den Gutachterbesuch vorbereiten können.
Welche Möglichkeiten der pflegerischen Versorgung gibt es?
Sie möchten am liebsten so lange wie möglich in der eigenen häuslichen Umgebung verbleiben, benötigen aber Unterstützung...